Parlamentskorrespondenz Nr. 1363 vom 26.11.2018

Neu im Verfassungsausschuss

5-Parteien-Antrag zum Bundesbezügegesetz, JETZT-Antrag zum Wahlkampfkostendeckel

Wien (PK) – Die fünf Parlamentsparteien haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Bundesbezügegesetzes eingebracht, der auf eine Adaptierung der Spesenregelungen für Abgeordnete und BundesrätInnen abzielt (500/A). So soll etwa durch eine gesonderte Vergütung von Reisespesen in Zusammenhang mit Sitzungen von Untersuchungsausschüssen dem Umstand Rechnung getragen werden, dass U-Ausschuss-Mitglieder oft mehrmals in der Woche nach Wien reisen müssen. Auch Anreise- und Nächtigungskosten wegen besonderer parlamentarischer Termine wie Gedenkveranstaltungen und internationaler Konferenzen sollen künftig vom geltenden Spesenlimit ausgenommen sein.

Um das Spesensystem ökologisch nachhaltiger zu gestalten, sieht der Antrag darüber hinaus vor, Abgeordneten und BundesrätInnen aus Vorarlberg, Tirol und Kärnten die Kosten einer Bahn-Jahreskarte erster Klasse zu vergüten, wenn diese die Bahn zumindest sechsmal jährlich für die An- und Rückreise zu Sitzungen nutzen. Damit sollen Flugkilometer eingespart und Flugspesen reduziert werden. Außerdem wird der Spesendeckel für behinderte MandatarInnen angehoben. Je nach Ausmaß ihrer Behinderung können sie künftig bis zu 40% mehr Spesen als ihre nichtbehinderten KollegInnen abrechnen, wobei grundsätzlich nur tatsächliche Aufwendungen abgegolten werden.

Wahlkampfkostendeckel: Auch JETZT fordert höhere Strafen bei Überschreitung

Nach der SPÖ und den NEOS fordert auch der Parlamentsklub JETZT strengere Strafen für Parteien, die den Wahlkampfkostendeckel von 7 Mio. € überschreiten (464/A). Konkret schlagen Abgeordneter Wolfgang Zinggl und seine FraktionskollegInnen eine Geldbuße von 100% des jeweiligen Überschreitungsbetrags vor. Liegen die Ausgaben um mehr als 50% über der erlaubten Schwelle, soll eine Geldbuße von 200% für diesen Überschreitungsteil drohen. Derzeit liegt die Bandbreite der Strafen gemäß Parteiengesetz zwischen maximal 10% und maximal 20%. Die zum Teil deutlichen Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze sowohl bei der Nationalratswahl 2013 als auch bei der Nationalratswahl 2017 zeigen, dass die derzeitigen Strafbestimmungen zur Rechtsdurchsetzung ungenügend sind, begründet Zinggl die Initiative. (Schluss) gs