Parlamentskorrespondenz Nr. 117 vom 08.02.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Staatsdruckerei soll Druckmonopol verlieren, Koalition will VwGH bei Ausschreibungen zudem mehr Flexibilität einräumen

Österreichische Staatsdruckerei soll Druckmonopol für Reisepässe verlieren

Wien (PK) – Die Österreichische Staatsdruckerei soll das bestehende Druckmonopol für österreichische Reisepässe und andere Sicherheitsdokumente verlieren. Ein entsprechender Antrag auf Änderung des Staatsdruckereigesetzes wurde vor den Koalitionsparteien eingebracht (603/A ). Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) reagieren damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, der eine europaweite Ausschreibung einschlägiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt hat. Würde Österreich dem EuGH-Urteil nicht Rechnung tragen, drohten finanzielle Sanktionen, heben die beiden Verfassungssprecher hervor. Betroffen sind gemäß den Erläuterungen auch Notpässe, Aufenthaltstitel, Personalausweise, Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat, deren Druck künftig ebenfalls auszuschreiben ist.

VwGH soll bei Ausschreibungen mehr zeitliche Flexibilität erhalten

Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien zielt darauf ab, dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bei Stellenausschreibungen mehr zeitliche Flexibilität einzuräumen (604/A ). Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind frei werdende Planstellen für VwGH-RichterInnen möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch ein Monat nach Freiwerden auszuschreiben. Das kann dazu führen, dass Planstellen, die zeitlich versetzt frei werden, nicht gemeinsam ausgeschrieben werden können, geben Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) zu bedenken. Sie schlagen daher eine Verlängerung der Frist bis zu drei Monate nach Freiwerden der Planstelle bei gleichzeitig früherem Ausschreibungsgebot (sechs Monate vor Freiwerden) vor.

Nebentätigkeit von BeamtInnen: ÖVP und FPÖ reagieren auf VwGH-Urteil

Beantragt hat die Koalition schließlich auch eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und begleitender Gesetze (607/A ). Anlass dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage von Nebentätigkeiten von BeamtInnen. Demnach wird es karenzierten BeamtInnen künftig nicht mehr möglich sein, eine Nebentätigkeit für den Bund auszuüben, da, wie der VwGH festgestellt hat, eine Nebentätigkeit eine Haupttätigkeit verlangt. Das bedeutet, dass karenzierte BeamtInnen, die eine weitere Tätigkeit für den Bund ausüben, mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgenommen werden müssen, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Zudem enthält der Gesetzentwurf technische Adaptierungen in Bezug auf den Kinderzuschuss und redaktionelle Berichtigungen. (Schluss) gs