Parlamentskorrespondenz Nr. 990 vom 10.10.2019

Bundesrat billigt Steuerreform und gestaffelte Pensionserhöhung

Pflegeregress-Zweckzuschuss an Länder fixiert

Wien (PK) – Die Bundesländer erhalten auch 2019 und 2020 einen vollen Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses. Der Bundesrat sieht in diesem Beschluss des Nationalrats einen legitimen Ausgleich, wie bei seiner heutigen Sitzung deutlich wurde. Durch den Zweckzuschuss wird der Bund zusätzlich zu den im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankerten 100 Mio. € weitere 200 Mio. € für stationäre Pflegeeinrichtungen aus dem Pflegefonds bereitstellen; das Zweckzuschuss-Gesetz passierte den Bundesrat ohne Einspruch.

Das Bundesratsplenum behandelte die Kompensationszahlungen für den entfallenden Pflegeregress gemeinsam mit der jüngsten Steuerreform , die von den ehemaligen Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ noch vor den Wahlen auf den Weg gebracht worden war. Enthalten ist darin unter anderem eine Senkung der Krankenversicherungsb eiträge für Selbstständige und LandwirtInnen, Entlastungen für GeringverdienerInnen und PensionistInnen sowie eine Steuerpauschalierung für Kleinunternehmen. Die Länderkammer stimmte dem Gesetzespaket einhellig zu.

Im Zuge der Steuerreform kommt es außerdem zu einer gestaffelten Pensionserhöhung. Pensionen bis 1.111 € brutto - auch Ausgleichszulage und Opferrenten – werden demnach um 3,6% steigen. Bei Beträgen darüber bis 2.500 € erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8%. Für die übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € für Gesamtpensionen über 5.220 € eingezogen wurde. Außertourlich angehoben wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97 € auf 1.472 € steigen, gleichzeitig wird allerdings die Steuerbefreiung gestrichen. Das Pensionsanpassungsgesetz erhielt die verfassungsgemäße Zustimmung aller Fraktionen, wobei seitens der SPÖ und der ÖVP speziell dem Seniorenrat für seinen Einsatz im Sinne der PensionistInnen gedankt wurde.

Auf Initiative der SPÖ hatte der Nationalrat zuletzt noch eine deutliche Verbesserung für Personen mit zumindest 45 Arbeitsjahren in das Paket integriert. Diese Gruppe kann künftig abschlagsfrei in Pension gehen, wobei bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitragsmonate berücksichtigt werden. Gemeinsam mit der FPÖ konnte die SPÖ außerdem erwirken, dass auch das Sonderruhegeld für NachtschwerarbeiterInnen in Hinkunft abschlagsfrei ausbezahlt wird und die einjährige Wartefrist auf die Pensionserhöhung entfällt.

Einstimmig vom Bundesrat mitgetragen wurden überdies das Abgabenänderungsgesetz 2020 , das unter anderem eine fünfprozentige Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze im Inland enthält, die von Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 750 Mio.€ geleistet werden muss, sowie Änderungen im Stiftungssteuergesetz . Ferner wird der Verkehrsminister zu budgetären Vorbelastungen im Ausmaß von 11,024 Mrd. € ermächtigt, um damit in den kommenden 15 Jahren Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene zu finanzieren. Die Novelle zum Finanz-Organisationsgesetz billigte das Plenum dagegen nur mehrheitlich; die SPÖ kritisierte die Maßnahme als "Zentralisierungsgesetz" und stimmte nicht zu.

Pflegeregress: Bundesrat sieht Zuschuss als fairen Beitrag

Die Zweckzuschüsse zur Pflege sollen jeweils im Dezember an die Bundesländer überwiesen werden, geht aus dem entsprechenden Gesetzestext hervor. Die Länder haben das Geld den betroffenen Gemeinden, Städten, Sozialhilfefonds und Sozialhilfeverbänden weiterzuleiten. Schon 2018 hatte der Bund den Ländern zusätzlich zu den im ASVG verankerten 100 Mio. € weitere 240 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei eine genaue Abrechnung im Nachhinein vereinbart wurde.

300 Mio. € würden heuer und nächstes Jahr an die Länder refundiert, frohlockte Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) . Ungeachtet dieser wichtigen Unterstützung für die stationäre Pflege müsse allerdings die Pflege daheim forciert werden. "Hilfreich und fair" nannte ihre Tiroler Parteikollegin Klara Neurauter die Zweckzuschüsse.

Steuerreform erhält fraktionsübergreifend Zustimmung

Aus Sicht der früheren Koalitionsparteien ist der heute verhandelte erste Teil des Steuerreformpakets eine wichtige Entlastung der Bevölkerung, wie Mattersberger ebenso wie die Salzburger Freiheitliche Marlies Steiner-Wieser darstellte. Besonders erfreulich werten beide die finanzielle Erleichterung für Menschen mit geringem Einkommen. So könnten ihnen künftig Sozialversicherungsbeiträge rückvergütet werden. Rund 200.000 Personen würden von der Steuerentlastung und außertourlichen Pensionsanpassung profitieren, fasste die FPÖ-Mandatarin zusammen, wobei ihr vor allem ein "Altern in Würde" für alle jene, die ihr Leben lang gearbeitet haben, wichtig ist.

Mit einem Entschließungsantrag verdeutlichte Steiner-Wieser ihre Sicht, dass die vom Nationalrat beschlossene Abschlagsfreiheit bei vorzeitigem Pensionsantritt nach 45 Beitragsjahren auch für BeamtInnen gelten soll – vorab sei ein Bericht über den legistischen Anpassungsbedarf einer solchen Einbeziehung von öffentlich Bediensteten zu erstellen. Während dieser Antrag mehrheitlich vom Plenum angenommen wurde, stieß eine SPÖ-Initiative auf eine abschlagsfreie Pension für langzeitversicherte BeamtInnen analog zu den Bestimmungen für ArbeitnehmerInnen, LandwirtInnen und Selbständige nur bei einer Minderheit auf Zuspruch, wurde also abgelehnt. Mehrheitlich verabschiedete die Länderkammer wiederum einen ÖVP-Antrag, die Auswirkung von Abschlagsfreistellungen auf das Pensionssystem zu prüfen.

Für KleinunternehmerInnen reduziere sich dank der Steuerreform der administrative Aufwand, würdigte Sonja Zwazl (ÖVP/N). So ist im Steuerreformgesetz f ür Kleinunternehmen eine einfache Steuerpauschalierung sowie eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von 30.000 € auf 35.000 € vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von 400 € auf 800 € verdoppelt, wobei Zwazl sich durchaus eine weitere Erhöhung vorstellen kann. Überdies plädierte sie an die künftige Regierung, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer zu senken.

Stefan Schennach (SPÖ/W) begründete die Zustimmung seiner Bundesratsfraktion zur Steuerreform mit dem Hinweis, die Maßnahmen dieser Reform entsprächen zu 60% Vorschlägen der SozialdemokratInnen. Da die Reform aber im Bundesrat anders als im Nationalrat nur zur Gänze als Gesetzespaket zur Abstimmung komme, habe man sich trotz einzelner Vorbehalte entschlossen, sie zu befürworten.

Finanzminister Müller verweist auf budgetäre Belastungen

Finanzminister Eduard Müller gab einen Überblick auf die Auswirkungen der Beschlüsse im Rahmen des Steuerreformgesetzes und des Abgabenänderungsgesetzes. Das Gesamtvolumen des Steuerreformpakets betrage 2,8 Mrd. €, so Müller, im Gegenzug rechne man mit Einnahmen von etwa 0,8 Mrd. €. Gemeinsam mit dem Pensionspaket und den Zuschüssen an die Länder als Ausgleich für den Pflegeregress ergebe sich ein Aufwand von 6,3 Mrd. €, wovon derzeit ein Nettofinanzierungsbedarf in der Höhe von 2 Mrd. € eingepreist sei.

Angesichts der sich abschwächenden Konjunktur nannte es der Minister folglich eine "Herausforderung", einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten. Der Spielraum für die Gestaltung der Zukunft Österreichs – Stichwort Senkung der Abgabenquote – schränke sich vor diesem Hintergrund ein. Mit einem Kassasturz will er aber seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger eine klare Entscheidungsgrundlage hinterlassen. Positiv wertet Müller die mit der Steuerreform erfolgten Erleichterungen für die Wirtschaft und die Anreizsysteme für mehr Umweltschutz, etwa Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energieträger. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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