Parlamentskorrespondenz Nr. 118 vom 06.02.2020
Neu im Verkehrsausschuss
EU-USA-Luftverkehrsabkommen wird auf Island und Norwegen ausgeweitet
Wien (PK) – Das Luftverkehrsabkommen, das zwischen den USA und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten besteht, soll auf Island und Norwegen ausgeweitet werden. Die beiden Länder erhalten dadurch dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Mitgliedstaaten (15 d.B.). In einem zwischen den drei Vertragspartnern vereinbarten Zusatzabkommen (16 d.B.) werden schließlich Regelungen und Verfahren festgelegt, die durch den Beitritt Islands und Norwegens notwendig werden. (Schluss) keg
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- 15 d.B. - Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
- 16 d.B. - Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens