Einlangen NR
| Datum | Stand des parlamentarischen Verfahrens |
|---|---|
| 04.12.2019 | Einlangen im Nationalrat |
| 10.01.2020 | Vorgesehen für den Verkehrsausschuss |
Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
Artikel 2 legt fest, dass das EU-USA Luftverkehrsabkommen in der geänderten Fassung für alle Parteien des Abkommens nach Maßgabe des Anhangs gilt. Die Bestimmungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens finden Anwendung auf Island und Norwegen, so dass diese die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitgliedsstaaten erhalten.