Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (15 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 25/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 25/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei

Schwerpunkt des Staatsvertrages

Artikel 2 legt fest, dass das EU-USA Luftverkehrsabkommen in der geänderten Fassung für alle Parteien des Abkommens nach Maßgabe des Anhangs gilt. Die Bestimmungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens finden Anwendung auf Island und Norwegen, so dass diese die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitgliedsstaaten erhalten.

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)