Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
Schwerpunkt des Staatsvertrages
Das Zusatzabkommen zwischen den drei Parteien enthält gewisse Verfahrensregelungen, die durch den Beitritt Islands und Norwegens zum EU-USA Luftverkehrsabkommen notwendig werden. Ziel ist die erforderliche Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den drei Parteien sicherzustellen. Zudem soll die Anwendung bestimmter Regelungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens sichergestellt werden (z. B. betreffend Aussetzung von Verkehrsrechten sowie staatliche Beihilfen). Des Weiteren wird die Beteiligung Islands und Norwegens am Gemeinsamen Ausschuss des EU-USA Luftverkehrsabkommens sowie an Schiedsverfahren gemäß EU-USA Luftverkehrsabkommen geregelt.