Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Island und dem Königreich Norwegen betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens (16 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 26/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 26/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei

Schwerpunkt des Staatsvertrages

Das Zusatzabkommen zwischen den drei Parteien enthält gewisse Verfahrensregelungen, die durch den Beitritt Islands und Norwegens zum EU-USA Luftverkehrsabkommen notwendig werden. Ziel ist die erforderliche Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den drei Parteien sicherzustellen. Zudem soll die Anwendung bestimmter Regelungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens sichergestellt werden (z. B. betreffend Aussetzung von Verkehrsrechten sowie staatliche Beihilfen). Des Weiteren wird die Beteiligung Islands und Norwegens am Gemeinsamen Ausschuss des EU-USA Luftverkehrsabkommens sowie an Schiedsverfahren gemäß EU-USA Luftverkehrsabkommen geregelt.

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)