Parlamentskorrespondenz Nr. 998 vom 06.10.2020

Rechnungshofausschuss befasst sich mit Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Ministerien

PrüferInnen orteten mangelnde Zusammenarbeit des Innen- und Justizministeriums und fordern Synergien ein

Wien (PK) – Die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen der Jahre 2015 bis 2018 im Innenministerium und Justizministerium standen im Fokus einer Prüfung des Rechnungshofs. Der dem Nationalrat vorgelegte Bericht (III-140 d.B.) wurde heute in der Sitzung des Rechnungshofausschusses behandelt. Das Kontrollorgan des Nationalrats kritisiert im Bericht die mangelnde Zusammenarbeit und die unterschiedlichen Vorgangsweisen der beiden Ministerien auf dem Gebiet des Dolmetschwesens. Die Herausforderungen würden sich insbesondere im Asyl- und Fremdenwesen decken. So gelte es in beiden Ressorts, ein ausreichendes Sprachangebot zu gewährleisten, Auswahl und Bestellung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher vorzunehmen, sowie die Qualität sicherzustellen, technische Hilfsmittel einzusetzen und die Verrechnung zu bewerkstelligen, so der Rechnungshof. Die Gesamtkosten belaufen sich in den beiden Ministerien für den Bereich gemeinsam auf rd. 32 Mio. € pro Jahr und deshalb wäre eine Zusammenarbeit in diesem Bereich zweckmäßig, befindet das Kontrollorgan. Um Synergieeffekte zu erzielen, wird eine verstärkte Kooperation gefordert. Dem Innenministerium wird nahegelegt, mittels internem Kontrollsystem die gesetzlichen Bestimmungen der Verrechnung sicherzustellen. Außerdem sollten im Sinne eines Mindestqualitätsniveaus definierte Ausbildungs- und Sprachnachweise bei der Neuaufnahme von Personen in das Dolmetschregister gelten. Vom Justizministerium fordert der Rechnungshof ebenfalls, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Dolmetscherlisten anzupassen und das Prüfwesen bezüglich Zweckmäßigkeit zu evaluieren.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker erklärte im Ausschuss, dass als Probleme in den getrennten Registern der beiden Ministerien die rückläufigen Zahlen von DolmetscherInnen sowie die Altersstruktur der eingetragenen Personen angesehen werden. Außerdem würden nicht alle Sprachen vollständig abgedeckt sein. Es gehe um eine Anpassung an zweckmäßige Erfordernisse und davon seien auch die Gebühren für die Dolmetschleistungen betroffen. Außerdem betonte Kraker die Notwendigkeit von Synergieeffekten, da in beiden Ressorts hochwertige Leistungen nachgefragt würden.

Verständnis für Evaluierung der Entlohnungen für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Unter die Lupe nahm der Rechnungshof auch die Bezahlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Die Entlohnung, die im Gebührenanspruchsgesetz geregelt wird, sei seit 2007 nicht mehr angepasst worden, hält das Kontrollorgan fest. So wird die erste halbe Stunde an einer teilgenommenen Verhandlung oder Vernehmung mit 24,50 € und jede weitere mit 12,40 € vergütet und bei schriftlichen Übersetzungen gilt ein Satz von 15,20 € pro 1.000 Zeichen. Entschädigungen für Reise- oder Wartezeiten sowie Reisekostenersatz sind vorgesehen.

Gleich mehrere Wortmeldungen aus den Reihen der NEOS, Grünen, ÖVP und SPÖ und betrafen die seit 2007 nicht angepassten Gebühren der Dolmetscherinnen und Dolmetscher. SPÖ-Mandatarin Nurten Yilmaz rechnete dem Ausschuss vor, dass die Nicht-Anpassung einen Lohnverlust von 20% bedeute. Sie betonte die Wichtigkeit der Säule der Rechtsprechung und erhoffe eine höhere Entlohnung.

Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) forderte per Entschließungsantrag, die Gebührensätze für Sachverständige und DolmetscherInnen zu evaluieren. Grüne und ÖVP standen dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, wollen den anstehenden Budgetdebatten allerdings nichts vorwegnehmen.

Justizministerin Alma Zadić erklärte, dass man sich dem Problem bewusst sei, man hier aber nicht vorgreifen wolle, da diese auch das Innenministerium betreffe. Der Antrag wurde mit Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt.

Dolmetschbedarf bei außereuropäischen Sprachen 

Justizministerin Zadić sieht den Mangel an Gerichtsdolmetscherinnen und –dolmetschern in verschiedenen Sprachen durch mehrere Faktoren begründet. So seien die Entlohnung, die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Gerichtsdolmetscherinnen und –dolmetscher sowie die Anforderungen an die Zertifizierung dafür verantwortlich. Die Qualitätssicherung müsse gewahrt bleiben und deshalb sei alle fünf Jahre eine Re-Zertifizierung vorgesehen. Diese habe sich in der Vergangenheit bewährt. Nichtdestotrotz werde man sich Zertifizierungen ansehen und ein Gespräch mit dem Innenministerium vorsehen.

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) interessierte neben den Gebühren zusätzlich der Status des geforderten Insourcing der Übersetzerinnen und Übersetzer. Dieses habe man laut Justizministerin bereits probiert und es habe seine Vorteile bei gängigen Sprachen, sodass es seit 2018 18 Amtsdolmetscherinnen und –dolmetscher gebe. Auf entsprechende Fragen von David Stögmüller (Grüne) und Johann Singer (ÖVP), was geschehe, wenn Sprachen nicht abgedeckt werden können, erklärte die Ministerin, dass insbesondere ein dringender Dolmetschbedarf an außereuropäischen Sprachen bestehe. Richterinnen und Richter müssten grundsätzlich auf die Liste des Justizministeriums zurückgreifen. Wenn dort aber die notwendige Leistung nicht verfügbar sei, könnten sie auch auf andere Dolmetschleistungen zurückgreifen.

Die konstanten Gesamtkosten der Dolmetschleistungen über die betroffenen Ministerien hinweg interessierten SPÖ-Mandatar Andreas Kollross. Er forderte eine Erklärung darüber ein, wie diese über die Jahre stetig konstant bleiben können, insbesondere da die Flüchtlingskrise in diese Zeitspanne gefallen sei. Ministerin Zadić erklärte, dass in ihrem Ressort die Kosten stetig steigen würden, es aber möglich sein könne, dass sich einzelne Verfahren verschieben können.

Die Rechnungshofpräsidentin bestätigte die steigenden Kosten und erklärte diese mit dem Wechsel des Bundesverwaltungsgerichtshofs in die Zuständigkeit des Justizministeriums im Jahr 2018.

FPÖ-Mandatar Alois Kainz griff in seiner Wortmeldung die Rechnungshofkritik der nicht vorhandenen Vertrauenswürdigkeitsprüfung auf.

In einem weiteren Entschließungsantrag forderten die NEOS vom Justizministerium klarerer Zielvorgaben und Strategien der Justizverwaltung sowie ein geeignetes Berichts- und Kontrollwesen für alle Bereiche. Der Antrag fand Unterstützung bei den Oppositionsparteien, wurde aber von ÖVP und Grüne abgelehnt, da dieser zu unkonkret erachtet wurde.   

Zur Fristwahrung behandelt und einstimmig vertagt wurden Berichte des Rechnungshofs zu Maßnahmen gegen Energiearmut (III-157 d.B.) und Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (III-158 d.B.), zur Verkehrsauskunft Österreich (III-162 d.B.) und der öffentlichen Finanzierung von Privatuniversitäten (III-163 d.B.) sowie zum Windpark Pretul (III-166 d.B.), Nationalpark Neusiedlersee (III-169 d.B.) und E-Mobilität (III-167 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) gun