Parlamentskorrespondenz Nr. 1191 vom 13.11.2020

Budget 2021: Abgeordnete schicken nachgebesserten Haushaltsentwurf ans Plenum

Erwartetes Defizit steigt durch Abänderungsantrag von 21 Mrd. € auf 22,6 Mrd. €

Wien (PK) – Das Budget 2021 kann wie geplant nächste Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Nach insgesamt sechstägigen Beratungen gab der Budgetausschuss heute Abend grünes Licht für den von der Regierung vorgelegten Haushaltsentwurf, nachdem die Abgeordneten zuvor noch einige wesentliche Änderungen vorgenommen hatten. Auch der neue Bundesfinanzrahmen wurde aufgrund der erwarteten abgeschwächten Konjunkturentwicklung nachgebessert und die Ausgabenobergrenzen für das kommende Jahr in mehreren Bereichen angehoben. Die Beschlüsse fielen jeweils mit den Stimmen der Koalitionsparteien.

Vor den Schlussabstimmungen im Plenum sind nun noch dreitägige Plenarberatungen geplant. Sie werden kommenden Dienstag starten und bis Donnerstag, den 19. November dauern.

Grund für die beiden von den Koalitionsparteien vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsanträge zum Bundesfinanzgesetz 2021 (380 d.B.) und zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 (381 d.B.) sind die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise. Das Wifo hat im November – nicht zuletzt aufgrund des zweiten Lockdowns – seine Wirtschaftsprognosen adaptiert und geht nun von einer abgeschwächten Konjunkturentwicklung für das kommende Jahr aus. Das hat Auswirkungen sowohl auf die Einnahmen als auch auf verschiedene Ausgabenposten des Bundes.

Konkret rechnen die Regierungsparteien damit, dass die geplanten Steuereinnahmen im kommenden Jahr um 1,5 Mrd. € unter den ursprünglichen Erwartungen liegen werden. Das betrifft die Umsatzsteuer (-800 Mio. €), die Einkommensteuer (-200 Mio. €), die Lohnsteuer (-400 Mio. €) und die Mineralölsteuer (-100 Mio. €.), wobei sich die nach unten revidierten Beträge aufgrund des Anteils der Länder und der Gemeinden am Steueraufkommen nicht eins zu eins im Budget des Bundes niederschlagen. Niedrigere Einnahmen wird es außerdem bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen geben. Gleichzeitig steigen durch die prognostizierte Entwicklung am Arbeitsmarkt die Ausgaben für das Arbeitslosengeld und für Pensionen, während weniger Geld in den Familienlastenausgleichsfonds fließt.

Damit sind im adaptierten Budgetentwurf nunmehr Ausgaben in der Höhe von 11,75 Mrd. € für den Bereich Arbeit (statt 11,33 Mrd. €) und 12,56 Mrd. € für Pensionen (statt 12,36 Mrd. €) veranschlagt. Auch im Bereich Familie und Jugend, bei den öffentlichen Abgaben und bei weiteren Finanzuntergliederungen wurden Änderungen vorgenommen. Auf die Zinszahlungen des Bundes wirkt sich das höhere Defizit aufgrund des günstigen Zinsumfelds den Erläuterungen zufolge allerdings nicht negativ aus.

Insgesamt sieht der abgeänderte Haushaltsentwurf nunmehr für das Jahr 2021 Ausgaben in der Höhe von 97,8 Mrd. € und Einnahmen in der Höhe von 75,17 Mrd. € vor. Das ergibt einen Abgang von 22,63 Mrd. € und damit um rund 1,63 Mrd. € mehr als von der Regierung noch im Oktober erwartet. Damit wird auch das Maastricht-Defizit des Bundes, das das Finanzministerium ursprünglich mit 5,7% berechnet hat, höher ausfallen. Ein genauer Wert wird in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag allerdings nicht genannt. Auch die Auswirkungen des höheren Defizits auf die Staatsschuldenquote im Jahr 2021, im Budgetentwurf der Regierung mit 84,8% des BIP beziffert, bleiben offen. Das Wifo geht in der Hauptvariante seiner Prognose von einem Maastricht-Defizit von 6,2% und einer Staatsschuldenquote von 87,5% aus. Die einschlägigen EU-Vorgaben werden damit coronabedingt deutlich verfehlt.

Corona-Krise hinterlässt deutliche Spuren im Bundeshaushalt

Maßgeblich verantwortlich für das Rekorddefizit ist die Corona-Krise. So hat die Regierung allein für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und für die Corona-Kurzarbeit 9,2 Mrd. € budgetiert. Zudem ist geplant, im Rahmen des COVID-19-Konjunkturpakets weitere Hilfen zur Verfügung zu stellen bzw. auf entsprechende Steuereinnahmen in Milliardenhöhe zu verzichten. 1,1 Mrd. € sind für neue Budgetschwerpunkte wie Sicherheit, Bildung und Klimaschutz geplant.

Im Rahmen der Budgetberatungen machten die Abgeordneten auch heuer wieder intensiv von der Möglichkeit Gebrauch, kurze schriftliche Budgetanfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder zu stellen. Insgesamt langten mehr als 1.353 derartige Detailanfragen zu einzelnen Budgetposten ein. Sie müssen grundsätzlich innerhalb von vier Arbeitstagen beantwortet werden.

Bereits vergangene Woche haben das Budgetbegleitgesetz und weitere Gesetzentwürfe zum Budget den Budgetausschuss passiert. Erstgenanntes bringt unter anderem eine Mindestpension von 1.000 € im Zuge der gestaffelten Pensionserhöhung, eine Verlängerung der Kurzarbeit und weitere Corona-Hilfen.

Vor den Abstimmungen hatte der Budgetausschuss noch über die Budgetkapitel Äußeres und Finanzen beraten. Finanzminister Gernot Blümel verteidigte dabei unter anderem den 80%-igen Umsatzersatz für vom Lockdown betroffene Betriebe im November. Man müsse den gesamten Zeitraum der Corona-Krise betrachten, hielt er Bedenken entgegen, dass es zu Überförderungen kommen könnte. Keine Informationen ließ sich der Minister über die kolportierte bevorstehende Verschärfung des Lockdowns entlocken, er versicherte aber, dass es auch für neu betroffene Betriebe Entschädigungen geben werde. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs