Parlamentskorrespondenz Nr. 1337 vom 01.12.2020

Landwirtschaftsausschuss: Dienstrechtsänderungen im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich eingeleitet

AMA-Sitzungen weiterhin virtuell möglich, zahlreiche Oppositionsanträge vertagt

Wien (PK) – Der Landwirtschaftsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich auf den Weg gebracht, damit sich in Zukunft alle Lehrpersonen für Leitungsfunktionen bewerben können. Zudem sollen coronabedingt auch 2021 die Sitzungen des AMA-Verwaltungsrats und des AMA-Kontrollausschusses virtuell möglich sein. Zahlreiche Oppositionsanträge wurden mehrheitlich vertagt.

Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich im Umsetzung

Der Landwirtschaftsausschuss hat heute eine Regierungsvorlage (377 d.B.), inklusive eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien, mit der Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich eingeleitet werden sollen, einstimmig angenommen. Mit der 2013 eingeführten Dienstrechts-Novelle für den Pädagogischen Dienst (pd-Schema) wurden Leitungsfunktionen für land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen eingeführt, welche im bis dahin bestehenden Dienstrecht der Landeslehrpersonen nicht vorgesehen waren. Um beamteten Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen des Altrechts die Möglichkeit zu eröffnen, sich um diese Funktionen bewerben zu können, sollen diese Funktionen in deren Dienstrechten neu eingeführt werden. Ohne Erlass entsprechender Vorschriften gäbe es laut der Regierungsvorlage keine Möglichkeit, dass sich alle Landeslehrpersonen der bestehenden Entlohnungsschemata für diese Funktionen bewerben können.

Die Änderungen seien "absolut begrüßenswert" und auch vom Rechnungshof empfohlen, hielt Johann Weber (ÖVP) in seiner Wortmeldung fest. Durch die Angleichung der Dienstrechte sei nun die Bewerbung um Leitungsfunktionen und damit das Einbringen von Know-how für alle LehrerInnen im land- und forstwirtschaftlichen Schulbereich möglich.

Auch die Abgeordneten der Opposition, darunter Karin Doppelbauer (NEOS), Cornelia Ecker (SPÖ) sowie Gerald Hauser (FPÖ) sahen die Dienstrechtsanpassungen positiv. Einzig die vorübergehende Verwendung des Lehrpersonals an anderen Schulen gelte es zu hinterfragen, so Ecker. Für Doppelbauer war es zudem nicht nachvollziehbar, warum es überhaupt ein eigenes Berufsbild für die land- und forstwirtschaftlichen LehrerInnen gibt.

Um die beste Ausbildung der SchülerInnen weiterhin zu ermöglichen, mussten die Rahmenbedingungen für das Lehrpersonal angepasst werden, hielt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger fest. Durch die Änderungen könnte man nun die personellen Ressourcen an den Schulen bestmöglich nutzen. Auch der Rechnungshof habe dies so bestätigt. Die land- und forstwirtschaftlichen Schulen seien "etwas ganz Besonderes" und man wolle die Anbindung der Schulen an das Ministerium weiterhin beibehalten. Hochqualifizierte Schulen seien der "Garant für den wichtigsten Rohstoff in der Landwirtschaft", nämlich die jungen Bäuerinnen und Bauern, betonte die Landwirtschaftsministerin.

AMA-Sitzungen sollen weiterhin virtuell möglich sein

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS wurde ein Antrag der Regierungsparteien zur Änderung des AMA-Gesetzes angenommen. Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des AMA-Verwaltungsrats und des AMA-Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich laut AntragstellerInnen Georg Strasser und Olga Voglauer in der Praxis bewährt. Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden (1102/A).

Nikolaus Berlakovich (ÖVP) begrüßte die Verlängerung, damit die AMA-Gremien weiterhin tagen können. Karin Doppelbauer (NEOS) sah das auch so, sie kritisierte aber, dass es eine Begrenzung bis 31.12.2021 geben soll. Dies sei auch der Grund, warum die FPÖ dem Antrag nicht zustimme, informierte Alois Kainz (FPÖ). Eine Regelung ohne Ablaufdatum wäre aus Sicht der Freiheitlichen hier die bessere Lösung gewesen.

NEOS-Initiativen zu künstlicher und biologischer CO2-Speicherung

In weiterer Folge wurden zwei NEOS-Initiativen zur künstlichen und biologischen CO2-Speicherung mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich vertagt.

Einerseits soll es zur Evaluierung der landwirtschaftlichen und klimapolitischen Potentiale künstlicher Witterungsprozesse kommen. Abgesehen von der bekannten biologischen Speicherung von C02 würde die Anwendung künstlicher Witterungsprozesse auf Agrarflächen ein im öffentlichen Diskurs weitgehend ignoriertes, jedoch massives Potential für eine technologisch einfache Kohlenstoffsequestrierung darstellen, argumentieren die NEOS. Zusätzlich könnte die Rolle der Landwirtschaft als aktiver klimapolitischer Dienstleister durch die Speicherung von C02 forciert werden und auch eine potentielle Einnahmequelle bedeuten, ist dem Entschließungsantrag (856/A(E)) zu entnehmen. Andererseits soll die Regierung umgehend eine Eingliederung von biologischen C02-Sequestrierungsleistungen der Landwirtschaft in die geplante Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems sowie die nationale Umsetzung der GAP-Neuausrichtung prüfen und einleiten. Laut dem Entschließungsantrag könnten LandwirtInnen durch eine bewusst betriebene biologische Speicherung von C02, etwa durch Aufforstung oder Aufbau von Humusschichten, einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten (863/A(E)).

Die beiden Anträge hätten eine Diversifizierung des Einkommens der LandwirtInnen im Sinn, um wieder Einkommen auf der Fläche zu erwirtschaften, hielt Antragstellerin Karin Doppelbauer (NEOS) fest. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer Win-Win-Situation führen. Einerseits für die Böden und den Klimaschutz und andererseits auch für das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern.

Die Anwendung künstlicher Witterungsprozesse zur CO2-Speicherung sah Markus Vogl (SPÖ) skeptisch. Laut Vogl braucht man zur Speicherung von einer Tonne CO2 rund drei Tonnen organisches Material auf den Feldern. Deshalb sei die Humusaufbringung zur biologischen CO2-Speicherung der bessere Weg, so Vogl weiter.

SPÖ fordert Erhalt der ELER-Fördermaßnahme "Soziale Angelegenheiten"

Die SPÖ fordert, die Maßnahme "Soziale Dienstleistungen" auch in den nächsten beiden Übergangsjahren der GAP im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung vorzusehen und entsprechend hoch zu dotieren. Maßnahmen in diesem Bereich müssten besonders unter dem Aspekt der Abwanderung aus ländlichen Regionen gesehen werden, damit sich vor allem Frauen und junge Menschen nicht wegen fehlender sozialer Infrastruktur entschließen, woanders zu wohnen und zu arbeiten, ist dem Entschließungsantrag zu entnehmen (1039/A(E)). Der SPÖ-Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich vertagt.

Die SPÖ-Abgeordneten Cornelia Ecker und Gabriele Heinisch-Hosek zeigten kein Verständnis für das aus ihrer Sicht geplante "Nullbudget" für "Soziale Dienstleitungen" in den nächsten Jahren. Gerade in Zeiten einer Pandemie könne sie die Mittelkürzungen etwa im Pflege- oder Gesundheitsbereich nicht verstehen, so Ecker weiter. Hier könnten laut Heinisch-Hosek jedoch bis zu 25% der ELER-Mittel für "Soziale Dienstleistungen" verwendet werden.

In der GAP-Periode 2014-2020 sei die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der "Sozialen Dienstleistungen" nicht erfolgreich gewesen, nur etwa 20% der Mittel seien ausbezahlt worden, reagierte die Landwirtschaftsministerin auf die SPÖ-Kritik. Deshalb sei noch genug Geld für weitere Projekte vorhanden, außerdem sollen keine Mittel der bereits bestehenden Maßnahmen abgezogen werden, so Köstinger.

FPÖ für "Landschaftsschützer-Bonus"

Geht es nach den Freiheitlichen, so soll sich die Landwirtschaftsministerin im Zuge der GAP-Verhandlungen für einen "Landschaftsschützer-Bonus" einsetzen, um insbesondere die heimische Almwirtschaft abzusichern. Dieser soll als Fixbetrag pro Hektar quartalsmäßig ausbezahlt werden und in Berggebieten einen Aufschlag auf die Ausgleichszulage als Sonderentschädigung bedeuten. Die gepflegte Kulturlandschaft würde neben der Lebensmittelproduktion insbesondere auch die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten sichern und sei der Grund für die touristische Attraktivität Österreichs. Vor allem ohne der Bewirtschaftung der Almen würde es laut FPÖ langfristig zur Verwaldung, Bodenerosion und zum Anstieg von Muren und Lawinen kommen (888/A(E)). Auch dieser Entschließungsantrag wurde von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagt.

Der von den Freiheitlichen geforderte Bonus sei nicht zielgerichtet und verfolge das "Gießkannenprinzip", kritisierten Clemens Stammler (Grüne) und Karin Doppelbauer (NEOS). Zudem sei eine Umsetzung aus EU-rechtlichen Gründen nur schwer vorstellbar, hielt Stammler fest.

Der Landschaftsschützer-Bonus solle eine Wertschätzung für die Pflege der Kulturlandschaft durch die heimischen Bäuerinnen und Bauern sein, betonte Peter Schmiedlechner (FPÖ). Denn dies sei mit ein Grund, warum überhaupt so viele Touristen nach Österreich kommen würden. Zudem würde dadurch die kleinstrukturierte Landwirtschaft erhalten werden.

SPÖ für Pestizidreduktion im Trinkwasser und Forschungsstrategie zu umweltschonenderen Pflanzengiften, FPÖ drängt auf Glyphosatverbot

In der Folge wurden zwei Anträge der SPÖ sowie ein bereits einmal vertagter FPÖ-Antrag zur Pestizidreduktion mit den Stimmen von ÖVP und Grünen in die Warteschleife geschickt. Davon war auch ein SPÖ-Ausschussantrag betroffen, der die Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden im Rahmen der zweiten GAP-Säule (ländliche Entwicklung) einfordert.

In einem ihrer vertagten Anträge setzt sich die SPÖ für weniger Stickstoff und Pestizide zur Trinkwassersicherheit ein (909/A(E)). Dazu soll das Nitrat-Aktionsprogramm bis spätestens 2021 nachgebessert werden, um die Einhaltung der Grenzwerte in den betroffenen Regionen zu gewährleisten. Weiters sollen im nationalen GAP-Strategieplan Schritte zur Senkung von Nitrat und Pestiziden gesetzt werden. Ein weiterer Antrag der SozialdemokratInnen (923/A(E)) fordert die Landwirtschaftsministerin auf, sich für eine Forschungsstrategie zur Entwicklung von umweltschonenderen Pflanzengiften auf europäischer Ebene einzusetzen. Zudem soll eine österreichische Forschungsstrategie für alternative Ansätze zu chemisch-synthetischen Pestiziden unter dem Titel "Wege zu einer pestizidfreien österreichischen Landwirtschaft" in Angriff genommen werden.

Nachdem das vom Nationalrat 2019 beschlossene Glyphosatverbot bis dato nicht in Kraft getreten ist, drängt die FPÖ auf eine neue, gesetzeskonforme und rasch umsetzbare Lösung. Landwirtschaftssprecher Peter Schmiedlechner plädierte in einem Entschließungsantrag (203/A(E)) für eine Glyphosatkennzeichnung, die alle Lebensmittel erfasst, bei deren Produktion in irgendeinem Stadium das Herbizid zum Einsatz kommt.

Markus Vogl (SPÖ) zeigte sich um die Trinkwassersicherheit in Österreich besorgt. Laut dem SPÖ-Abgeordneten sind die Erkenntnisse des Trinkwasserberichts ein "klarer Auftrag" hier Verbesserungen zu erreichen. Auch der Europäische Gerichtshof habe festgehalten, dass die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden müssen. Zudem müssten die Pläne zum Erreichen der Grenzwerte in die nationale GAP-Strategie integriert werden.

Was das Thema Glyphosat betrifft, komme es zwar wahrscheinlich 2022 zu einem Verbot, so Peter Schmiedlechner (FPÖ). Er fordert aber trotzdem eine Kennzeichnung von mit Pestiziden produzierten Produkten, um den Wettbewerbsnachteil der österreichischen Landwirtschaft zu mindern. Zudem wolle auch die Bevölkerung glyphosatfreie Lebensmittel. Dazu hielt Cornelia Ecker (SPÖ) fest, dass laut einer Umfrage 90% der ÖsterreicherInnen gegen die Verwendung von Glyphosat seien. Auch deshalb sei die von der SPÖ geforderte Forschungsstrategie zu umweltschonenderen Pflanzengiften von großer Bedeutung. Sie forderte ein "Ablegen der Scheuklappen" in Richtung der Landwirtschaftsministerin.

Er gehe nicht davon aus, dass es Lebensmittel im Handel gebe, die Glyphosatgrenzwerte überschreiten würden, so Clemens Stammler (Grüne). Auch er erwartet ein Verbot bis 2022.

FPÖ-Vorstoß zu Vollmilchkalbprämie

Eine weitere FPÖ-Initiative zur Einführung einer Prämie für Vollmilchkälber wurde durch die Ausschussmehrheit von ÖVP und Grünen ebenso vertagt. Tierwohl und Regionalität würden für die KonsumentInnen eine immer wichtigere Rolle spielen. Aufgrund der prekären wirtschaftlichen Situation könnten aber viele Betriebe diesem Kundenwunsch nicht nachkommen, heißt es in dem Entschließungsantrag (982/A(E)). Geht es nach der FPÖ, sollen die Vollmilchkalbprämie jene Betriebe erhalten, die ihre Kälber ausschließlich mit Milch füttern, im eigenen Betrieb mästen und anschließend in Österreich schlachten. Diese Maßnahme soll die heimischen Mastbetriebe international konkurrenzfähig machen.

Durch den "Fleckerlteppich" bei den Milchmastprämien in den verschiedenen Bundesländern sei eine einheitliche Lösung auf Bundeseben erstrebenswert, unterstrich FPÖ-Mandatar Peter Schmiedlechner. Außerdem würden durch eine Prämie die Kälber länger an den Höfen gehalten werden, was auch die Zahl der Tiertransporte verringern würde.

Petra Vorderwinkler (SPÖ) sah in der FPÖ-Forderung einen guten Ansatz für mehr Tierwohl. Es brauche generell mehr Ideen in diesem Bereich. Deshalb schlug Vorderwinkler ein Hearing mit ExpertInnen beim nächsten Ausschusstermin vor.

Josef Hechenberger (ÖVP) verwies darauf, dass man neben der Konzentration auf die Produktion auch den Absatzmarkt im Auge behalten müsse. Mit einer Vollmilchkalbprämie könne man das Problem nicht lösen, dass 70% des Kalbfleisches in Österreich importiert werde. Hechenberger sah zudem einen bundesweiten Impuls durch das von Ministerin Köstinger auf den Weg gebrachte Tierwohlpaket.

SPÖ und NEOS fordern Änderungen beim AMA-Gütesiegel

Optimierungsbedarf beim AMA-Gütesiegel war schließlich ein weiteres Thema im Landwirtschaftsausschuss. Die SozialdemokratInnen pochen auf Gentechnikfreiheit im gesamten landwirtschaftlichen Produktionsprozess und drängen auf entsprechende Änderungen im AMA-Gesetz, um sicherzustellen, dass das AMA-Gütesiegel nur für Fleisch aus gentechnikfreier Fütterung zur Anwendung kommt (159/A). Die NEOS setzen sich wiederum dafür ein, dass in Zukunft keine Produkte, welche in Aufzucht und Produktion nichteuropäisches Eiweißfutter beinhalten, mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden. Dies soll zur Schließung der Eiweißlücke in Österreich und Europa beitragen (1006/A(E)). Der SPÖ-Antrag wurde ein zweites Mal vom Ausschuss mehrheitlich vertagt. Der NEOS-Vorstoß wurde ebenso von den Ausschussmitgliedern auf die Wartebank geschoben.

Karin Doppelbauer (NEOS) kritisierte die aus ihrer Sicht irreführende Werbung der AMA, wo ein zu schönes Bild der Landwirtschaft gezeigt würde. Dazu im Gegensatz stehe die Verfütterung von Sojaimporten aus zum Teil illegal gerodeten Flächen in Brasilien. Die KonusmentInnen wären durchaus bereit höhere Preise für sojaimportfreies Fleisch zu bezahlen.

Auch Markus Vogl (SPÖ) argumentierte ähnlich. Er sei sich durchaus der Preisproblematik für die LandwirtInnen bewusst, gerade deshalb brauche es aber verstärkt Maßnahmen zur Herkunftskennzeichnung. Gerade das AMA-Gütesiegel verspreche regionale Herkunft, die aber durch gentechnisch veränderte Futtermittel nicht eingehalten werde. (Fortsetzung Landwirtschaftsausschuss) med