Parlamentskorrespondenz Nr. 1352 vom 02.12.2020

Justizausschuss: Zadić informiert Abgeordnete über aktuelle Gesetzesvorhaben

Entwurf zur Vereinfachung von Unterhaltsverfahren könnte Mitte bzw. Ende 2021 vorliegen

Wien (PK) – Das Justizministerium arbeitet mit Hochdruck am Projekt Aktendigitalisierung. Ziel ist es, bis Mitte 2023 alle Zivil- und Strafverfahren auf digitale Akten umzustellen. Das erklärte Justizministerin Alma Zadić heute bei einer Aussprache über aktuelle Fragen im Justizausschuss des Nationalrats. Zudem informierte sie die Abgeordneten über weitere laufende Vorhaben ihres Ressorts wie Änderungen im Urheberrecht, die Vereinfachung von Unterhaltsverfahren und Erleichterungen bei Unternehmensgründungen. Noch eine Weile dauern könnte es, bis Gruppenklagen in Österreich zugelassen sind, schneller soll es beim neuen Insolvenzrecht gehen. Aufgrund von vermeintlichem Betrug bei Kurzarbeit hat es einer Vertreterin des Ministeriums zufolge rund 30 bis 40 Anzeigen gegeben, nur zwei davon haben bislang zu einer Anklage geführt.

Das Thema "Justiz online" hatten in der Aussprache sowohl Grün-Abgeordnete Astrid Rössler als auch SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher angesprochen. Wie Zadić berichtete, wurde die Internet-Plattform letzte Woche freigeschaltet, wobei unter anderem ein Chat-Bot und diverse Abfragemöglichkeiten die Justiz näher an die BürgerInnen bringen soll. Auch der Zugang zu Grundbuchsauszügen und Akten ist nun einfacher. Einsicht in Akten für Verfahrensbeteiligte sei aber natürlich nur dort möglich, wo diese elektronisch geführt würden, sagte Zadić. Hier soll es sukzessive zu einem Ausbau kommen. Eine erste Staatsanwaltschaft ist ihr zufolge bereits umgestellt, die anderen sollen bis Ende nächsten Jahres folgen. Im Anschluss ist dann eine Ausdehnung auf Hauptverfahren geplant.

Die Finanzierung des engagierten Digitalisierungsprojekts ist laut Zadić für die nächsten Jahre sichergestellt. Auch die Datensicherheit sieht sie gewährleistet. Es sei ein eigenes Programm für die "Justiz 3.0" geschrieben worden, zudem werde das Projekt über das Bundesrechenzentrum abgewickelt und nicht an Private ausgelagert. Was den Online-Zugang zu veröffentlichten Urteilen betrifft, sieht die Ministerin die größte Herausforderung bei der Anonymisierung der Urteile, wobei sie – etwa mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz – bestrebt ist, Österreich in diesem Bereich vom EU-Mittelfeld an die EU-Spitze zu bringen.

Sicherheitsabteilungen in Justizanstalten für radikalisierte Täter

Auf den Terroranschlag in Wien Anfang November will Zadić unter anderem mit der Einrichtung einer Clearingstelle und bedarfsorientierten Sicherheitsabteilungen für radikalisierte Täter in großen Justizanstalten reagieren. Man brauche zudem weitere Maßnahmen zur Deradikalisierung im Strafvollzug, sagte sie. Noch eher vage sind hingegen Überlegungen in Bezug auf die Einbeziehung von terroristischen Straftätern in den Maßnahmenvollzug. Man müsse sich das "gut anschauen", so Zadić. Einen ersten Bericht der eingesetzten Untersuchungskommission erwartet sie sich noch im Dezember. Zu den laufenden Ermittlungen wollte die Ministerin nicht Stellung nehmen, ihr zufolge sitzen aber nach wie vor elf Personen in Untersuchungshaft.

Aufgebracht hatten das Thema unter anderem Agnes Sirkka Prammer (Grüne), Selma Yildirim (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS), wobei sowohl Yildirim als auch Scherak ausdrücklich vor einer überschießenden Reaktion und voreiligen Debatten warnten. Beide sind sich einig, dass die Versäumnisse eher im Bereich des Innenministeriums denn im Justizbereich lagen, nun gilt es nach Meinung von Scherak zunächst einmal die Ergebnisse der Untersuchungskommission abzuwarten. Christian Lausch (FPÖ) hinterfragte die oft rasche Haftentlassung jugendlicher Straftäter und wollte wissen, ob es Pläne gibt, das Islamgesetz zu überarbeiten.

Regierung will Gründung von Start-ups erleichtern

Von Carina Reiter (ÖVP) und Volker Reifenberger (FPÖ) auf den Stand der Verhandlungen zur sogenannten "Austrian Limited" angesprochen, hielt Zadić fest, dass es der Regierung vorrangig darum gehe, Start-ups in Österreich zu forcieren. Dabei sieht sie zwei Hauptproblemfelder: mangelnde finanzielle Mittel in der Gründungsphase sowie das Anlocken von Investoren in der Expansionsphase. Dem könnte man etwa mit erleichterter Mitarbeiterbeteiligung und vereinfachten Anteilsübertragungen begegnen. Zudem brauche es eine adäquate Rechtsform, die auch angewendet werde, meinte die Ministerin. Diese müsse zum einen Rechtssicherheit gewährleisten und zum anderen die notwendige Flexibilität bieten. Zadić ist aber überzeugt, "dass wir ein wirklich gutes Paket für Gründerinnen und Gründer auf den Weg bringen können".

Die FPÖ steht laut Reifenberger der Einführung einer "Austrian Ltd." Kritisch gegenüber. Eine GmbH ohne Stammkapital sei ein Bruch des österreichischen Gesellschaftsrechts, sagte er, wobei er sowohl Nachteile für KonsumentInnen als auch ein größeres Missbrauchsrisiko erwartet. Zudem gebe es ohnehin die Möglichkeit einer gründungsprivilegierten GmbH.

Gruppenklagen: Ministerium beginnt Anfang 2021 mit Ausarbeitung von Vorschlägen

Seitens der SPÖ machte Christian Drobits Druck in Bezug auf die Zulassung von Gruppenklagen in Österreich. Gruppenverfahren würden nicht nur im Interesse von KonsumentInnen liegen, weil diese leichter zu ihrem Recht kommen, sondern auch im Interesse von Unternehmen, ist er überzeugt. Es werde leichter, schwarze von weißen Schafen zu trennen. Auch die Justiz würde von einer höheren Verfahrensökonomie profitieren.

Die Justizministerin geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die einschlägige EU-Richtlinie noch heuer im Amtsblatt veröffentlicht wird und dann die zweijährige Umsetzungsfrist startet. Das Justizministerium werde mit Anfang nächsten Jahres beginnen, Vorschläge auszuarbeiten und diese dann einer breiten Diskussion – auch unter Einbindung der Richterschaft und von KonsumentInnen – unterziehen.

Urheberrechtsreform: Zadić mahnt Versachlichung der Diskussion ein

Schon weiter gediehen ist die geplante Urheberrechtsreform, wie Zadić in Antwort auf eine Frage von Johanna Jachs (ÖVP) festhielt. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation habe man zwar nicht in großen Arbeitsgruppen beraten können, es seien aber bereits Vorentwürfe zu verschiedenen Teilen mit der Bitte um Stellungnahme ausgeschickt worden. Der Begutachtungsentwurf soll nach Einlangen dieser Stellungnahmen erstellt werden. Grundsätzlich erachtet Zadić eine Versachlichung der Debatte in diesem Bereich für notwendig, man müsse ausgeglichen vorgehen.

Was die notwendige Umsetzung der EU-Restrukturisierungsrichtlinie betrifft, hob Zadić gegenüber Ausschussvorsitzender Michaela Steinacker (ÖVP) hervor, dass sich die Neuregelung des Privatkonkurses vor einigen Jahren weitgehend bewährt habe. Die dort gewonnenen Erfahrungen sollen auch in die Umsetzung der Richtlinie einfließen. Man müsse außerdem berücksichtigen, dass die Corona-Krise die Wirtschaft besonders mitgenommen habe.

Nur zwei Anklagen wegen Kurzarbeits-Betrugs

Ausgewirkt hat sich die COVID-19-Pandemie auch auf einzelne Anzeigenkategorien. So ist einer Vertreterin des Justizressorts zufolge die Zahl der Anzeigen wegen vorsätzliche bzw. fahrlässiger Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten gestiegen. Um eine österreichweit einheitliche Handhabung derartiger Anzeigen zu gewährleisten, habe man auf staatsanwaltschaftlicher Ebene eine Berichtspflicht eingeführt, schilderte sie. Diese werde aber demnächst aufgehoben werden können. In Zusammenhang mit vermeintlichem Betrug bei Kurzarbeit hat es laut der zuständigen Sektionschefin 30 bis 40 Anzeigen gegeben, wobei bisher nur zwei Fälle zu Anklagen geführt haben. Auch bei den rund 20 Verfahren in Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Verkauf von Schutzmasken sei es in den meisten Fällen zu Einstellungen gekommen.

Entschlüsselung von Internet-Kommunikation: FPÖ und NEOS sehen EU-Vorschlag kritisch

Weitere Themen der aktuellen Aussprache waren der Strafvollzug, das Unterhaltsrecht, das Ehe- und Scheidungsrecht sowie die behördliche Entschlüsselung von Internet-Kommunikation. Sowohl NEOS-Abgeordneter Scherak als auch FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan sehen den von der EU-Kommission dazu vorgelegten Vorschlag kritisch und appellierten an die Justizministerin bzw. die Regierung, "dagegenzuhalten". Wenn Kommunikationsanbieter Schlüssel an Behörden herausgeben müssten, sei das nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, sondern bedeute auch das Ende von vertraulicher beruflicher Kommunikation, warnte Stefan. Dass es "einer ordentlichen grundrechtlichen Abwägung" bedarf, ist auch für Zadić klar, ihr zufolge wird sich die Stellungnahme Österreichs an einem Urteil des VfGH orientieren. Die Hauptzuständigkeit für diese Materie liegt laut Zadić beim Innenministerium.

Modernisierung des Eherechts soll durch Studie eingeleitet werden

Eine breite gesellschaftliche Diskussion hält Zadić in Bezug auf die von ihr angestrebte Modernisierung des Familien- und Eherechts für notwendig. Es werde hier "keine Schnellschüsse" von Seiten des Justizministeriums, versicherte sie. Als erster Schritt ist geplant, eine Studie über den Reformbedarf – unter Einbeziehung der Bevölkerung – in Auftrag zu geben. Angeschnitten hatte das Thema Harald Troch (SPÖ). Er kann sich etwa eine Entkoppelung von Verschuldungsfrage und Unterhaltszahlungen vorstellen. Um Unterhaltsverfahren zu vereinfachen, stellte Zadić für "Mitte / Ende 2021" einen Gesetzentwurf in Aussicht.

Belagszahlen in Haftanstalten durch coronabedingten Aufschub gesunken

Was den Strafvollzug anlangt, wies Zadić gegenüber NEOS-Abgeordnetem Johannes Margreiter darauf hin, dass die Belagszahlen in den Haftanstalten durch coronabedingten Strafaufschub gesunken seien. Allerdings seien die Zahlen nach wie vor hoch. Um dem entgegenzuwirken, hält sie es unter anderem für notwendig, die Rückfallsquoten senken und die Resozialisierung zu verbessern.

Befürchtungen der FPÖ-Abgeordneten Lausch und Philipp Schrangl, wonach es im Justizbereich bzw. im Strafvollzug zu verpflichtenden COVID-19-Tests kommen könnte, traten sowohl Zadić als auch der Generaldirektor für den Strafvollzug Friedrich König entgegen. Tests würden auf freiwilliger Basis durchgeführt, bekräftigten sie. Wer keinem Test einwilligt, wird König zufolge allerdings in Bereichen mit viel direktem Körperkontakt wie Krankenabteilungen oder der Einsatzgruppe nicht eingesetzt. Zum Schutz vor Verbreitung des Coronavirus in Justizanstalten wurden zuletzt außerdem wieder weitgehende Besuchsverbote verhängt und Frei- und Ausgänge auf das absolut notwendige Maß heruntergefahren.

Von ÖVP-Abgeordnetem Klaus Fürlinger ausdrücklich begrüßt wurde es, dass die Pauschalvergütungen für RechtsanwältInnen, die Verfahrenshilfe leisten, nunmehr angehoben würden. Auch Justizministerin Zadić freute sich über das dafür zur Verfügung stehende höhere Budget. (Fortsetzung Justizausschuss) gs