Parlamentskorrespondenz Nr. 1353 vom 02.12.2020

Unterrichtsausschuss: Ausstattung aller SchülerInnen mit digitalen Endgeräten eingeleitet

Weitere Beschlüsse: E-Learning-Schulversuche in das Regelschulwesen überführt, Erhöhung des Datenschutzes bei der Bildungsdokumentation

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des Unterrichtsausschusses wurde die Weiterentwicklung der Oberstufe hin zur "semestrierten Oberstufe" auf den Weg gebracht. Außerdem sollen die E-Learning-Schulversuche sowie die letztjährigen Regelungen für die Matura in das Regelschulwesen übernommen werden. Weitere Beschlüsse betreffen die Erhöhung des Datenschutzes im Bereich der Bildungsdokumentation sowie eine einheitliche Ausstattung aller SchülerInnen mit digitalen Endgeräten ab der 5. Schulstufe. Zudem informierte Bildungsminister Heinz Faßmann den Ausschuss über den Ablauf der geplanten Schulöffnungen nach dem zweiten Lockdown. So sollen die Volksschulen und Unterstufen ab 7. Dezember wieder in den regulären Betrieb übergehen. Die Oberstufe wird vorwiegend im Distance-Learning bleiben. Für die Abschlussklassen ist Präsenzunterricht vorgesehen. Die Oppositionsparteien kritisierten einmal mehr, die aus ihrer Sicht fehlenden oder zu spät ausgearbeiteten Konzepte für einen Schulbetrieb in Zeiten der Pandemie.

Bildungsminister berichtet über die geplante Schulöffnung ab 7. Dezember

Aufgrund mehrerer Fragen von Ausschussmitgliedern, welche Maßnahmen das Ministerium zur geplanten Schulöffnung vorsehe, hielt Bildungsminister Faßmann eingangs fest, dass ab 7. Dezember zwei zentrale Öffnungsschritte erfolgen werden. Es kommt zur Öffnung des Handels und der Schulen. Die Öffnung des Handles allein sei für ihn nicht vorstellbar gewesen. Die Volksschulen und Unterstufen werden laut Faßmann wieder in den regulären Betrieb übergehen, die Oberstufe wird vorwiegend im Distance-Learning bleiben. Für die Abschlussklassen ist wieder Präsenzunterricht vorgesehen. Grundsätzlich gelte diese Regelung bis Weihnachten. Nach dem Ende der Weihnachtsferien sollen dann auch die Oberstufen wieder in der Schule unterrichtet und nach Möglichkeit die Maskenpflicht eingeschränkt werden, so der Bildungsminister.

Das Hygienekonzept mit Abstandhalten, Desinfektion und Lüften bleibt weiterhin aufrecht. Zusätzlich wird für SchülerInnen ab der Unterstufe eine Maskenpflicht eingeführt. Davon ausgenommen sind die VolksschülerInnen, so Faßmann weiter. Der Ressortchef sprach sich in diesem Zusammenhang gegen Plexiglasscheiben für den Unterricht aus, da bei modernen Unterrichtsformen LehrerInnen nicht statisch hinter Glaswänden verweilen könnten.

In Bezug auf die Möglichkeit, zusätzliche Räume für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, sei die Resonanz der Gemeinden endend wollend, hielt Faßmann fest. Die Gemeinden hätten rechtliche und organisatorische Bedenken. Er hoffe, dass sich nach der Vorstellung von positiven Beispielen die Situation ändern werde. Was das Thema regelmäßiger Corona-Tests betrifft, sah der Minister Schnelltests als sinnvolle Möglichkeit für das Lehrpersonal und die SchülerInnen an. Zu den mobilen Einsatzteams gebe es nun auch das Commitment aller Bundesländer. Ein regelmäßiges Testen aller 123.000 LehrerInnen sei aber eine große Herausforderung.

Mit den präsentierten Maßnahmen könne man das Recht auf Bildung gewährleisten und gleichzeitig ein Ansteigen der Infektionszahlen eindämmen. Grundsätzlich sei nun auch der Zeitraum bis zu den ersten Impfungen überschaubarer geworden, hielt der Minister fest.

Die Oppositionsparteien sahen die vorgestellten Maßnahmen zur Schulöffnung unterschiedlich kritisch. Martina Künsberg Sarre (NEOS) bedauerte, dass die OberstufenschülerInnen nicht ab 7. Dezember in die Schule zurückkehren können. Diese SchülerInnen hätten seit März nur wenige Wochen Präsenzunterricht gehabt. Die NEOS-Abgeordnete sprach sich zumindest für einen Schichtbetrieb für die Oberstufe aus.

Er frage sich, warum im Sommer nicht bereits ausreichend Konzepte für einen Präsenzunterricht erarbeitet wurden, kritisierte FPÖ-Mandatar Gerald Hauser, die aus seiner Sicht "massiven Versäumnisse" seitens des Ministeriums. Hauser forderte, dass nicht "ständig nach Ausreden" seitens des Bildungsministers gesucht werde, denn die Bildungsverluste der jungen Menschen würden "in die Milliarden gehen".

Seitens der SPÖ forderte Sonja Hammerschmid zumindest wöchentliche Massentests an den Schulen, denn ein nächster Test im Jänner würde den Schulen nicht weiterhelfen. Zudem habe sie aus der Lehrerschaft gehört, dass die Impflaune nicht besonders ausgeprägt sei. Hier gelte es, noch viel Überzeugungsarbeit seitens des Ministeriums zu leisten.

E-Learning-Schulversuche werden in Regelschulwesen übernommen, "semestrierte Oberstufe" in Umsetzung

Ein umfassender Initiativantrag der Regierungsparteien (1065/A) erhielt durch die Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS grünes Licht. Dieser sieht Änderungen im Schulorganisationsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz und weiteren Gesetzen vor. Im Bereich E-Learning sollen die seit 2002 bestehenden Schulversuche in das Regelschulwesen überführt und für Informations- und Kommunikationstechnologien im grundsätzlich technologieneutralen Schulwesen eine gesicherte Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Zudem wurde die Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe" hin zur "semestrierten Oberstufe" eingeleitet. Dabei soll der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt werden. Dies bringt auch neue Regeln für den Wechsel von einer Schule mit "semestrierter Oberstufe" in eine Schule ohne diese neue Form  und umgekehrt. Darüber hinaus sollen die Erfahrungen mit den abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2019/2020 in das Regelschulwesen einfließen. So soll etwa die Leistungsbeurteilung der Prüfungsgebiete der Klausurprüfungen im Rahmen einer gesamthaften Betrachtung der Leistungen der letzten Schulstufe und der Reife- und Diplomprüfung erfolgen.

Weiterer Gesichtspunkt der Initiative ist die Teilrechtsfähigkeit in Bezug auf "Erasmus+". So soll allen Schulen Rechtspersönlichkeit hinsichtlich der rechtsgeschäftlichen Teilnahme am Förderprogramm "Erasmus+" zukommen, wobei für öffentliche Pädagogische Hochschulen die Teilrechtsfähigkeit diesbezüglich zu erweitern ist.

In Zusammenhang mit der "Neuen Oberstufe" wurde auch ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag angenommen, der es den Schulleitungen ermöglichen soll, die Umstellung coronabedingt auf das Schuljahr 2022/23 zu verschieben. Ebenfalls angenommen wurde ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen, der sich für die Überführung zentraler Elemente des Schulversuchs "NOVI – Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung" auf Basis einer sorgfältigen Evaluation in das Regelschulwesen ausspricht.

Sie können das sehr umfassende Gesetzespaket großteils begrüßen, signalisierte SPÖ-Mandatarin Sonja Hammerschmid. Vor allem im Bereich E-Learning würden längst überfällige Digitalisierungsschritte gesetzt werden. Was die Teilrechtsfähigkeit in Bezug auf "Erasmus+" betrifft, müssten die Schulen aber in der Administration besser unterstützt werden. Hammerschmid freute sich, dass die "semestrierte Oberstufe" den Weg der Modularisierung weiterführe, außerdem befürwortete sie die Fortführung der "NOVI", die ein "zutiefst sozialdemokratisches Programm" sei.

Gertraut Salzmann (ÖVP) und Sibylle Hamann (Grüne) sahen das ähnlich. Beide freuten sich, diesen "großen Brocken" heute auf den Weg gebracht zu haben. Insbesondere in Zeiten von COVID-19 sei der Andrang zu E-Learning so groß wie nie, darum sei es gut, nun eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen zu haben, so Salzmann. Auch die Teilrechtsfähigkeit bei "Erasmus+" sei schon lange eine Forderung aus der Praxis gewesen. Was die Weiterentwicklung der Oberstufe betrifft, sah die ÖVP-Abgeordnete schon zahlreiche Schulen in Umsetzung. Jene Schulen, die dies nicht wollen, könnten aber nicht dazu gezwungen werden. Jedoch seien nun die Bedingungen bei einem Schulwechsel geregelt. Hamann betonte, dass durch den eingebrachten Abänderungsantrag, eine coronabedingte Verschiebung der neuen Oberstufe um ein Jahr möglich sei.

Hermann Brückl (FPÖ) sprach sich gegen ein "Abspecken" der Matura aus. Zahlreiche AHS-DirektorInnen hätten sich auch dagegen ausgesprochen. Die "Matura alt" sei in diesen Zeiten wesentlich leichter umzusetzen, da die Schulen dieses Verfahren gut kennen würden und unabhängig agieren könnten. Die "semestrierte Oberstufe" sei zudem ein "Herumdoktern" anstatt einer Weiterentwicklung, so Brückl.

Für so ein großes Gesetzespaket wäre eine Begutachtung sehr sinnvoll gewesen, kritisierte NEOS-Mandatarin Martina Künsberg Sarre. Auch sie begrüßte die Überführung von guten E-Learning-Beispielen in das Regelsystem sowie die Teilrechtsfähigkeit in Bezug auf "Erasmus+".

Die Anpassungen bei der Matura seien der richtige Ansatz "in dieser schwierigen Zeit", hielt Bildungsminister Heinz Faßmann fest. Zur Kritik der FPÖ, dass es nun zu einer "Matura Ultra-Light" kommen würde, entgegnete der Minister, dass etwa am schriftliche Teil nichts geändert werde. Auch die mündliche Matura sei "weiter im Programm", es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass eventuell nicht der ganze Lehrstoff durchgenommen werden könne. Die vorwissenschaftliche Arbeit bliebe erhalten, die Präsentation sei jedoch optional.

Erhöhung des Datenschutzes im Bildungsdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht

Datenschutzrechtliche Aspekte stehen im Mittelpunkt einer von der Regierung vorgelegten Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes (479 d.B.), die heute durch die Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen wurde. Dabei soll es zu einer klaren legistischen Trennung zwischen schülerbezogenen Daten (personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen) und Daten der Studierenden kommen. Geplant ist auch, zur Identifikation des Individuums von der Sozialversicherungsnummer auf ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen umzustellen. Hier reagiert die Vorlage auf Kritik des Datenschutzrates, der sich wiederholt gegen die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen für Bereiche, die nicht in Zusammenhang mit der Sozialversicherung stehen, ausgesprochen hatte. Schließlich enthält die Novelle auch die Möglichkeit der Online-Abfrage des Lichtbilds für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage setze man ein großes Vorhaben im Bildungsbereich um, das Verbesserungen im Datenschutz und Erleichterung bei der Anonymisierung der Daten bringe, hielt Sibylle Hamann (Grüne) fest. Außerdem bekomme man nun eine bessere Datengrundlage für die Verarbeitung, für das Bildungscontrolling sowie für die Verwendung zu Forschungszwecken. Von zentraler Bedeutung ist laut Hamann die verbindliche Dokumentation der Erstsprachen von SchülerInnen sowie die Klarstellung, dass es sozioökonomische Umweltfaktoren im Bildungssystem gibt.

Grundsätzlich seien die NEOS für die Dokumentation von Bildungsverläufen, jedoch sei das vorliegende Paket zu überschießend, weshalb man nicht zustimmen könne, so Martina Künsberg Sarre (NEOS). Das Bilungsministerium würde nun zu einer "kleinen Statistik Austria" werden, zudem fehle eine Datenschutzfolgenerhebung.

Dem konnte sich Katharina Kucharowits (SPÖ) anschließen. Sie verstehe zwar die prinzipielle Intention, jedoch sei das Gesetz "einfach nicht gut gemacht". Da die SPÖ nicht leichtfertig mit Daten von Kindern umgehen wolle, gebe es keine Zustimmung ihrer Fraktion. Hauptkritikpunkt Kucharowits' ist die Erhöhung der Aufbewahrungsfrist der Daten von 20 auf 60 Jahre, auch für die SPÖ-Mandatarin sei das Fehlen einer Datenschutzfolgenabschätzung unverständlich.

Bildungsminister Heinz Faßmann informierte, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung seines Ressorts inzwischen vorliege und mit der Veröffentlichung der Verordnung zugänglich gemacht werde. Was die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist betrifft, ist diese laut Faßmann vor allem für einen Langzeitüberblick zum Erkenntnisgewinn für die Bildungsforschung besonders wichtig.

Einheitlich Ausstattung aller SchülerInnen mit digitalen Endgeräten eingeleitet

Ziel eines Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts ist es, für alle SchülerInnen ab der 5. Schulstufe die Möglichkeit eines Unterrichts auf Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu schaffen. Eine entsprechende Regierungsvorlage (480 d.B.), die dazu die erforderlichen pädagogischen und technischen Voraussetzungen regeln soll, wurde heute im Unterrichtsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen. Im Zentrum steht die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau. Darüber hinaus sollen schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte sowie einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen entwickelt werden. Vorgesehen ist weiters ein Serviceportal "Digitale Schule" zur Kommunikation der SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigten, das die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung stellt. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis Ende 2030 um 0,20% des BIP bzw. 1.349 Mio. €, heißt es dazu in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. 

In Zusammenhang mit der Regierungsvorlage wurden im Ausschuss zwei Entschließungsanträge diskutiert. Während ein Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen zur Einbeziehung ökologisch und sozial nachhaltiger Faktoren bei der Beschaffung der Endgeräte einstimmig angenommen wurde, fand ein SPÖ-Antrag (1076/A(E)) keine Mehrheit. Anstatt neuer Geräte fordert die SPÖ aus ökologischen Gründen, wiederaufbereitete Laptops und Tablets für die Schulen anzuschaffen. Weiters soll eine für fünf Jahre vertraglich zugesicherte Reparierbarkeit sowie ein fachgerechtes Recycling verankert werden.

Der Beschluss der Regierungsvorlage sei die Weiterführung des Acht-Punkte-Plans zur Digitalisierung der Schulen und Voraussetzung, damit im nächsten Jahr Endgeräte zur Verfügung gestellt werden können, betonte ÖVP-Abgeordnete Maria Theresia Niss. So würden alle SchülerInnen der fünften bzw. sechsten Schulstufe, mit einem 25-prozentigen Selbstanteil Laptops oder Tablets erhalten.

Grünen-Mandatarin Sibylle Hamann sah das ähnlich. Das Gesetz sei ein "riesiger Meilenstein", den sie mit der "Schulbuchaktion in den 1970er-Jahren" verglich. Es komme nun zu einer zentralen Besorgung durch das Ministerium, damit die digitale Ausstattung der Kinder nicht von den Eltern abhängig sein würde. Hamann sind auch die Anliegen einer nachhaltigen Beschaffung ein wichtiges Anliegen.

Auch Petra Bayr (SPÖ) brachte die Perspektive der Nachhaltigkeit ein. Es gelte, vor allem auf die Arbeitsbedingungen der ProduzentInnen und auf die Reparaturbedingungen zu achten. Obwohl der gemeinsam eingebrachte Entschließungsantrag nur ein "Mikroschritt" im Vergleich zum SPÖ-Antrag sei, stimme man diesem seitens der SPÖ zu, um Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung miteinzubeziehen.

Sie hätte sich diese Maßnahmen schon früher gewünscht, aber erst die Corona-Pandemie habe diesen Schritt möglich gemacht, hielt Eva Maria Holzleitner (SPÖ) fest. Für die SPÖ-Abgeordnete sind aber etwa die Fragen, wer die Wartungs- und Reparaturkosten übernehmen wird oder wer Internetpakete für zuhause zur Verfügung stellen soll, weiterhin offen.

Gerald Hauser (FPÖ) sah in der Beschaffung von Endgeräten keine historische Dimension sondern einen "bescheidenen Ansatz". Die Ausstattung mit Laptops sei eine Notwendigkeit und längst überfällig. Bisher sei es immer an der ÖVP gescheitert, so Hauser. Er signalisierte zwar Zustimmung seitens der FPÖ, prinzipiell sollten aber alle SchülerInnen ausgestattet werden. Auch der FPÖ-Abgeordnete sah es als "einen Verdienst der Pandemie, dass die Schulen in der Neuzeit angekommen sind".

Mehrere Abgeordnete, darunter Martina Künsberg Sarre, kritisierten, dass nur die fünften und sechsten Klassen ausgestattet würden. In Relation zu den aktuell geschnürten Hilfspaketen sei der Betrag sehr überschaubar. Künsberg Sarre interessierte sich außerdem noch dafür, warum der Österreichische Austauschdienst (OeAD) mit der Abwicklung betraut wurde.

Die geplante Beschaffung sei ein Katalysator für eine nachhaltige Veränderung des Schulsystems, unterstrich der Generalsekretär des Bildungsministeriums Martin Netzer. Einerseits komme es erstmals zu einer einheitlichen Ausrollung von Endgeräten an allen Schulen, andererseits bedinge dies auch eine verbesserte IKT-Infrastruktur, wie etwa den W-LAN-Ausbau sicherzustellen. Man beginne nun einmal bei der fünften und sechsten Schulstufe und in drei bis vier Jahren wäre dann die gesamte Unterstufe mit den Geräten ausgestattet. Da es in der Oberstufe schon jetzt einen hohen Versorgungsgrad gebe, sei hier der Bedarf nicht dringlich, so Netzer. Was den OeAD betrifft, hielt der Generalsekretär fest, dass es einen Abwickler brauche, um die Geräte in die Schulen zu bringen. Das sei eine rein pragmatische Überlegung gewesen, da das Ressort diese Aufgabe nicht mit dem derzeitigen Personalstand abdecken könne. (Fortsetzung Unterrichtsausschuss) med


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