Parlamentskorrespondenz Nr. 1360 vom 02.12.2020

Wirtschaftsausschuss debattiert Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 2019

Beschluss zu Mineralrohstoffgesetz-Novelle betreffend Konfliktminerale

Wien (PK) – Der Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 2019 stand zu Beginn der heutigen Sitzung im Wirtschaftsausschuss zur Debatte. Bundesministerin Margarete Schramböck hat dem Nationalrat den Bericht kürzlich vorgelegt und blickt dabei auf ein äußerst herausforderndes, gleichzeitig jedoch erfolgreiches Jahr für Österreichs oberste Wettbewerbshüter zurück.

Mehrheitlich befürworteten die Abgeordneten eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz in Umsetzung einer EU-Verordnung, die vor allem die Kontrolle des Handels mit "Konfliktmineralen", also Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten, zum Ziel hat. Es brauche hier in manchen Bereichen noch schärfere Maßnahmen, kritisierten dazu etwa SPÖ und NEOS.

Bundeswettbewerbsbehörde blickt auf erfolgreiche Bilanz 2019

Die Bundeswettbewerbsbehörde führte 2019 insgesamt 24 Hausdurchsuchungen aufgrund kartellrechtswidriger Absprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen durch. Diese fanden schwerpunktmäßig bei Unternehmen aus den Bereichen Taschen/Rucksäcke, Bau- und Tischlereigewerbe, Poolreinigungssysteme sowie Energieabrechnung und Verbrauchserfassung statt. Des Weiteren wurden 14 Kronzeugenanträge gestellt sowie auf Antrag der BWB an das Kartellgericht in Summe über 1,8 Mio. € an Geldbußen verhängt, so der Tätigkeitsbericht der Behörde, der im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. (III-205 d.B.)

In Sachen Zusammenschlüsse wurde im Jahr 2019 erneut ein Höhepunkt erreicht. 495 nationale Zusammenschlussanmeldungen bedeuten im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 14 Zusammenschlüsse. Darüber hinaus wurden 370 EU-Zusammenschlüsse auf allfällige negative Auswirkungen auf Österreich geprüft.

Vom 2018 ins Leben gerufenen Whistleblowing-System der BWB, mit dem vermutete oder auch bewiesene Kartellrechtsverstöße anonym gemeldet werden können, wurde auch 2019 reger Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden 45 Meldungen eingebracht (2018: 39 Meldungen). 21 davon werden aktuell intensiv geprüft, 20 Meldungen wurden nach eingehender Überprüfung ohne weitere Maßnahmen beendet und vier Meldungen wurden als nicht relevant eingestuft, heißt es im Bericht der Behörde für 2019.

Aus den Ermittlungshandlungen hob BWB-Generaldirektor Theodor Thanner gegenüber den Abgeordneten etwa das Thema Baukartell und auch den Onlinehandel Amazon hervor. In Sachen Baukartell handle es sich um mehr als 1.800 betroffene Aufträge und Projektgrößen bis rund 60 Mio. € im Zeitraum insbesondere 2002 bis 2017, so die vorläufige Annahme. Die Zuwiderhandlung betreffe Preisabsprachen sowie Kunden- und Gebietsaufteilungen, sagte Thanner. Der Fokus der Ermittlungen liege auf etwa 45 Unternehmen, mit Beteiligungen in unterschiedlichem Ausmaß. Eine vorläufige Einschätzung zu potenziell Geschädigten werde mit 65% von Gebietskörperschaften sowie 20% öffentlichen Unternehmen dominiert. Im Zusammenhang mit Amazon sei neben einer Vielzahl an Einzelbeschwerden von Marktplatzhändlern ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Kartellrecht eingeleitet worden, so Thanner. Eine Überarbeitung der Geschäftsbedingungen werde von der BWB evaluiert.

Im Ausblick sei es aus seiner Sicht unter anderem besonders wichtig, den digitalen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, weiters die internationale Kooperation voranzutreiben sowie die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen, so der BWB-Generaldirektor.

Karl Schmidhofer (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) strichen zudem die Verbesserung im Rating der Behörde bzw. die internationale Auszeichnung positiv hervor. Kritisch hinterfragten etwa Josef Schellhorn (NEOS), Christoph Matznetter (SPÖ) und Erwin Angerer (FPÖ) eine Differenzierung in Weisungsbindung und Weisungsfreiheit anlässlich einer Unterstellung der BWB, die unter das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen stattgefunden habe.

Eine von Matznetter darüber hinaus thematisierte externe Finanzierung von Studien habe es so nicht gegeben, sagte Thanner. Vielmehr ging es bei dem Thema um Gespräche betreffend Kundenbefragungen bzw. Meinungsforschung und um deren Finanzierung durch alle Marktteilnehmer.

Bundesministerin Margarete Schramböck stellte klar, es sei ein Irrtum, dass die BWB dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen unterstellt sei. Es gehe bei den Änderungen rein um die Aufgaben im Bereich Kooperation beim Verbraucherschutz. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sei gewährleistet, das habe nichts mit der Zuordnung der Aufgaben zu tun. Schramböck betonte, ein unabhängiger Vollzug gegen Verstöße sei ihr wichtig und gratulierte zu der Verbesserung im internationalen Ranking der Behörde auf Platz vier.

Darüber hinaus kündigte die Ministerin eine Modernisierung des Wettbewerbsrechts im Sinne eines Fokus auf Innovation und Digitalisierung an. Es werde in einigen Wochen bereits einen Begutachtungsentwurf für eine Reform geben.

Mineralrohstoffgesetz-Novelle betreffend Konfliktminerale

Eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz hat in Umsetzung einer EU-Verordnung zum Ziel, einen Beitrag dazu zu leisten, dass bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold in die EU aus Konflikt- und Hochrisikogebieten seitens der UnionseinführerInnen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eingehalten werden. Eine Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern. Da von den sich aus der EU-Verordnung ergebenden Pflichten nur UnionseinführerInnen von unverarbeiteten mineralischen Rohstoffen und der zu Metallen aufbereiteten Rohstoffe ab bestimmten Jahresimportmengen erfasst sind, ergeben sich außer für HändlerInnen im Wesentlichen nur für Eigenimporteure aus dem Bereich der Hütten- und Schmelzbetriebe sowie der metallverarbeitenden Industrie Pflichten, so die Erläuterungen der Regierungsvorlage (475 d.B.).

Das Landwirtschaftsministerium soll der Vorlage zufolge für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen in dem Bereich zuständig sein. Es wird unter anderem ab bestimmten Einfuhrmengen auch eine Meldepflicht festgelegt. Aufgrund der Komplexität des Themenbereiches werde das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus umfassende Informationen zur Verfügung stellen, heißt es in den Erläuterungen.

Während Axel Kassegger (FPÖ) hinterfragte, ob ein Gold-Plating zur EU-Verordnung auszuschließen sei, können sich Christoph Matznetter (SPÖ) und Josef Schellhorn (NEOS) durchaus schärfere als die vorliegenden Maßnahmen vorstellen. Helmut Brandstätter (NEOS) kann nicht nachvollziehen, wieso eine Strafe von nur 720 € festgesetzt worden sei. Astrid Rössler (Grüne) und Maria Theresia Niss (ÖVP) betonten, es werde bereits nach zwei Jahren eine erste Evaluierung folgen, auch, was die Strafen betreffe. Jetzt sei die Umsetzung der EU-Verordnung notwendig, etwa auch, um die zuständige Behörde zu benennen.

Ein Experte des Ministeriums erläuterte, das Damoklesschwert sei bei den Maßnahmen vielmehr eine im Prozess vorgelagerte Ersatzvornahme, die wohl wesentlich teurer werden könne als die Strafe. Nachdem auf EU-Ebene keine Strafe vorgesehen war, habe man darüber hinaus das Verwaltungsvollstreckungsgesetz herangezogen, nach dem man eine Strafe im Übrigen auch mehrfach vorschreiben könne. Auch er verwies darauf, dass hier kein Gold-Plating, sondern das Notwendigste zur Umsetzung der EU-Vorgaben stattfinde und verwies auf entsprechende Evaluierungen, die folgen sollen. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu


Themen