Parlamentskorrespondenz Nr. 103 vom 29.01.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Kostenlose Antigen-Selbsttests und FFP2-Masken, Erweiterung der Liste für Berufskrankheiten, Warnung vor Zwangsimpfungen

Wien (PK) – Für die kostenlose Ausgabe von zehn Antigen-Selbsttests und fünf FFP2-Masken pro Monat sowie für die Aktualisierung der Berufskrankheitenliste setzt sich die SPÖ ein. In einem weiteren Entschließungsantrag, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurde, warnen die Freiheitlichen erneut vor der möglichen Einführung von Zwangstests und Zwangsimpfungen im Zusammenhang mit COVID-19. ÖVP und Grüne schlagen im Zuge einer Sammelnovelle eine Reihe von Anpassungen diverser Corona-Bestimmungen vor, die unter anderem das Bundespflegegeldgesetz, aber auch das Kraftfahr- und Führerscheingesetz betreffen. Nur geringe Änderungen in verschiedenen Gesundheits- und Sozialgesetzen enthalten hingegen vier weitere Initiativanträge der Regierungsparteien.

SPÖ drängt auf Aktualisierung und Erweiterung der Berufskrankheitenliste

Für die Erweiterung der österreichischen Berufskrankheitenliste setzen sich die beiden SPÖ-Mandatare Rudolf Silvan und Christian Drobits ein (1216/A(E)). Während etwa in Deutschland diese Liste immer wieder aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werde, liege die österreichische Liste in einer Art Dornröschenschlaf. Dies habe dramatische und sozialpolitisch völlig inakzeptable Konsequenzen zur Folge, da Menschen im Rahmen ihrer Berufsausübung durch bestimmte Einwirkungen und Substanzen krank werden, aber keine Chance auf eine Entschädigung durch die Unfallversicherung haben, weil die entsprechende Krankheit nicht in der Berufskrankheitenliste aufscheine. Außerdem würden aus diesem Grund auch keine gezielten Präventionsmaßnahmen gesetzt, geben die Abgeordneten zu bedenken. Zusätzlich sei festzustellen, dass in Österreich offenbar generell kein besonderes Interesse daran bestehe, anerkannte Berufskrankheiten zu melden, zumal es auch bei vielen ÄrztInnen wenig bis gar kein Bewusstsein für dieses Thema gebe.

Aus Sicht der SPÖ sei es daher notwendig, unverzüglich eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Wissenschaft und der Sozialpartner mit dem Ziel einzusetzen, eine zeitgemäße Überarbeitung und Erweiterung der Berufskrankheitenliste vorzunehmen, wobei man sich an der deutschen Liste orientieren sollte. Jedenfalls geprüft werden sollte die Aufnahme von Tabak-assoziierten Lungenerkrankungen von Passivraucherinnen und -rauchern im Gastgewerbe sowie Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats bei bestimmten Berufsgruppen. Zudem müsste mit Nachdruck von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern eingefordert werden, dass sie massive Anstrengungen unternehmen, um die Dunkelziffer bei den Berufskrankheiten zu reduzieren.

SPÖ für zehn kostenlose Antigen-Selbsttests pro Monat für jeden e-card-Besitzer

Für die kostenlose Bereitstellung von zehn Antigen-Selbsttests pro Monat setzt sich SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher ein (1235/A(E)) . Die Tests, die eine selbstständige Probenentnahme im vorderen Nasenbereich ermöglichen oder als sogenannte Spucktests konzipiert sind, sollen gegen Vorlage der e-card in allen öffentlichen Apotheken erhältlich sein. Die Umsetzung dieser Maßnahme wäre ein wichtiger Beitrag zur Impfstrategie, weil damit ein m öglichst breites, regelmäßiges und niederschwelliges Testen sichergestellt werden könnte, zeigt sich Kucher überzeugt. Zur Anwendung sollten die Tests vor allem im privaten Bereich kommen, da aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht ausreichend medizinisches Fachpersonal regelmäßig zur Verfügung stehe.

…sowie für die Bereitstellung von fünf Gratis-FFP2-Masken pro Monat

In einem weiteren Antrag tritt Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) dafür ein, dass allen BürgerInnen, die zum Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen verpflichtet sind, diese auch im erforderlichen Ausmaß - mindestens jedoch fünf pro Monat - kostenlos zur Verfügung gestellt werden (1236/A(E)) . Die Verteilung sollte ebenfalls über die öffentlichen Apotheken Österreichs organisiert werden. 

ÖVP-Grüne: Minimale Änderungen im Medizinproduktegesetz, im COVID-19-Maßnahmengesetz, im ASVG und im Ärztegesetz

Nur sehr geringfügige Änderungen enthalten vorerst vier Initiativanträge der Regierungsparteien, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden. Während im Medizinproduktegesetz (1213/A) und im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz (1214/A) redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden sollen, beinhaltet der Antrag auf Novellierung des ASVG lediglich eine begriffliche Klarstellung (1215/A). Weiters liegt von Seiten der ÖVP und Grünen noch ein Antrag auf Änderung des Ärztegesetzes vor, der den Entfall der Ve rpflichtung zur laufenden elektronischen Übermittlung der gemäß dem Gesundheitstelematikgesetz erforderlichen Daten aus der Ärzteliste an den Gesundheitsminister vorsieht. Dies sei ohnehin bereits ausreichend gesetzlich geregelt, lautet die Begründung (1251/A).

ÖVP-Grüne sehen Notwendigkeit für Anpassung von diversen Corona-Bestimmungen

Im Zuge einer Sammelnovelle schlagen die Abgeordneten Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) Änderungen bezüglich einer Reihe von COVID-Bestimmungen in insgesamt sechs Gesetzen vor (1252/A) . So sei es etwa aufgrund der Corona-Krise erforderlich, Fristen für berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie im Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen Dienste bis Ende des Jahres zu verlängern, damit es zu keinen Personalengpässen komme. Die Pandemie habe zudem dazu geführt, dass ausländische Personenbetreuungskräfte nur mehr unter erschwerten Bedingungen nach Österreich reisen können, geben die AntragstellerInnen zu bedenken. Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Betreuung und zur Vermeidung von Unterversorgung sollen gemäß einer Änderung des Bundespflegegeldgesetzes von den jeweiligen Landesstellen des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen personenbezogene Daten an die zuständigen Ämter der Landesregierung und den Fonds Soziales Wien übermittelt werden können. Die Daten müssen jedoch unverzüglich gelöscht werden, wenn sie für die Erfüllung des konkreten Zwecks im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung nicht mehr benötigt werden; spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres 2021. Durch Anpassungen im Kraftfahr- und Führerscheingesetz soll die Gültigkeit von Bewilligungen für private Übungs- und Ausbildungsfahrten, die nach dem Ende der seinerzeitigen "Toleranzregelung" (somit nach dem 31.5.2020) abgelaufen sind, ex lege bis 30.9.2021 verlängert werden, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung zu gewährleisten. Schließlich dient eine Änderung des 2. COVID-19-Justizbegleitgesetzes dazu, ein redaktionelles Versehen zu sanieren.

FPÖ will Verbot von COVID-19-Zwangstestungen und –Zwangsimpfungen festschreiben

In einem Entschließungsantrag fordert die FPÖ erneut ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen und Zwangstestungen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder ähnlichen Infektionen stehen (1256/A(E)). Auch für einzelne Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen soll es demnach keine Impfpflicht geben dürfen. Im Impfschadengesetz wollen FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und ihre FraktionskollegInnen etwaige Schäden durch COVID-19-Impfungen ausdrücklich berücksichtigen.

Begründet wird die Initiative von der FPÖ mit der Befürchtung, dass es in Österreich nicht nur zu COVID-19-Massentestungen der gesamten Bevölkerung mit Sanktionen für nicht getestete Personen kommen könnte, sondern auch eine Impfpflicht eingeführt wird. Abgeordnete Belakowitsch verweist in diesem Zusammenhang auf einen Passus im Epidemiegesetz, wonach Bezirksverwaltungsbehörden zum Schutz vor einer Weiterverbreitung meldepflichtiger Erkrankungen im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen können. Gleichzeitig sei mit dem Budgetbegleitgesetz Vorsorge für die Beschaffung von großen Mengen an Impfstoffen und Antigen-Tests getroffen worden. Wenn verpflichtende Testungen kommen, seien auch verpflichtende Impfungen mittelfristig nicht mehr auszuschließen, heißt es dazu in den Erläuterungen. (Schluss) sue