Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 25.02.2021

Aktuelle Lockdown-Regelungen bleiben ÖsterreicherInnen vorerst bis 9. März erhalten

Hauptausschuss stimmt Verlängerung der geltenden Verordnung zu, Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen werden etwas gelockert

Wien (PK) – Die aktuellen Lockdown-Regelungen werden bis 9. März verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte heute mit ÖVP-Grünen-Mehrheit einer entsprechenden Änderung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Demnach bleiben die geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen den ÖsterreicherInnen für weitere zehn Tage erhalten. Lediglich bei den Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen kommt es zu Lockerungen: ab Sonntag dürfen HeimbewohnerInnen zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen. Das gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zudem werden LogopädInnen und deren PatientInnen von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Neue Auflagen gibt es dagegen für ErbringerInnen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen: Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen.

Kritik an der Verlängerung des Lockdowns kommt weiter von der FPÖ. Auch die NEOS sehen die andauernden Ausgangsbeschränkungen kritisch. Ausdrücklich begrüßt wurden von der Opposition hingegen die Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober begründete diesen ersten Lockerungsschritt damit, dass sich die Situation in den Alten- und Pflegegeheimen wesentlich verbessert habe. Das zeige, dass die Maßnahmen greifen, sagte er. Auch die Impfung habe positive Effekte.

Generell wollte Anschober aber keine Entwarnung geben. Gerade die nächsten Wochen bis Ostern würden von den ExperInnen als kritisch beurteilt, betonte er. Dann könnte sich die Situation durch die höhere Impfrate und den vermehrten Aufenthalt im Freien entspannen. Geplant ist dem Gesundheitsminister zufolge, bis Ostern eine Million Menschen zu impfen. Zu den gestiegenen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen – heute wurden 2.300 gemeldet – merkte er an, es sei von Expertenseite noch nicht dokumentiert, ob sich diese auf die Zunahme der Virusmutationen oder auf den deutlichen Anstieg bei den Testungen zurückführen ließen. Man sei dabei, sich die Dunkelziffer präziser anzuschauen.

Von der Opposition auf die unterschiedlichen Fortschritte beim Impfen in den einzelnen Bundesländern angesprochen, versicherte Anschober, dass er in dieser Frage in enger Abstimmung mit den Ländern sei. Der Impfplan sei verbindlich. Er wirke auf die Länder ein, richte das aber "nicht medial aus". Angekündigt wurde von Anschober auch ein öffentlicher Impfgipfel, zu dem alle ProduzentInnen eingeladen sind.

Von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer mit der Frage konfrontiert, ob es stimme, dass gleich zwei Drittel der Impfstoffe von AstraZeneca im zweiten Quartal "verschwunden" seien, sagte Anschober, man habe infolge der von AstraZeneca im Jänner bekannt gegebenen Produktions- und Lieferprobleme den Impfplan auf zugesagte Mindestlieferungen umgestellt, um "auf Nummer sicher zu gehen". Damit würden jüngst kolportierte weitere Lieferkürzungen keinen Einfluss haben, sollten sie sich wider Erwarten bestätigen. Anschober rechnet eher mit zusätzlichen Impfdosen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass Österreich mehr Impfstoff von Biontech/Pfizer bestellt habe und das auch im Impfplan berücksichtigt wurde.

Von Seiten der Abgeordneten pochte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch auf eine Aufhebung des Lockdowns. "Sperren wir endlich auf", forderte sie und machte neuerlich geltend, dass es keine verfassungsrechtliche Grundlage für den fortgesetzten Lockdown gebe. Die in der Begründung der Verordnung genannten Prognosen seien "etwas schräg", meinte Belakowitsch, schließlich werde es immer irgendeine Mutante geben. Damit müsse man umgehen lernen.

Gerald Loacker (NEOS) hob hervor, dass die NEOS die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach wie vor für überschießend hielten. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz im deutschen Fernsehen, wonach Lockdowns, an die sich keiner hält, nichts bringen. Die Impfungen funktionieren nach Meinung von Loacker in den Bundesländern unterschiedlich, wobei er Oberösterreich als Vorbild nannte. Dort seien gezielt ältere Bewohnerinnen und Bewohner geimpft worden, was sich bereits auf die Belegung der dortigen Intensivstationen auswirke.

Jörg Leichtfried (SPÖ) erklärte, seine Fraktion halte die Grundkritik an der Ursprungsverordnung aufrecht. Die Lockerungsschritte in Alten- und Pflegeheimen wurde von der Opposition hingegen weitgehend positiv bewertet, auch Ralph Schallmeiner (Grüne) hob diesen Punkt hervor. Schallmeiner räumte zudem ein, dass in manchen Bundesländern die Impfung älterer Personen "nicht so gut funktioniert".

Ausgangsbeschränkungen gelten weiter, Lokale und Theater bleiben geschlossen

Die Verlängerung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat nicht zuletzt zur Folge, dass die Gastronomie und die Hotellerie – mit den bisherigen Ausnahmen – vorerst weiter geschlossen bleiben. Auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist nach wie vor untersagt. Geschäfte dürfen hingegen zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr öffnen, wobei grundsätzlich jeweils 20 Quadratmeter für KundInnen zur Verfügung stehen müssen und diese zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Ähnliche Regelungen gelten für Museen, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und botanische Gärten.

Im öffentlichen Raum und an anderen öffentlichen Orten ist grundsätzlich ein Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen von zwei Metern einzuhalten. Für viele Bereiche wie etwa öffentliche Verkehrsmittel ist überdies eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben. Zudem gelten zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr weiterhin Ausgangsbeschränkungen. In diesem Zeitraum darf die Wohnung nur aus bestimmten Gründen wie Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen verlassen werden. Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.

Für einen Friseurbesuch oder die Inanspruchnahme einer anderen körpernahen Dienstleistung wie Fußpflege benötigt man einen bestätigten negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nur Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, und Kinder unter zehn Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch für bestimmte Berufsgruppen sind regelmäßige Testungen vorgeschrieben. (Schluss) gs