Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 13.04.2021

Gewalt gegen Frauen: Justizausschuss spricht sich für Sensibilisierung von RichteramtsanwärterInnen aus

Weitere Entschließungsanträge der Opposition vertagt

Wien (PK) - In Anlehnung an einen SPÖ-Antrag fasste der Justizausschuss heute eine einstimmige Entschließung zur Sensibilisierung für das Thema "Gewalt gegen Frauen" bei der RichteramtsanwärterInnen-Ausbildung.

Vertagt wurden eine Reihe von Entschließungsanträgen der Opposition, unter anderem zur höheren Entlohnung von GerichtsdolmetscherInnen oder für Verbesserungen im Maßnahmenvollzug.

Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen

Die SPÖ forderte mit einem Entschließungsantrag (1176/A(E)), die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit RichterInnen und StaatsanwältInnen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Gewalt in der Familie in ihrer Ausbildung und Fortbildung entsprechend geschult und sensibilisiert werden. Der Antrag blieb im Ausschuss zwar in der Minderheit, bildete jedoch den Anlass für eine gemeinsame Entschließung, um bei der geplanten Neugestaltung der RichteramtsanwärterInnen-Ausbildung verstärkt Inhalte zur Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verankern, die die Abgeordneten einstimmig fassten.

Selma Yildirim (SPÖ) wies darauf hin, dass es sehr wohl ein Ausbildungsangebot in dieser Hinsicht gebe, dieses aber nicht intensiv und umfassend genug sei. Die Ermordungen von Frauen in Österreich seien dramatisch und erschütternd, waren sich Johannes Margreiter (NEOS) und Gudrun Kugler (ÖVP) einig. Man müsse das Problem von vielen Seiten angehen, stimmte Margreiter mit Philipp Schrangl (FPÖ) überein. Diese Fortbildungsverpflichtung halte er für sehr sinnvoll, so Schrangl, der in der Gerichtsorganisationsnovelle aber einiges bereits miterledigt sieht. Die Entschließung stelle darüber hinaus noch eine Verstärkung dar, meinten dazu sowohl Agnes Sirkka Prammer (Grüne) als auch Yildirim.

Mit der Gerichtsorganisationsnovelle werden de facto einige Akzente in dem Bereich gesetzt, bekräftige Justizministerin Zadić. Vor dem Hintergrund einer hohen Zahl an Frauenmorden in Österreich sei es umso wichtiger, hier weiter zu agieren, um letztlich Betroffene vor Gewalt zu schützen. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass das Thema auch bei RichteramtsanwärterInnen zu einem Schwerpunkt gemacht werden soll.

SPÖ für Verbesserungen für GerichtsdolmetscherInnen und im Maßnahmenvollzug

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden schließlich eine Reihe von Entschließungsanträgen der Opposition. So spricht sich die SPÖ für eine Erhöhung der Entlohnung von GerichtsdolmetscherInnen aus, die zumindest eine Abdeckung der Inflationsentwicklung der letzten 13 Jahre anpeilen soll (1062/A(E)). Außerdem fordern die SozialdemokratInnen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für GerichtsdolmetscherInnen in der COVID-19-Pandemie. So brauche es unter anderem im Hinblick auf das Tragen der Maske eine fünfzehnminütige Pause bei Verhandlungen bzw. Vernehmungen nach 90 Minuten und eine erhöhte Gebühr. Außerdem sollten GerichtsdolmetscherInnen der SPÖ zufolge unter anderem auch als systemrelevante Berufsgruppe im Nationalen Impfplan priorisiert berücksichtigt werden (1447/A(E)).

Petra Bayr und Selma Yildirim (beide SPÖ) orten einen "Ball", der bezüglich einer Indexanpassung zwischen Justiz- und Innenministerium hin- und hergeschoben werde. Außerdem müsse man den Job auch im Hinblick auf Nachwuchs entlohnungstechnisch attraktiver gestalten, wie auch Harald Stefan (FPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) meinten.

Es sei evident, dass die Gebührensätze seit 2007 nicht indexiert wurden, so Justizministerin Zadić. Derzeit würden dazu interministerielle Gespräche zwischen Innen-, Justiz- und Finanzministerium laufen. Sie hoffe - auch im Sinne der immensen Bedeutung für Gerichtsverfahren und eines fairen Zugangs mit Übersetzungsmöglichkeit - eine rasche Lösung noch heuer erreichen zu können.

Darüber hinaus orten die SozialdemokratInnen dringend notwendige, grundlegende Verbesserungen im Maßnahmenvollzug (1443/A(E)). Mit einem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zahlreiche bisherige Forderungen zu prüfen und sich bei der Umsetzung in einer Regierungsvorlage besonders an den zitierten Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Maßnahmenvollzug" des Justizministeriums aus dem Jahr 2017 zu orientieren.

Im Zuge der ausführlichen Debatte führte Ministerin Zadić aus, sie habe vor kurzem eine Strafvollzugsreform angekündigt, die bald in Begutachtung geschickt werden soll. Gerade für den Maßnahmenvollzug stehe schon lange im Raum, dass es hier Reformbedarf gebe. Hier wolle sie – nach dem ersten Schritt zum Unterbringungsgesetz, das sich bereits in Begutachtung befinde -, ebenso möglichst bald Reformen auf den Weg bringen.

NEOS-Antrag zu Gerichtsgebühren im Revisionsverfahren

Sucht eine Partei im Zivilverfahren nach einem zweitinstanzlichen Urteil den Weg zum OGH, so steht ihr dieser nur unter der Voraussetzung offen, dass die Entscheidung des Falles von der Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhängt, so die NEOS. Ob eine solche Rechtsfrage vorliegt, beurteile zunächst immer das Berufungsgericht. Die Gebühr für einen Antrag nach § 508 ZPO an das Berufungsgericht, den – bei Ablehnung der Revision durch das Berufungsgericht - die betroffene Partei stellen kann, werde allerdings auch dann nicht zurückerstattet, wenn das Berufungsgericht auf seinem Ausspruch, dass die Revision unzulässig ist, beharrt, wie Johannes Margreiter (NEOS) im Ausschuss erläuterte. Die NEOS fordern mit einem Antrag, dass Gerichtsgebühren bei einem solchen Antrag gemäß § 508 ZPO nur im Falle einer positiven Entscheidung des Berufungsgerichts fällig werden sollen (1425/A(E)).

FPÖ will "Ausverkauf" der heimischen Wirtschaft nach bevorstehender Pleitewelle im Tourismusbereich verhindern

Aus Sicht der FPÖ müsse Österreich im Hinblick auf die Folgen der Corona-Krise dringend sicherstellen, dass die heimischen Unternehmen vor einem "Ausverkauf" durch Übernahmen durch Investoren aus Drittstaaten geschützt werden, wie Philipp Schrangl (FPÖ) betonte. So fordern die Freiheitlichen mit einem Entschließungsantrag unter anderem die Festlegung eines Vorkaufsrechts für österreichische InvestorenInnen bzw. für jene aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1361/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Wirtschaftsausschuss übermittelt und dort in der letzten Sitzung ebenso wie jener heute im Justizausschuss vertagt. (Schluss Justizausschuss) mbu