Parlamentskorrespondenz Nr. 502 vom 29.04.2021

Neu im Budgetausschuss

ÖVP und Grüne planen Aufstockung der Investitionsprämie sowie Haftungsübernahmen für Veranstaltungen und Kongresse

Wien (PK) – Da der bisher mit 3 Mrd. € dotierte Fördertopf für die Investitionsprämie ausgeschöpft ist, planen ÖVP und Grüne eine Aufstockung auf bis zu 7,8 Mrd. €. Diese Maßnahme soll in Zeiten der Corona-Krise Vorzieheffekte bei Investitionen ermöglichen und der Konjunktur einen entscheidenden Impuls geben. Außerdem soll der Finanzminister ermächtigt werden, für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Haftungen von bis zu 10 Mio. € zu übernehmen.

Fördertopf für Investitionsprämie wird aufgestockt

Da für die mit ursprünglich 3 Mrd. € dotierte Investitionsprämie für Unternehmen bis Ende Februar bereits Anträge in der Höhe von 7,8 Mrd. € gestellt wurden, soll nun dieser Fördertopf dementsprechend erhöht werden. Dazu haben die Regierungsparteien Änderungen im Investitionsprämiengesetz (1559/A) sowie im Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Wirtschaftsministerin genehmigt wird (1560/A), vorgesehen. Laut Schätzungen der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist von einem effektiven Liquiditätsbedarf von 5 Mrd. € auszugehen.

Insgesamt seien rund 258.600 Anträge mit einem Investitionsvolumen in der Größenordnung von EUR 85,46 Mrd. € bei der aws eingereicht worden, heißt es in den Initiativanträgen von ÖVP und Grünen. Die Bundesregierung reagiere daher auf die dynamische Antragsentwicklung, denn ohne entsprechende Erhöhung könne die aws keine weiteren Genehmigungen mehr aussprechen. Nachdem zum Start der Fördermaßnahme vor allem mittlere und große Unternehmen Anträge gestellt hätten, seien die Anträge im letzten Drittel der Einreichperiode insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen gekommen. Ihr Anteil an den gestellten Anträgen liege nunmehr bei 85%. Die Prämie würde das Zehnfache an Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen hebeln und löse damit wichtige Wachstumseffekte in Zeiten der Corona-Pandemie aus. Die Hälfte aller Investitionen würden in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit getätigt werden. Somit würden sich mit dieser Fördermaßnahme essentielle Struktureffekte verknüpfen, heißt es in den Erläuterungen.

Haftungsübernahmen des Bundes für Veranstaltungen und Kongresse

Zur Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots der durch die Corona-Krise zum Erliegen gekommenen Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen soll der Finanzminister ermächtigt werden, für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank im Einzelfall Haftungen von bis zu 10 Mio. € zu übernehmen. Dazu haben ÖVP und Grüne einen entsprechenden Initiativantrag (1558/A) vorgelegt, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert werden soll. Diese Maßnahme soll bis 31. Dezember 2021 befristet werden, wobei die haftungsgegenständlichen Veranstaltungen und Kongresse bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden müssen. Bereits bestehende Haftungen des Bundes in diesem Bereich sollen vom Außerkrafttreten nicht betroffen sein. (Schluss) med