Parlamentskorrespondenz Nr. 804 vom 28.06.2021

Neu im Verkehrsausschuss

Novellierungen von StVO und Führerscheingesetz, Bundestraßengesetz, Mautgesetz, Luftfahrtgesetz und Flughafenentgeltgesetz

Wien (PK) – Das Verkehrsministerium hat dem Nationalrat eine Reihe von Gesetzesnovellierungen im Verkehrsbereich vorgelegt. Geplant sind Verschärfungen der Bestimmungen gegen Rasen, die Förderung von Park & Ride sowie Schritte gegen Mautprellerei. Im Luftverkehr sollen die Sicherheitsbestimmungen im Luftfahrgesetz sowie die Bestimmungen über die Festlegung des Flughafenentgeltes novelliert werden.

"Raser-Paket": Bestimmungen gegen Schnellfahren im Straßenverkehr sollen verschärft werden

Mit Änderungen des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung will die Bundesregierung gegen Raserei auf den Straßen vorgehen (946 d.B.). Die Entziehungszeit der Lenkberechtigung bei Schnellfahren soll deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert werden. Zudem sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) jedenfalls als "unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen" definiert werden. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der "besonders gefährlichen Verhältnisse" aufgenommen. Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden. Mit der Novelle ist auch eine Nachfolgeregelung für die Ausnahme der Gewichtsbeschränkung von Klasse B (3500 kg) für Elektrofahrzeuge, die am 1. März 2022 außer Kraft treten wird, geplant.

Bundesstraßen sollen in Park & Ride einbezogen werden

Ein Beitrag zur Verbesserung der intermodalen Verknüpfung des Verkehrsträgers Straße mit anderen Verkehrsträgern soll eine Novelle des Bundestraßengesetzes leisten. Neue Regelungen sollen ermöglichen, dass Park & Ride Anlagen und Park & Drive Anlagen als Bestandteile von Bundesstraßen errichtet werden (936 d.B.). Klargestellt werden sollen in diesem Zusammenhang auch Bestimmungen über Anschlussstellen von Park & Ride Anlagen anderer Verkehrsträger zu Bundesstraßen. Die Maßnahmen sollen die angestrebte Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel begünstigen, heißt es in den Erläuterungen des Verkehrsministeriums. Die Anteile öffentlicher Verkehrsmittel und der Shared Mobility am Verkehrsgeschehen sollen gesteigert und Stadtkerne möglichst vom Verkehr entlastet werden.

Mit der Novelle soll auch die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) adaptiert werden. Der Beschluss dieser Richtlinie wurde durch Österreich unterstützt und bereits innerstaatlich durch andere Landes- und Bundesgesetze umgesetzt. Neu eingefügte Bestimmungen sollen es erlauben, dass die Verwirklichung eines Bundesstraßenvorhabens in der Nachbarschaft eines Seveso-Betriebs von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie abgelehnt wird, wenn das Vorhaben das Risiko eines schweren Unfalls vergrößern oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern könnte. Diese Faktoren sollen bereits bei der Planung derartiger Vorhaben im Nahbereich eines Seveso-Betriebs berücksichtigt werden.

Berücksichtigung finden soll auch ein Judikat des Verfassungsgerichtshofes zur Frage der raumordnungsrechtlichen Kompetenz von Bund und Ländern in Bezug auf Bundesstraßen. Im Wesentlichen vertritt der VfGH die Rechtsauffassung, dass auch planende Maßnahmen, die Angelegenheiten der Bundesstraßen betreffen, nicht in die Zuständigkeit der Länder, sondern in die Zuständigkeit des Bundes fallen.

Schließlich soll die Zuständigkeit zur Vollziehung der Bestimmungen zum Schutz der Straßen betreffend Bauten an Bundesstraßen, Ankündigungen und Werbungen sowie betreffend Anschlüsse von Straßen und Wegen sowie Zufahrten von der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann an den/die BundesministerIn für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übergehen, um eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen und einen einheitlich hohen Sicherheitsstandard im gesamten Bundestraßennetz zu gewährleisten.

Bundesregierung will Mautprellerei entgegentreten

Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) soll die grenzüberschreitende Verfolgung von Mautprellerei ermöglicht werden. (938 d.B.). Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenützungsgebühren in der Union (EETS-Richtlinie). Geplant ist die Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle im Sinne der EETS-Richtlinie. Sie soll den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, um FahrzeugeigentümerInnen oder –halterInnen zu identifizieren, für deren Fahrzeuge vorschriftswidrig keine Maut entrichtet wurde. Der Informationsaustausch hat dabei über die Softwareanwendung des Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems ("EUCARIS") zu erfolgen.

Geregelt wird künftig auch die grenzüberschreitende Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut und Verfolgung von Mautprellerei durch Informationsschreiben sowohl der ASFINAG (Aufforderungen zur Zahlung der Ersatzmaut) als auch der Behörden im Sinne der EETS-Richtlinie. Bei Letzteren handelt es sich um Anonymverfügungen, durch die Geldstrafen in der Höhe der im Bundesstraßen-Mautgesetz für Mautprellerei vorgesehenen Mindeststrafe vorgeschrieben werden.

Zentrales Luftfahrthindernisregister soll Flugsicherheit erhöhen

Mit einer Novelle des Luftfahrtgesetzes (940 d.B.) will die Bundesregierung unterdessen erforderliche Anpassungen an Unionsrecht vornehmen sowie Erfahrungen in der Vollziehungspraxis sowie der Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte berücksichtigen. Dabei sollen auch Unklarheiten ausgeräumt, Redaktionsversehen behoben und Verwaltungsvereinfachungen vorgenommen werden. Als Ziele nennt das Verkehrsressort die Erhöhung der Sicherheit der zivilen Luftfahrt, die Absicherung der Verfügbarkeit genauer und aktueller Lufthindernisdaten für Luftverkehrsteilnehmende zur sicheren Durchführung des Luftverkehrs und die Sicherstellung der Vollziehungsaufgaben des Österreichischen Aero Clubs. Zu diesem Zweck sollen Bestimmungen über die Zuverlässigkeitsüberprüfungen geändert und neue Bestimmungen zur Einführung eines Zentralen Luftfahrthindernisregisters ins Luftfahrtgesetz aufgenommen werden. Weiters soll der Rahmenvertrag mit dem Österreichischen Aero Club rückwirkend ab Jänner 2019 in Kraft treten.

Die Zuständigkeit zur Veröffentlichung des nationalen Sicherheitsberichts soll künftig bei der Sicherheitsuntersuchungsstelle liegen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie als zuständige Meldestelle für Verstöße gegen die Redlichkeitskultur gemäß EU-Gesetzgebung festgelegt werden. Die Schienen-Control GmbH soll Parteistellung in Verwaltungsstrafverfahren betreffend Passagierrechte erhalten. Vorgesehen sind auch Regelungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden im Falle mangelnder Verlässlichkeit oder Tauglichkeit, Regelungen über die Übermittlung von Verkehrs- und finanziellen Daten von Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen und eine "Halterauskunft" für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen.

Anpassungen des Flughafenentgeltegesetzes

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Flughafenentgelte in Form des Flughafenentgeltegesetzes (FEG) hat sich in der Praxis gut etabliert, betont das Verkehrsministerium. Bei den nun notwendigen Änderungen soll daher laut der Regierungsvorlage die Grundstruktur des bisherigen FEG beibehalten werden (942 d.B.). Die wesentlichen Punkte sind dabei die ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium, eine Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten und die Neuregelung des Verfahrens zur Genehmigung der Flughafenentgeltordnung entsprechend den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union. Geplant ist auch die Einführung einer Sonderbestimmung, welche auf Grund der COVID-19-Pandemie die Entwicklung der Passagierzahlen in die so genannte "Price Cap-Formel" einbezieht. (Schluss) sox