Parlamentskorrespondenz Nr. 897 vom 14.07.2021

Bundesrat lehnt Karfreitag als Feiertag für alle ab

Weiterbildungspaket für Hochschulen für acht Wochen blockiert

Wien (PK) – Ein von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, mit dem die Oppositionsfraktion die Karfreitags-Regelung erneut zum Thema machen wollte, fand im Bundesrat heute keine Unterstützung. Die SozialdemokratInnen hatten darin vom Arbeitsminister eine Gesetzesvorlage beantragt, mit der der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen zu einem gesetzlichen Feiertag wird. Das im Vorfeld kontrovers diskutierte Weiterbildungspaket für Hochschulen fand in der Sitzung des Bundesrates ebenfalls keine Mehrheit. Die Abstimmung für die Novelle zum Universitätsgesetz fiel mit 30 Ja- und 31 Nein-Stimmen knapp aus. Damit können die Regelungen erst in acht Wochen in Kraft treten.

Zugestimmt hat der Bundesrat hingegen der Adaptierung der Homeoffice-Regelungen und Neuerungen bei Stellenausschreibungen im Bundesdienst. Neben einer Aufstockung des Überbrückungsfonds für KünstlerInnen um weitere 10 Mio. € gab die Länderkammer auch grünes Licht für COVID-19-Regelungen für BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen sowie für das "Once Only"-Prinzip im behördlichen Informationsaustausch.

Keine Mehrheit für Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen 

Der Entschließungsantrag der Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ/W) betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen fand in der heutigen Sitzung des Bundesrates keine Mehrheit.

Im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die österreichische Gesetzeslage betreffend Karfreitag diskriminierend sei und der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen unabhängig von ihrer Religion ein freier Tag sein müsse oder alternativ bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen sei, solange der Gesetzgeber nicht eine anderweitige diskriminierungsfreie Regelung treffe.

Die sodann geschaffene Neuregelung sei in ihrer Ausgestaltung nicht richtig gewesen, so Bundesrätin Schumann in der heutigen Debatte. Denn anstatt einen Feiertag für alle zu schaffen, habe man durch die Einführung eines "persönlichen" Feiertages eine "Schmäh-Partie" verkauft. ArbeitnehmerInnen seien so nämlich gezwungen, bei Inanspruchnahme dieses "persönlichen Feiertages" fortan einen Urlaubstag zu verbrauchen, der drei Monate im Vorfeld angemeldet werden müsse. Dies sei eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen und Religionsgemeinschaften.

Anders sah dies Bundesrätin Heike Eder (ÖVP/V). Zwar habe es nach Einführung der Neuregelung anfangs heftige Reaktionen, positive wie negative, gegeben, mittlerweile sei die Lösung aber weitgehend akzeptiert und kein Thema mehr. In dem erneuten Aufgreifen dieses Themas durch die SPÖ verortete Eder Aktionismus und ein vorgeschobenes Argument für mehr Freizeit anstatt den Einsatz für freie Religionsausübung.

Zwar erklärte die FPÖ, dem Entschließungsantrag zustimmen zu wollen, Kritik kam von Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St) dennoch. In Wirklichkeit beträfe die Neuregelung lediglich 3,1 % der österreichischen Bevölkerung, die sich zum evangelischen Glauben bekennen und ca. 15.000 Personen, die dem altkatholischen Glauben angehörten. In diesem Zusammenhang von einer massiven Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen zu sprechen, sei überzogen. Trotzdem befürworte die FPÖ einen zusätzlichen Feiertag für ArbeitnehmerInnen.

Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Feiertages für ArbeitnehmerInnen unterstrich auch Bundesrat Andreas Lackner (Grüne/St). ArbeitnehmerInnen würden heute eine so hohe Wertschöpfung und Unternehmensgewinne erzielen wie noch nie und stünden daher unter besonders hohem Druck. Zusätzliche Freizeit sei ein berechtigter Ausgleich für die deutlich gestiegene Arbeitsintensität. Außerdem habe Österreich die höchste effektive Wochenarbeitszeit der Vollbeschäftigten in der EU vorzuweisen, mehr Urlaub und zusätzliche Feiertage wären dafür ein guter Ausgleich. Auch wenn man dem Antrag heute nicht zustimme, so begrüße man die Initiative, da sie dazu beitrage, dass wieder über Arbeitszeitpolitik diskutiert werde.  

Kein grünes Licht für Neuregelungen im Hochschulbereich

Knapp keine Stimmenmehrheit erreichte die im Vorfeld breit diskutierte Novelle des Universitätsgesetzes und weiterer Gesetze. Mit 30 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen wurde der Antrag, keinen Einspruch gegen den Gegenstand zu erheben, knapp abgelehnt. Die Bundesräte von SPÖ, FPÖ und NEOS sprachen sich in der vorangegangenen Debatte dagegen aus. Die Novelle umfasst ein Weiterbildungspaket der Bundesregierung im Hochschulbereich, die Neuregelung und Evaluierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), die Änderung der QuereinsteigerInnen-Regelungen für pädagogische Berufe und die Änderung des Bundesgesetzes über die diplomatische Akademie Wien.

"Once Only"-Prinzip im behördlichen Informationsaustausch

Zustimmung fand hingegen die geplante Änderung des Unternehmensserviceportalgesetzes. Auch der Bundesrat sprach sich in seiner heutigen Sitzung einstimmig dafür aus. Unternehmen sollen so Daten zur Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden nur einmal erfassen müssen und die Behörden dafür wiederum die bei ihnen bereits vorhandenen Informationen austauschen. Ein einheitliches digitales Zugangstor soll es auch für den Abruf von Informationen und Services geben. Damit soll einer EU-Verordnung entsprochen werden. Schätzungen des Wirtschaftsressorts zufolge soll der so erzielte reduzierte Verwaltungsaufwand eine jährliche Entlastung von Unternehmen und Behörden in der Höhe von 144 Mio. € mit sich bringen.

Homeoffice und Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst

Grünes Licht gab der Bundesrat auch für eine Dienstrechts-Novelle (939 d.B.), mit der die Homeoffice-Regelungen im Bundesdienst adaptiert werden. Mit der mehrheitlich gebilligten Änderung soll es künftig möglich sein, in beiderseitigem Einvernehmen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Dienstgeber die für Telearbeit notwendigen technischen Arbeitsmittel bereitzustellen hat. Für solche Fälle soll demnach eine Aufwandsentschädigung gebühren. Analog zur Regelung in der Privatwirtschaft wird außerdem im Bundesbedienstetenschutzgesetz klargestellt, dass ArbeitsinspektorInnen nicht berechtigt sind, Wohnungen von Bediensteten im Homeoffice zu betreten. Sie können den Arbeitsplatz aber auf Wunsch des Beschäftigten besichtigen.

Um Nachbesetzungen zu beschleunigen wird auch das Ausschreibungsgesetz geändert. Künftig müssen frei gewordene bzw. neue Planstellen im Bundesdienst nicht mehr zunächst ressortintern bzw. bundesintern ausgeschrieben werden, bevor eine externe Suche nach geeigneten BewerberInnen erfolgt. Die Entscheidung soll künftig vielmehr der jeweiligen Dienststelle überlassen bleiben.

Aufstockung des Überbrückungsfonds für KünstlerInnen

Der Überbrückungsfonds für KünstlerInnen wird um weitere 10 Mio. € aufgestockt und erhält damit einen Gesamtumfang von bis zu 150 Mio. €. Der entsprechende Vorschlag der Koalitionsparteien passierte einstimmig den Bundesrat. Es sei davon auszugehen, dass trotz der bereits erfolgten und noch zu erwartenden Öffnungsschritte zumindest bis Ende des Jahres 2021 Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich entfallen werden oder nicht im Ausmaß wie vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie stattfinden können und es damit zu weiteren Einnahmenausfällen für KünstlerInnen komme, lautete die Begründung.

COVID-19-Regelungen für BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen

Wie im Nationalrat herrschte auch im Bundesrat Einigkeit über Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz und im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz . Die einstimmig gebilligten Änderungen sollen klarstellen, dass BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen berechtigt sind. In diesem Zusammenhang soll auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt werden. Die Regelungen sind für die Zeit der Corona-Hilfsmaßnahmen befristet. (Fortsetzung Bundsrat) kir/kar


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