Parlamentskorrespondenz Nr. 1076 vom 06.10.2021

Landesverteidigungsausschuss diskutiert Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Bundesheer

NEOS-Anträge zur Einbeziehung des Parlaments in die Bundesheerreform und Evaluierung des Assistenzeinsatzes vertagt

Wien (PK) – Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Bundesheer waren heute das vorrangige Thema der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses des Nationalrats. Dazu wurden vom Verteidigungsministerium drei Berichte vorgelegt. Zunächst wurde der Jahresbericht 2020 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und die dazugehörige Stellungnahme von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) diskutiert. Im Zentrum stand dabei die Verdoppelung des Beschwerdeaufkommens, die laut Bericht auf die vermehrten Assistenzeinsätze im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen seien. Darauf folgte die Besprechung von zwei Berichten bezüglich des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Monate April und Juli 2021.

Mehrheitlich vertagt wurden zwei NEOS-Anträge zur Einbeziehung der Volksvertretung in die Heeresreform sowie zur Evaluation der Assistenzeinsätze des Bundesheeres.

COVID-19: Beschwerden im Bundesheer 2020 verdoppelt, Ungleichheit der Besoldung in Kritik

Aus dem Jahresbericht 2020 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen geht hervor, dass sich das Beschwerdeaufkommen (580 Beschwerdeverfahren) im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt habe (III-403 d.B.). Ausschlaggebend dafür seien Beschwerden im Zusammenhang mit dem COVID-19-Assistenzeinsatz gewesen. Während der Pandemie wurden SoldatInnen vermehrt in Assistenz- und Unterstützungsleistungen für zivile Institutionen eingesetzt. Insbesondere die unterschiedlichen Besoldungssätze zwischen den im Einsatz stehenden SoldatInnen und die restriktive Vorgehensweise betreffend der Dienst- und Freizeitregelungen standen in der Kritik. 2020 nahmen insgesamt 3.053 Personen die Parlamentarische Bundesheerkommission in Anspruch. Diese beschloss sechs amtswegige Prüfverfahren, wobei behauptete Mängel und Missstände im militärischen Dienstbereich untersucht wurden.

Tanner: Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der SoldatInnen bereits gesetzt

Das Bundesheer sei als strategische Handlungsreserve der Republik im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie überall dort im Einsatz gestanden, wo Hilfe benötigt wurde, führt Verteidigungsministerin Klaudia Tanner in ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht an. Pro Tag seien durchschnittlich 1.100 SoldatInnen zur Unterstützung der Sicherheits- und Gesundheitsbehörden sowie systemrelevanter ziviler Dienstleister im Einsatz gewesen. Damit habe sich die Zahl der Einsätze des Bundesheeres im Vergleich zu 2019 verdoppelt. Trotz intensivster Bemühungen aller VerantwortungsträgerInnen konnten auftretende Probleme nicht gänzlich friktionsfrei gelöst werden, geht die Verteidigungsministerin auf die eingebrachten Beschwerden im Jahresbericht ein. Die Probleme seien regelmäßig im Rahmen des ressortinternen Beschwerdemanagements überprüft und einer Problemlösung zugeführt worden. So wurde etwa die Besoldung mit einer Novelle des Heeresgebührengesetzes im Sommer 2021 reformiert. Zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Miliz wurden ebenfalls Maßnahmen wie eine Unteroffiziers-Initiative gesetzt. Die Parlamentarische Bundesheerkommission unterstütze die in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesinitiativen der Verteidigungsministerin zur besseren Ausgestaltung der Besoldung in den verschiedenen Präsenzdienstarten, heißt es dazu im Jahresbericht.

Auch im Ausschuss betonte Tanner "historische Maßnahmen" wie die Verlängerung des Grundwehrdienstes, die erstmalige Teilmobilmachung der Miliz und die erwähnte Novelle zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten bei der Besoldung, die bereits erfolgt seien. Sie unterstrich die Relevanz der Beschwerdemöglichkeit durch die Kommission für das Betriebsklima, was letztlich dem gesamten Ressort zugutekomme. Mehrere Abgeordnete wie Friedrich Ofenauer (ÖVP), Robert Laimer (SPÖ) und David Stögmüller (Grüne) schlossen sich dem Lob der Parlamentarischen Bundesheerkommission und ihrer überparteilichen Führung an.

Johannes Margreiter (NEOS) warf jedoch ein, dass vieles aus der Konzeption des Bundesheeres noch aus der Zeit des Kalten Krieges stamme und die verfassungsrechtliche sowie internationalen Rahmenbedingungen, unter denen das Bundesheer seine Aufgaben wahrnimmt, zu evaluieren wären. Die Ministerin antwortete mit dem Verweis, dass es geradezu ein Grundzug des Verteidigungsressorts sei, Einsätze immer wieder zu evaluieren und notwendige Anpassungen an neue Risikobilder vorzunehmen. Mario Lindner (SPÖ) sprach "rassistische und homophobe Ausdrucksweisen" an, welche im Rahmen des Bundesheeres gefallen seien, worauf Tanner versicherte, dass jeder einzelnen Beschwerde nachgegangen werde. Zur von Lindner eingebrachten Thematik der Gleichstellung und Diversity zählte Tanner verschiedene Maßnahmen in diese Richtung, wie ein weitreichender Frauenförderungsplan oder die Einbeziehung von qualifizierten GleichstellungstrainerInnen in die Ausbildung auf. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und damit im Ausschuss enderledigt.

Berichte zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April und Juli 2021

Auf der Agenda des Ausschusses standen auch Berichte des Verteidigungsministeriums  zur Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Monate April (III-355 d.B.) und Juli 2021 (III-404 d.B.). Demnach hat das Verteidigungsressort im April 2021 43,0 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Beschaffung von Antigen-Testkits im Auftrag des Gesundheitsministeriums erhalten. Das Bundesheer hat dabei die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests übernommen. Im Juli 2021 erhöhte sich diese Summe auf knapp 110 Mio. € und zusätzliche 480.000 € wurden dem Fonds für die Beschaffung, Lagerhaltung, Bewirtschaftung und Verteilung von Schutzausrüstungen und sonstigen notwendigen medizinischen Materialen aufgewendet.

Außerdem unterstützte das Verteidigungsministerium das Innenministerium in Form eines Assistenzeinsatzes bei der Überwachung ausländischer Vertretungen und sonstiger gefährdeter Objekte. 2,8 Mio. € an Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurden im Berichtszeitraum Juli 2021 für Einsatzprämien an die eingesetzten SoldatInnen sowie für die Anmietung von Unterkünften und Verpflegung herangezogen. Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

NEOS fordern Einbeziehung des Parlaments in die geplante Heeresreform

NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und seine KollegInnen setzen sich in einem Entschließungsantrag (1791/A(E)) für die Einbeziehung des Parlaments in die geplante Heeresreform ein. Sowohl unmittelbar Betroffene als auch die breite Öffentlichkeit hätten von den Plänen lediglich aus der Gerüchteküche erfahren. Offiziell seien allerdings nur wenige aus dem inneren Kreis der Bundesministerin eingebunden gewesen. Eine Reform ohne Einbeziehung des Parlaments würde gegen grundlegende Prinzipien der repräsentativen Demokratie verstoßen, so die AntragstellerInnen.

Johannes Margreiter (NEOS) warf dazu ein, dass der Antrag mit der ersten Phase der Reform bereits erledigt sei, die Kritik, dass zumindest die WehrsprecherInnen der Fraktionen miteinbezogen werden sollten, bleibe jedoch bestehen.  Ministerin Tanner entgegnete, dass die WehrsprecherInnen sehr wohl einbezogen worden seien, da ihr Transparenz gerade in diesem Bereich sehr wichtig sei und das Wohl des Bundesheeres im gemeinsamen Interesse aller Fraktionen liege.

Der Salzburger Mandatar Volker Reifenberger (FPÖ) verlieh den in seinem Heimatbundesland existenten Sorgen, dass durch die Bundesheerreform hochwertige Arbeitsplätze abhandenkommen könnten, Ausdruck, was durch eine demensprechende weitere Frage nach den Betroffenen der Reform von Rudolf Silvan (SPÖ) bekräftigt wurde. Die Ministerin antwortete mit der Versicherung, dass niemand im Zuge der Reform seinen Arbeitsplatz verlieren werde – man könne sie dabei "beim Wort nehmen."

NEOS-Antrag zur Evaluierung von Assistenzeinsätzen des Bundesheeres

Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde ein von den NEOS eingebrachter Entschließungsantrag, in dem die fehlende Evaluierung von Assistenzeinsätzen des Bundesheeres – unter anderem die COVID-19-Aussistenzeinsätze - bemängelt wird (1886/A(E)). Das Bundesheer dürfe nur dann für Hilfseinsätze herangezogen werden, wenn die zivilen Ressourcen nicht ausreichen, wie etwa die Ressourcen der Polizei beim Grenzeinsatz oder bei der Bewachung von Botschaften. Die Behörde, die unterstützt werden soll, sei verpflichtet, ihren Fehlbestand unverzüglich auszugleichen, sodass das Bundesheer nur für einen Überbrückungszeitraum zur Verfügung stehen müsse, argumentierten die NEOS mit Verweis auf die bestehende Gesetzeslage. Konkret führen sie die Ende Juli von der Bundesregierung beschlossene Aufstockung des Kontingents der im Grenzeinsatz tätigen BundesheersoldatInnen von 1.000 auf 1.400 an. Die Aufstockung stehe laut AntragstellerInnen in Widerspruch zu einem Auftrag des Rechnungshofs - vor allem vor dem Hintergrund der geringen Aufgriffsrate im Verhältnis zu den für die NEOS zu hohen Kosten des Einsatzes. Deshalb fordern sie von der Verteidigungsministerin den Grenzeinsatz "schnellstmöglich zu evaluieren", nach dem Ultima-Ratio-Prinzip zu rechtfertigen und diese Bewertung dem Parlament vor jeder weiteren Aufstockung oder Verlängerung vorzulegen. Außerdem sollen Assistenzeinsätze jeder Art zeitlich limitiert und vor jeder Verlängerung vor dem Parlament neu bewertet werden.

Johannes Margreiter von den NEOS ergänzte dazu, dass die Aufgaben von Polizei und Bundesheer streng zu trennen seien und nicht eine Institution zur "Hilfstruppe" der anderen gemacht werden dürfe. FPÖ-Mandatar Reifenberger drückte seine Unterstützung für den Antrag aus. Auch David Stögmüller (Grüne) stimmte den NEOS hinsichtlich der Wichtigkeit der Trennung der beiden Institutionen zu, betonte aber, dass das richtige Instrument zur Evaluierung der Assistenzeinsätze der Rechnungshof sei.

Ministerin Tanner gab dazu zu bedenken, dass ihr Ressort Assistenzanforderungen anderer Ministerien nachkommen müsse, da diese Anforderungen als Weisungen zu verstehen seien, die generell nicht verweigert werden dürften. Grundsätzlich werde jede Assistenzanforderung auf ihre Rechtskonformität geprüft und die Frage nach der Notwendigkeit liege bei den anfordernden Behörden, so die Verteidigungsministerin. (Schluss Landesverteidigungsausschuss) wit