Parlamentskorrespondenz Nr. 1139 vom 19.10.2021

Neu im Umweltausschuss

Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes bringt Pfand auf Einwegflaschen und Dosen

Wien (PK) – Im Rahmen einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (1104 d.B. ) trifft die Regierung Maßnahmen für mehr Abfallvermeidung, -trennung und –recycling. Das Vorhaben umfasst unter anderem eine Quote für Mehrwegverpackungen, einen Pfand auf Einwegflaschen und –dosen, ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, ein Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung, verstärkte Abfalltransporte auf der Schiene und weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

Mit der Novelle werden mehrere EU-Richtlinien im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets umgesetzt. Mit diesem soll eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft forciert werden. Der Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen soll so lange wie möglich erhalten und möglichst wenig Abfall erzeugt werden. Die europäische und österreichische Wirtschaft arbeite nicht nachhaltig genug, wird in den Erläuterungen angeführt. Der Ressourcenverbrauch, Energieverbrauch und die CO2-Emissionen und insbesondere das Abfallaufkommen seien auf einem zu hohem Niveau und würden weiter anwachsen.

Reduktion von Einwegkunststoff und Einführung eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen

Insgesamt soll mit der Novelle das Abfallaufkommen, insbesondere bei Einwegkunststoffartikel, reduziert werden. In Österreich werden jährlich etwa 50.000 Tonnen Einweg-Kunststoffflaschen, 15.000 Tonnen Dosen, 65.000 Tonnen Einweg-Glasflaschen und 21.000 Tonnen Getränkeverbundkartons in Verkehr gesetzt, wird in den Erläuterungen angeführt. Damit verbunden sei ein hoher Ressourcenverbrauch, der mit der Novelle reduziert werden soll. Daher soll der Anteil dieser Verpackungen um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Ebenso soll parallel der Anteil an Mehrweg-Getränkeverpackungen, der 2019 rund 20% betrug, schrittweise auf 25% bis zum Jahr 2025 erhöht werden. Um die Sammlungsquoten von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall zu erhöhen, wird zudem ein Pfand auf solche Verpackungen eingeführt. Einwegkunststoffprodukte, für die es Alternativen gibt, sollen verboten werden. Davon betroffen sind Produkte wie Wattestäbchen, Einwegbesteck, Trinkhalme, oder Luftballonstäbe.

Durch die gesetzten Maßnahmen sollen auch Umweltbeeinträchtigungen, wie insbesondere die Verschmutzung der Landschaft, der Flüsse und letztlich der Meere reduziert werden. Einwegkunststoffprodukte würden nach kurzem Gebrauch allzu oft achtlos in der Umwelt weggeworfen. Zirka 15.000 Tonnen solcher Abfälle werden jährlich von den Gemeinden, Straßenerhaltern und freiwilligen HelferInnen in Österreich eingesammelt.

Abfallwirtschaft: Mehr Transport mit Bahn

Abfalltransporte werden derzeit zu einem großen Teil mit LKW durchgeführt, circa 18% erfolgen mit der Bahn. Abfalltransporte sollen daher stärker auf die Schiene verlagert werden, um Schadstoffemissionen durch LKW zu reduzieren. Da zunehmend Abfallmischungen aus Italien, Kroatien und Slowenien zur Deponierung nach Österreich importiert werden, soll ein Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung erlassen werden. Dies soll langfristig Deponievolumen in Österreich sicher stellen. Künftig dürfen Abfälle, die getrennt gesammelt wurden, nicht mehr verbrannt werden, sieht die Novelle ebenfalls vor. Damit soll die Wiederverwendung und das Recycling der Abfälle forciert werden. Ebenso sieht die Novelle verwaltungstechnische Adaptierungen wie die Registrierung von TransporteurInnen vor.

Mit allen Maßnahmen sollen mehrere 100.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Alleine die Einsparungen durch verstärkte getrennte Sammlung und Verwertung von Verpackungen sollen 520.000 Tonnen CO2-Äquivalente einsparen, so die Prognosen. (Schluss) pst