Parlamentskorrespondenz Nr. 1159 vom 20.10.2021

Neu im Innenausschuss

Verschärfungen im Vereins-, Waffen- und Sprengmittelgesetz sowie Verbesserung des EU-Grenzmanagements

Wien (PK) - Nach dem islamistischen Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt. Demnach sollen Verschärfungen in den Bereichen des Waffen-, Vereins- und Sprengstoffmittelgesetzes vorgenommen werden (1101 d.B.).

Für bestimmte Personengruppen soll der Zugang zu Schusswaffen ausgeschlossen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Personen, die insbesondere wegen eines Terrordelikts verurteilt wurden, mit einem Waffenverbot belegt werden. Zudem sollen AnwärterInnen auf eine Waffenbesitzkarte hinsichtlich staatsschutzpolizeilicher Vormerkungen überprüft werden, heißt es in der Regierungsvorlage.

Ebenfalls Teil des Maßnahmenpaketes ist eine Ergänzung des Vereinsgesetzes unter Berücksichtigung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Sowohl im Rahmen der Anzeige von Vereinserrichtungen als auch bei Statutenänderungen soll die Vereinsbehörde verpflichtet werden, die Statuten an das Bundeskanzleramt in seiner Rolle als Kultusamt zu übermitteln, für den Fall, dass der Vereinszweck die Ausübung eines Kultus beinhaltet. Unter diesen Umständen habe eine entsprechende Überprüfung zu erfolgen, da dies einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft darstelle, was laut Regierung zu verhindern sei. Die Gesetzesänderung betrifft Schätzungen zufolge 100 bis 200 Vereine.

Ebenfalls in diesen Kontext fällt eine Ergänzung bezüglich der Pflichten von HerstellerInnen, HändlerInnen und ImporteurInnen von Plastiksprengstoff. Um terroristische Sprengstoffattentate zu erschweren, soll das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens im Bundesgesetz umgesetzt werden.

EU-weites elektronisches Einreise- und Ausreisesystem

Eine weitere Regierungsvorlage betrifft das EU-Grenzmanagement bzw. dessen technische Umsetzung (1103 d.B.). Die bisher bestehenden EU-Informationssysteme zur Kriminalitätsbekämpfung und Grenzkontrolle sind den Erläuterungen zufolge nicht miteinander vernetzt, was das Risiko von Informationslücken erhöhe, die es dem Vollzug erschweren, beispielsweise Aufenthaltsüberziehungen systematisch und effektiv zu erfassen,. Das derzeitige System der manuellen Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel zur Ermittlung des rechtmäßigen Aufenthalts stelle einen nicht mehr zeitgemäßen und fehleranfälligen Prozess dar.

Um diesen Problemen entgegenzuwirken, wurden von der EU mehrere Rechtsakte erlassen, die mit der nun eingebrachten Regierungsvorlage in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Diese beinhalten unter anderem eine Verordnung über ein gemeinsames, elektronisches Einreise- und Ausreisesystem (ESS), das automatisch die Aufenthaltsdauer berechnet, automatische Warnmeldungen für die Mitgliedsstaaten bei Überschreitungen generiert und biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen speichert, um der Verwendung von Mehrfach- und Falschidentitäten entgegenzuwirken. Dies könne laut Regierungsvorlage auch für eine wirkungsvollere Migrationssteuerung zum Einsatz kommen.

Mit der Umsetzung dieser Verordnung werde auch der Rechtsrahmen des Schengener Informationssystems (SIS) erweitert, einer umfangreichen Datenbank, die zur Unterstützung der Kontrollen an den Außengrenzen und der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden herangezogen wird. Zusätzlich sollen neue Möglichkeiten der biometrischen Recherche und des automatischen Fingerabdruckabgleichs zwischen allen Mitgliedsstaaten eingesetzt werden. Zielsetzung der EU-Verordnungen sei die Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit durch die verbesserten Möglichkeiten der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. (Schluss) wit