Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Unverzügliche Übermittlung der in Aussicht genommenen Vereinsstatuten im Falle der Ausübung eines Kultus durch die Vereinsbehörden an den Bundeskanzler
- Ergänzung der Strafdelikte und Verwaltungsübertretungen, die eine Verlässlichkeit der Person ausschließen
- Ausdrückliche Aufnahme von bestimmten Verurteilungen nach dem StGB, die eine Erlassung eines Waffenverbotes zwingend erfordern
- Aufnahme einer Regelung, wonach bei Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots gemäß § 38a SPG auch ein vorläufiges Waffenverbot gilt
- Verankerung der Anforderungen des Technischen Anhangs des Übereinkommens über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens
Stand: 13.10.2021