Parlamentskorrespondenz Nr. 1216 vom 03.11.2021

Finanzausschuss: NoVA-Erhöhung für Kraftfahrzeuge soll auf 2022 verschoben werden

Anpassungen in Steuerabkommen, Oppositionsanträge vertagt

Wien (PK) – Aufgrund coronabedingter Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie soll die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für bereits bestellte Kraftfahrzeuge erst im Mai 2022 fällig werden. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien hat der Finanzausschuss heute mehrheitlich angenommen.

Ebenfalls grünes Licht gab es für zwei Regierungsvorlagen, die Anpassungen in Steuerabkommen mit der Republik Korea und den Vereinigten Arabischen Emiraten vorsehen.

Die Entschließungsanträge der Opposition wurden hingegen von ÖVP und Grünen vertagt. Die SPÖ fordert, den Gemeinden das im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms gewährte Darlehen von 1 Mrd. € in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umzuwandeln. Die FPÖ setzt sich für den Erhalt der Pendlerpauschale im bisherigen Umfang ein. Die Anträge der NEOS befassen sich mit der Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sowie mit der Einführung einer ambitionierteren CO2-Bepreisung.

NoVA-Erhöhung: Frist für bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Kraftfahrzeuge soll erstreckt werden

Wegen Lieferengpässen soll die beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kraftfahrzeuge erst im Mai 2022 erfolgen, statt wie bisher geplant im November 2021. Darauf hat sich der Finanzausschuss mit breiter Mehrheit ausgesprochen. Nur die NEOS stimmten dagegen. Die NoVA wurde mit 1. Juli 2021 erhöht. Eine Übergangsfrist für Kraftfahrzeuge war bis 1. November geplant, soll nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert werden. Damit wird jenen Unternehmen unter die Arme gegriffen, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, dieses aber noch nicht geliefert wurde. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1.6.2021 abgeschlossen worden sein (2009/A).

Aufgrund von akuten erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, unter anderem bedingt durch die Corona-Krise, könnten derzeit Fahrzeugbestellvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden, begründete Andreas Ottenschläger (ÖVP) im Finanzausschuss die Erstreckung der Frist. Man wolle verhindern, dass die KäuferInnen unschuldig "zum Handkuss kommen" würden. Auch Hubert Fuchs (FPÖ), Elisabeth Götze (Grüne) sowie Kai Jan Krainer (SPÖ) sprachen sich für die Fristverlängerung aus.

FPÖ will Pendlerpauschale absichern

Die FPÖ fürchtet um den Fortbestand der Pendlerpauschale. Das türkis-grüne Regierungsprogramm sehe eine Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit der Pendlerpauschale vor, so Antragsteller Hubert Fuchs, der einer Reduzierung oder Abschaffung entgegentreten will. Es herrsche große Unsicherheit unter den PendlerInnen, die aus beruflichen Umständen nicht auf ihr Auto verzichten könnten, argumentiert er. Fuchs fordert die Bundesregierung dazu auf, weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Pendlerpauschale im bisherigen Umfang geltend gemacht werden könne. Der Entschließungsantrag (387/A(E)) wurde seitens der ÖVP und der Grünen vertagt.

Die seitens der Bundesregierung angekündigte Änderung der Pendlerpauschale sei keine Ökologisierung sondern bedeute eine Mehrbelastung für PendlerInnen, kritisierte Hubert Fuchs im Ausschuss.

Er verstehe das Anliegen der FPÖ, jedoch sei die Unterstützung der PendlerInnen auch seiner Fraktion ein großes Anliegen, betonte Klaus Lindinger (ÖVP). Mit dem regionalen Klimabonus oder dem Klimaticket habe man bereits Maßnahmen in diese Richtung gesetzt. Jakob Schwarz (Grüne) sprach sich für eine klimafreundliche Gestaltung der Pendlerpauschale aus. Derzeit sei diese nicht treffsicher und eine umweltschädliche Subvention.

Auch Finanzminister Gernot Blümel unterstrich, dass eine ökologisierte und treffsichere Pendlerpauschale im Regierungsprogramm verankert sei. Man arbeite daran, die Eckpunkte dazu festzulegen.

NEOS-Anträge zur Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sowie Einführung einer ambitionierteren CO2-Bepreisung

Auch zwei NEOS-Initiativen wurden im Finanzausschuss von den Regierungsparteien auf die Wartebank geschoben. Zum einen fordern die NEOS einen konkreten und verbindlichen Fahrplan zur vollständigen Abschaffung oder Ökologisierung aller klima- und umweltschädlichen Subventionen auf Bundes- und Landesebene (1989/A(E)). Geht es nach der Oppositionsfraktion, soll die Bundesregierung bis 1.1.2022 einen solchen Plan vorlegen und damit auch dem Nationalratsbeschluss "Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren" (503/UEA) nachkommen.

Zum anderen treten die NEOS für eine deutliche Erhöhung des in der Steuerreform angesetzten CO2-Preises ein (1990/A(E)). Damit könne ein klarer ökologischer Lenkungseffekt erzielt werden. Während ExpertInnen eine CO2-Bepreisung ab etwa 100 € pro Tonne für das Minimum halten würden, sei der in der Steuerreform geplante Einstieg bei 30 € im Juli 2022 komplett unzureichend, kritisiert Antragstellerin Karin Doppelbauer. Eine höhere CO2-Bepreisung müsse aber aufkommensneutral sein. BürgerInnen und Unternehmen müssten daher entsprechend steuerlich entlastet werden. Eine grundlegende Ökologisierung des Steuersystems, die eine sektorenübergreifende Besteuerung von klimaschädlichen Emissionen sowie eine Entlastung von Arbeit beinhaltet, könnte einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, zeigen sich die NEOS überzeugt.

Umweltschädliche Subventionen würden das Budget belasten und die gesetzten Klimaziele konterkarieren, betonte Karin Doppelbauer (NEOS). Die Bundesregierung müsse ihre eigenen, im Regierungsprogramm festgehaltenen Ziele umsetzen. Doppelbauer vermisst zudem die von der Bundesregierung angekündigte Liste der umweltschädlichen Subventionen.

Grünen-Abgeordneter Jakob Schwarz verwies ebenfalls auf das Regierungsprogramm. Dort habe man eine schrittweise Abschaffung festgehalten. Für Schwarz fällt darunter etwa das Diesel- und Dienstwagenprivileg sowie die Ökologisierung der Pendlerpauschale.

Was den Antrag zur CO2-Bepreisung betrifft, reiche der von der Regierung angekündigte Einstiegspreis von 30 € pro Tonne nicht aus, um bis 2030 klimaneutral zu sein, kritisierte NEOS-Mandatarin Doppelbauer. Bei dem Nicht-Erreichen der Klimaziele stünden zudem Strafzahlungen in der Höhe von 9 Mrd. € im Raum.

Essentiell sei, dass man eine CO2-Bepreisung inklusive einer jährlichen Steigerung eingeführt habe, hielt Andreas Ottenschläger (ÖVP) entgegen. Dies bringe einen Lenkungseffekt für die Zukunft, was auch verschiedene ExpertInnen gut heißen würden.

SPÖ für weitere Unterstützung der Gemeinden

In einem von den Regierungsparteien vertagten Entschließungsantrag (1815 A(E)) mahnen die SozialdemokratInnen, dass durch den 50-prozentigen Kofinanzierungsanteil das kommunale Investitionsprogramm insbesondere von finanzschwachen Gemeinden nicht angenommen werden könne. Deshalb habe die Bundesregierung Anfang 2021 die gesetzliche Grundlage beschlossen, den Gemeinden "Sonder-Vorschüsse" in der Höhe von 1 Mrd. € auf die Ertragsanteile als Darlehen zu gewähren, die ab 2023 jedoch wieder an den Bund zurückzuzahlen seien. Dies bedeute, dass die den Gemeinden nach der Krise zustehenden Ertragsanteile gekürzt würden, unterstrich Antragsteller Maximilian Lercher (SPÖ) im Ausschuss. Die Folge wären Ausgabeneinsparungen, die das Leistungsangebot für die Bevölkerung nachhaltig verschlechtern würden. Lercher fordert daher, den Gemeinden das gewährte Darlehen von 1 Mrd. € in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umzuwandeln, da diese sonst ihr eigenes Hilfspaket zurückzahlen müssten.

Michael Schnedlitz (FPÖ) argumentierte ähnlich. Die Schuldenlast der Gemeinden sei dramatisch, es gehe um die Aufrechterhaltung des Leistungsangebots der Gemeinden. Bereits vor der Corona-Krise sei die Liquidität der Kommunen prekär gewesen.

Angela Baumgartner (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) sahen keinen Handlungsbedarf. Baumgartner verwies auf die steigende Konjunktur, weshalb es 2021 höhere Ertragsanteile als 2019 für die Gemeinden gebe. Laut Götze sind 2021 und 2022 außerdem noch keine Rückzahlungen seitens der Gemeinden zu tätigen. Falls danach Maßnahmen nötig seien, werde man entsprechend handeln.

Anpassungen in Steuerabkommen mit der Republik Korea und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Um aktuellen OECD-Kriterien zu entsprechen, soll es zu Änderungen in den Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie mit der Republik Korea kommen. Dafür hat sich der Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS ausgesprochen. Bei der Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Korea (960 d.B.) geht es vor allem um die Umsetzung der OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Vermeidung des Abkommensmissbrauchs und der Umgehung des Betriebsstättenstatus sowie um die Verbesserung der Streitbeilegung. Zudem sollen steuerliche Transparenz und Informationsaustausch durch die Leistung von Amtshilfe gefördert werden. Auch bei der Vollstreckung von Steuern soll es zu Amtshilfe-Bestimmungen nach dem OECD-Standard kommen.

Da auch das gegenwärtige Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit nicht den oben genannten OECD-Standards entspricht, soll es zu einer Teilrevision des Abkommens in der Form eines Abänderungsprotokolls kommen. Zudem sollen durch eine Änderung des Artikels zur Dividendenbesteuerung die Anforderungen des Rechnungshofs erfüllt werden (1030 d.B.).

Da bei den Anpassungen der selbstständige Wirkungsbereich der Länder betroffen ist, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates, heißt es in den Erläuterungen der beiden Regierungsvorlagen. (Schluss Finanzausschuss) med