Parlamentskorrespondenz Nr. 1467 vom 15.12.2021

Nationalrat: Mehrheitsbeschluss zur Stärkung landwirtschaftlicher ErzeugerInnen in der Lieferkette

Zudem weitere Förderung der betrieblichen Corona-Testungen

Wien (PK) - Landwirtschaftliche ErzeugerInnen und gewerbliche ProduzentInnen sollen in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Mit Mehrheit fasste der Nationalrat in der heutigen Sitzung den Beschluss zu dieser Regierungsvorlage, bei dem allerdings die NEOS in bestimmten Punkten überschießende Regelungen bzw. Gold Plating orten. Ein entsprechender NEOS-Abänderungsantrag blieb in der Minderheit. Ebenso in der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der SPÖ, die eine Übererfüllung der EU-Vorgaben insofern bemängelt, dass auch Großbetriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Mrd. € mit der Vorlage geschützt würden. Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ, wonach Direktvermarkter wie Dorfläden bei der Erfüllung bestimmter Kriterien, etwa Gemeinnützigkeit, nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen sollen, fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

Außerdem wird mittels Koalitionsinitiative die Förderung für betriebliche Corona-Testungen bis Ende März 2022 verlängert. Mit einem dazu in der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen soll den Unternehmen PCR-Gurgeltests auch gefördert werden, wenn die Probenahme abweichend vom sonstigen System des Programms Betriebliches Testen außerhalb des Unternehmens erfolgt. Die zu testenden Personen sollen demnach vom Unternehmen das Testkit ausgehändigt bekommen, können die Probe zu Hause oder anderswo abnehmen und dann an das Unternehmen retournieren. Das Unternehmen organisiere dann die Logistik zum Labor und komme für die Kosten der Laborauswertung auf. Die Förderung soll den Unternehmen diesen Aufwand mit einem Pauschalbetrag von 15 € ersetzen, so die Erläuterungen. Ein Entschließungsantrag der SPÖ für sofortige Corona-Hilfen für Betriebe im Lockdown blieb in der Minderheit.

Klargestellt wird mit einem weiteren Beschluss, dass grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen im EU-One-Stop-Shop auch von den Berufsgruppen BilanzbuchhalterIn und BuchhalterIn vorgenommen werden dürfen.

Bessere Verhandlungsposition landwirtschaftlicher ErzeugerInnen

Landwirtschaftliche ErzeugerInnen und gewerbliche ProduzentInnen sollen in Umsetzung einer EU-Richtlinie in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Für die zumeist kleinen und mittleren Betriebe (KMU) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte zwischen KäuferInnen und LieferantInnen, heißt es in der Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen. Unter anderem soll beim Landwirtschaftsministerium eine Erstanlaufstelle zur Schaffung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden. Der bestehende Fokus auf den niedrigsten Preis für EndkonsumentInnen führe mittel- bis langfristig dazu, dass die erste Stufe der Lieferkette, nämlich die Produktion, besonders unter Druck gesetzt werde und letztlich viele MarktteilnehmerInnen, insbesondere KMU, aus dem Markt ausscheiden. Das führe zu Arbeitsplatzverlusten und verringere die Produktvielfalt.

Johann Höfinger (ÖVP) unterstrich in diesem Zusammenhang, die Regelungen würden zu Verbesserungen in der Nahversorgung und zur Stärkung der kleinen ProduzentInnen in diesem Bereich führen. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) meinte zu den Anträgen von SPÖ und NEOS, es handle sich bei den kritisierten Punkten um kein Gold Plating, sondern um Anpassungen an österreichische Marktbedingungen.

Die Erzeugerpreise seien seit Jahren "liegengeblieben" und die Steigerung der Kosten den ProduzentInnen nicht abgegolten worden, so Olga Voglauer (Grüne). Auch LieferantInnen bis 2 Mio. € Umsatz seien erfasst, zeigte sie sich verwundert über den SPÖ-Entschließungsantrag.

Cornelia Ecker (SPÖ) brachte den Entschließungsantrag ein, der eine Übererfüllung der EU-Vorgaben insofern bemängelt, dass auch Großbetriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Mrd. € mit der Vorlage geschützt würden. Auch Erwin Angerer (FPÖ) kritisierte die hohen Umsatzwerte, wenn es um den Schutz von landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Handelsketten gehe. Außerdem brachte er den FPÖ-Entschließungsantrag betreffend die Direktvermarkter ein. Gerald Loacker (NEOS) warf zusätzlich zum NEOS-Abänderungsantrag, den er einbrachte, der ÖVP zu den hohen Umsatzschwellen vor, dass damit wohl etwa auch die große Niederösterreichische Molkerei NÖM mitbedacht worden sei, die sich zu 75% im Eigentum der Raiffeisen befinde.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger verwies dazu auf eine breite Palette an Betrieben, die LieferantInnen seien, wie etwa auch Erzeugergemeinschaften. Sie betonte, dass vor allem kleine ErzeugerInnen entlang der Wertschöpfungskette gestärkt werden sollen. Während die Preise für KonsumentInnen seit langer Zeit steigen würden, stagnieren die Erzeugerpreise, so Köstinger. Insgesamt sei auf EU-Ebene ein Umdenken passiert, nämlich, dass die Wirtschaft von Vielfalt lebe.

Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hob hervor, mit der vorliegenden Umsetzung auf die produzierenden Betriebe zu schauen, von denen viele kleine Unternehmen seien. Das stelle ein wichtiges Anliegen im Sinne einer "Augenhöhe" dar. Sie verwies insgesamt auf ein Wachstum der Wirtschaft in Österreich im heurigen Jahr, das trotz Corona stärker ausgefallen sei als erwartet. Mit der ökosozialen Steuerreform würden dazu nun noch weitere Impulse gesetzt, so Schramböck.

Weitere Förderung der betrieblichen Testungen

Mehrheitlich sprachen sich die Abgeordneten für den von der Koalition eingebrachten Ausschussantrag aus, mit dem die Förderung für betriebliche Corona-Testungen bis Ende März 2022 verlängert wird. Mit der Verlängerung soll der Erfolg der Gesamtstrategie aus Impfen und Testen abgesichert werden, wird der Antrag begründet.

Mit dem mitbeschlossenen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien würden die PCR-Testmöglichkeiten für Betriebe erweitert, erläuterte Peter Haubner (ÖVP). Das werde mit einem Betrag von 15 € pro Test unterstützt.

Es brauche sofortige Corona-Hilfen für Betriebe im Lockdown, verwies etwa Christoph Matznetter (SPÖ) auf den entsprechenden Entschließungsantrag der SozialdemokratInnen. Walter Rauch (FPÖ) schloss sich dieser Forderung an. Es brauche jetzt wesentlich mehr Maßnahmen für die Unternehmen. Was das Verlängern der Testungen betrifft, ergibt das aus Sicht von Gerald Loacker (NEOS) keinen Sinn, wie er sagte, zumal eine Impfpflicht geplant sei.

Grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldung

Seit dem 1. Juli 2021 können Unternehmen umfassende grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen über den neu eingerichteten EU-One-Stop-Shop (EU-OSS-Portal) vornehmen, ohne sich wie bisher in jedem Mitgliedsstaat einzeln dafür registrieren zu müssen, thematisierten ÖVP und Grüne in ihrem diesbezüglichen Initiativantrag. Durch die gesetzlichen Anpassungen soll eindeutig geregelt werden, dass entsprechende Meldungen von Angehörigen der Berufsgruppen BilanzbuchhalterIn und BuchhalterIn vorgenommen werden dürfen. Ein zuvor im Ausschuss eingebrachter Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen umfasst unter anderem Präzisierungen, virtuelle Sitzungen und Verlängerungsmöglichkeiten von COVID-19-Bestimmungen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Themen