Parlamentskorrespondenz Nr. 1468 vom 15.12.2021

Grünes Licht für Beschaffung von COVID-19-Medikamenten

Nationalrat fasst zahlreiche Beschlüsse im Gesundheitsbereich

Wien (PK) — Eine Reihe von gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die heute im Nationalrat gefasst wurden, betrafen Gesundheitsberufe und Themen der Gesundheitsvorsorge. Ein Großteil der Beschlüsse wurde in Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Pandemie gefasst.

Die Anpassungen der Gesetze basierten auf Initiativanträgen der Koalitionsfraktionen. So sprach sich der Nationalrat mehrheitlich dafür aus, dem Gesundheitsminister eine Ermächtigung zur Beschaffung von COVID-19-Medikamenten zu geben. Einstimmig fiel der Beschluss über Fristverlängerungen, um Personalengpässe aufgrund der Pandemie zu vermeiden. Pandemiebedingt ist auch eine Bestimmung im Suchtmittelgesetz, um Substitutions-Dauerverschreibungen zu erleichtern, die vom Nationalrat verlängert wurde. Ebenfalls mehrheitlich sprachen sich die Abgeordneten für Mindeststrafen bei Verstößen gegen COVID-19-Maßnahmen aus. Außerdem wurde mit Stimmenmehrheit ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem eine Reihe von Sozialversicherungsgesetzen an die pandemiebedingten Gegebenheiten angepasst werden sollen. Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützte außerdem zwei Entschließungen in Zusammenhang mit COVID-19. Die SPÖ hatte den Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung angeregt, die NEOS eine Kampagne gegen Fake News.

Das Gesetz zur Schaffung des Gesundheitsberufs der qualifizierten operationstechnischen Assistenz (OTA-Gesetz) wurde mehrheitlich beschlossen und soll den Personalengpass entschärfen. Auf EU-Recht basieren neue Bestimmungen, wonach Kontrollen in Schlachthäusern künftig auch durch speziell geschultes Personal erfolgen können, sowie Vorgaben zur Qualitätssicherung für biologische Lebensmittel, die von der Mehrheit des Nationalrats gebilligt wurden. Einstimmig genehmigt wurden Maßnahmen gegen die Verbreitung von Tierseuchen durch Wildtiere.

Beschaffung von COVID-19-Medikamenten

Der Gesundheitsminister erhält mehrheitlich eine Ermächtigung für die Beschaffung von COVID-19-Medikamenten. Aktuell ist diese auf die Beschaffung über das "Joint Procurement" der EU beschränkt. Weil einige Arzneimittelhersteller aber nicht über das Beschaffungsprogramm der EU verkaufen, werden bilaterale Verträge nötig, weshalb die Einschränkung zur Beschaffung weniger restriktiv sein soll. Die Änderung soll rückwirkend mit 1. Dezember 2021 in Kraft treten, um die Verteilung von außerhalb des gemeinsamen Beschaffungsprozesses der EU angeschafften Produkte noch im Dezember zu ermöglichen.

In erster Linie würde die Impfung einen angemessenen Schutz vor einer Erkrankung bieten, strich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mehrmals dezidiert hervor. Medikamente seien daher keine Alternative zu Impfungen. Sie werden aber helfen, die Spitäler zu entlasten. Gerhard Kaniak (FPÖ) begrüßte grundsätzlich die Maßnahme, kritisierte aber, dass die Medikamente erst im klinischen Bereich und nicht früher eingesetzt werden sollen. Medikamente werden helfen, schwere Erkrankungen rechtzeitig abzufangen, erklärte Ralph Schallmeiner (Grüne). Die europäische Gemeinschaft und Solidarität werde unterlaufen, kritisierte Fiona Fiedler (NEOS) und appellierte, dass ein Grundstock an Medikamenten von der EU beschafft werden solle.

Fristverlängerungen in Gesundheitsberufen

Einstimmig beschlossen wurden auch Fristverlängerungen in mehreren Gesundheitsgesetzen, um Personalengpässe während der Pandemie besser auszugleichen. Beispielsweise dürfen Personen, die nicht in das Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, eingesetzt werden, wenn ihr ausländisches Diplom zwar bereits anerkannt ist, ihnen aber etwaige Ergänzungsausbildungen noch fehlen. Angehörige des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes sowie AbsolventInnen eines naturwissenschaftlichen oder veterinärmedizinischen Studiums dürfen in der Pandemie anfallende Laboratoriumsmethoden weiterhin anwenden. SanitäterInnen dürfen weiter COVID-19-Testungen und -Impfungen durchführen. Alle Befristungen werden bis Juni 2022 verlängert. Mittels eines von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrags, der ebenfalls einstimmig angenommen wurde, wurde zusätzlich vorgesehen, dass Personen, die nicht über eine Berechtigung zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten verfügen, bis Ende 2022 zu Tätigkeiten der pflegerischen Basisversorgung herangezogen werden können. Damit sollen Personalengpässe bei Einrichtungen der Behindertenbetreuung verhindert werden, erklärte Ralph Schallmeiner (Grüne).

Eine Untersagung von Versammlungen im Umfeld von Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten, forderte Rudolf Silvan (SPÖ) in einem Entschließungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde. Ein Krankenhaus sei kein Demonstrationsplatz, pflichtete Werner Saxinger (ÖVP) dem Antrag bei. Man müsse PatientInnen und MitarbeiterInnen schützen und nicht behindern. Genauso wie jedes Kind wüsste, dass man vor einem Krankenhaus nicht hupen darf, sollte diese Maßnahme eigentlich nicht notwendig sein, kritisierte Georg Bürstmayr (Grüne).

Fristverlängerung für Substitutions-Dauerverschreibung

Ebenfalls mit Stimmenmehrheit verlängert wird eine Bestimmung im Suchtmittelgesetz. So wurde die Möglichkeit geschaffen, PatientInnen unter gewissen Voraussetzungen eine Substitutions-Dauerverschreibung auszustellen, die nicht mehr von AmtsärztInnen beglaubigt werden muss. Die Regelung wird bis 30. Juni 2022 verlängert. Damit wolle man dafür sorgen, dass die besonders vulnerable PatientInnengruppe der Suchtmittelkranken geschützt werde und die AmtsärztInnen entlastet werden, erklärte Gesundheitsminister Mückstein.

Strafen bei Verstößen gegen COVID-19-Maßnahmen

Mindeststrafen bei Verstößen gegen Ge- und Verbote im COVID-19-Maßnahmengesetz sollen neben den bestehenden Höchststrafen das Gesundheitswesen noch besser vor Überlastung im Rahmen der Corona-Pandemie schützen. Die Mindeststrafen wurden jeweils mit 10% der Höchststrafen bemessen. Geplant ist, dass die dazu notwendigen Änderungen im Epidemiegesetz mit Ende Juni 2022 wieder außer Kraft treten.

Die Mindeststrafen würden die Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen weiter senken, erklärte Gerhard Kaniak (FPÖ) und bemängelte den mangelnden Handlungsspielraum der Behörden. Die Strafen müssten auch bei Bagatellen verhängt werden, kritisierte Fiona Fiedler (NEOS). Ralph Schallmeiner (Grüne) brachte einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Anpassungen ein, der angenommen wurde.

Pandemiebedingte Gesetzesänderungen

Auf Grundlage von redaktionellen Berichtigungen im Sozialversicherungsrecht wurden vom Nationalrat diverse pandemiebedingte Änderungen auf den Weg gebracht. Unter anderem geht es dabei um den Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen für Essensgutscheine für MitarbeiterInnen im Home Office, die Sicherstellung der vorzeitig bezogenen Alterspension von PensionistInnen, die zur Pandemiebekämpfung wieder in ihren Job im Gesundheitswesen einsteigen und eine Anpassung der Bestimmung, die es Apotheken und HausärztInnen erlaubt, bei Personen ohne Symptomen Corona-Tests durchzuführen. In Zukunft soll eine Verordnung des Gesundheitsministers die Voraussetzung für diese Möglichkeit sein. Weitere Änderungen betreffen pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für nebenberuflich tätige SportlerInnen.

Mittels Abänderungsantrag brachte Ralph Schallmeiner (Grüne) einen weiteren Teil des Teuerungspakets ein, der mehrheitlich angenommen wurde. Dieser sieht eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 € für BezieherInnen der Ausgleichszulage vor. Dies sei ein Teuerungsausgleich im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate, insbesondere als Zuschuss zu den Heizkosten, wird im Antrag angeführt. Als zusätzliches Angebot zur Steigerung der Impfquoten forderte Fiona Fiedler (NEOS) in einem Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, Impfungen mittels Impfbussen in Betrieben.

Informationsoffensive zur Kinderimpfung

Eine Mehrheit im Plenum fand eine SPÖ-Initiative für eine breit angelegte Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung für Kinder unter zwölf Jahren. Viele Eltern hätten bereits auf die Kinderimpfung gewartet, betonte Gesundheitsminister Mückstein und verwies auf die von seinem Ressort gestartete Informationskampagne zur Kinderimpfung. Es sei dringend an der Zeit, sofort eine Aufklärungskampagne zu starten, erklärte Verena Nussbaum (SPÖ). Man solle die Bevölkerung ehrlich und aufrichtig informieren, appellierte Peter Wurm (FPÖ) und wendete sich gegen jegliche Propaganda. Es sei wichtig, Eltern zu informieren und Falschmeldungen entgegenzuwirken, meinte Barbara Neßler (Grüne).

COVID-19: Anti-Fake-News-Kampagne

Breite Rückendeckung erhielten die NEOS für ihre Forderung, die Regierung solle vehementer gegen die Verbreitung von Falschinformationen bzw. Fake News in Zusammenhang mit dem Corona-Virus vorgehen. Die Zeit großer Werbekampagnen sei vorbei, meinte Gesundheitsminister Mückstein. In der Kommunikation setze man auf eine Aufklärung von Fake News. Dies erfolge mehrsprachig und zielgruppenspezifisch. Es sei wichtig, Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, und ihre Sorgen und Ängste ernst zu nehmen, erklärte Gabriela Schwarz (ÖVP). Es sei wichtig, sie mit wissenschaftlich fundierten Daten zu informieren. Man wolle ein Wahrheitsministerium schaffen, das entscheide, was bei Corona wahr sei und was nicht, kritisierte Peter Wurm (FPÖ) den Antrag. Die ehestmögliche Umsetzung eines 3-Punkte-Plans gegen Fake News und Desinformation forderte Henrike Brandstötter (NEOS) in einem Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb.

Gesundheitsberuf "Operationstechnische Assistenz soll qualifiziertes Personal sicherstellen

Mit dem neuen Gesundheitsberuf der qualifizierten operationstechnischen Assistenz (OTA) soll der Personalengpass im Operationsbereich entschärft werden. Ein neues OTA-Gesetz sieht eine Aktualisierung der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich vor, wobei die dreijährige OTA-Ausbildung nicht zwingend auf einer vorangegangenen Pflegeausbildung aufbaut.

Philip Kucher (SPÖ) erklärte, seine Fraktion werde nicht zustimmen, da die Novelle statt der notwendigen Weiterentwicklung der Gesundheits- und Pflegeberufe einmal mehr nur Stückwerk biete. Vor allem die ÖVP sperre sich hier gegen alle notwendigen Reformen und alle praxistauglichen Regelungen.

Josef Smolle (ÖVP) sah eine wichtige Weiterentwicklung des Berufsbildes der OP-LaborantInnen, die stark an der Praxis orientiert sei. Die Ausbildung ermögliche den Einsatz von operationstechnischen AssistentInnen im Operationssaal und in Bereichen, die bislang dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ohne Spezialisierung zugeteilt waren, nämlich in der Notfallambulanz und dem Schockraum, in der Endoskopie sowie in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Auch die Möglichkeit der Fortbildung und des beruflichen Aufstiegs sei gegeben, zeigte sich Smolle zufrieden.

Ralph Schallmeiner (Grüne) erklärte, der Beruf der "operationstechnischen AssistInnen" habe sich in anderen Ländern schon bewährt. Die Kritik, die unter anderem die SPÖ am ersten Entwurf geübt habe, sei berechtigt gewesen. Nun werde ein praxistaugliches Berufsbild umgesetzt. Schallmeiner brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, um Bestimmungen zum Inkrafttreten eines Teils der Novelle zu aktualisieren.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass das Berufsbild eine langjährige Forderung des Gesundheitswesens für den OP-Bereich erfülle. Mit der Ausbildung werde auch die Durchlässigkeit zu anderen Berufsfeldern sichergestellt. Der Beruf werde zudem ins Gesundheitsberuferegister eingetragen, damit entstehe Transparenz.

Nationalrat setzt EU-Vorgaben zu Kontrollen in Schlachthäusern und Qualitätssicherung von Lebensmitteln um

Nach Anpassungen an EU-Regelungen in der Lebensmittelkontrolle darf künftig auch besonders geschultes Personal amtliche Kontrollen in sogenannten Zerlegungsbetrieben der Fleischindustrie durchführen. Die Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erlauben es, dass diese Kontrollen nicht nur amtlichen TierärztInnen vorbehalten sind. Außerdem wurde eine Reihe von Bestimmungen einer EU-Verordnung zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich in heimisches Recht überführt. Unter anderem gibt es neue Bestimmung für biologische Lebensmittel. So werden HändlerInnen, die nicht selbst produzierte Bio-Produkte direkt an die EndverbraucherInnen verkaufen, nicht dem ansonsten im Bio-Bereich vorgesehenen Kontrollsystem unter Aufsicht des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau unterliegen.

Christian Drobits (SPÖ) sagte, mit den Anpassungen an EU-Recht würden zwar einige Punkte umgesetzt, gegen die nichts einzuwenden sei. Die SPÖ könne bei den beiden Novellen trotzdem nicht mitgehen, da auch eine Abschaffung der Mindeststrafen und Herabsetzung der Höchststrafen vorgesehen sei. Die Aufweichung der Strafdrohungen gefährde die Lebensmittelsicherheit und könne daher nicht akzeptiert werden. Nicht zufrieden war auch Katharina Werner (NEOS) mit der Änderung des Strafrahmens. Vor allem in fleischverarbeitenden Betrieben drohe für KonsumentInnen eine geringere Lebensmittelsicherheit, warnte auch sie.

Kritisch zeigte sich auch Peter Wurm (FPÖ) bei der Reduktion der Strafdrohungen bei Verstößen im Bereich der Fleischverarbeitung. Diese Änderung werde die FPÖ daher nicht unterstützen. Bei Bioprodukten sei eine weniger bürokratische Kontrolle von Bioprodukten hingegen sinnvoll, daher stimme seine Fraktion diesen Änderungen zu.

Die Lebensmittelsicherheit in Österreich sei grundsätzlich sehr hoch, betonte Martina Diesner-Wais (ÖVP). Wichtig sei, dass auch Lebensmittel aus Drittländern strikt kontrolliert werden können. Durch den Einsatz von geschultem Personal in Schlachthöfen werde eine durchgehende Kontrolle von Fleischwaren sichergestellt. Diesner-Wais drängte auf die Schaffung von umfassenden Herkunftsbezeichnungen für verarbeitete Lebensmittel, damit KonsumentInnen überprüfen können, ob sie tatsächlich regionale Produkte einkaufen. Das sei für die heimische Landwirtschaft sehr wichtig.

Maßnahmen gegen Verbreitung von Tierseuchen durch Wild

Auf Antrag der Koalition wurde das Tierseuchengesetz einstimmig geändert. Maßnahmen zur Seuchenabwehr bei Wildtieren können so bereits getroffen werden, wenn die Krankheit in Österreich noch nicht ausgebrochen ist, indem etwa in Grenzgebieten zu Nachbarländern Zäune errichtet werden. Clemens Stammler (Grüne), Dietmar Keck (SPÖ) und Klaus Lindinger (ÖVP) sprachen sich übereinstimmend für die Novelle aus, mit der vor allem die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden soll. Die Tierkrankheit, die in einigen Nachbarländern bereits aufgetreten ist, könnte durch Wildschweine eingeschleppt werden und die Schweinezucht schwer schädigen. (Fortsetzung Nationalrat) pst/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.