Parlamentskorrespondenz Nr. 1475 vom 16.12.2021

Innenausschuss schickt Gesetzesänderungen zu Staatsbürgerschaftsrecht für Nachkommen von NS-Verfolgten in Begutachtung

Stellungnahmen können bis 21. Jänner abgegeben werden

Wien (PK) – Ein 5-Parteien-Antrag zur Anpassung der Sonderregelungen im Staatsbürgerschaftsrecht für Nachkommen von Verfolgten des Nationalsozialismus wird einer Ausschussbegutachtung unterzogen. Darüber stellten die Abgeordneten im Innenausschuss, der heute zu diesem Zweck zusammentrat, das Einvernehmen her.

So sollen gemäß einstimmigem Beschluss bis zum 21. Jänner 2022 Stellungnahmen zur Gesetzesänderung in der Parlamentsdirektion einlangen. Dazu werden neben sämtlichen Ministerien und Landesregierungen unter anderem die Israelitische Kultusgemeinde, alle Kirchen, die Vertretungen der Roma und Sinti sowie der Kärntner Slowenen und die KZ Gedenkstätte Mauthausen eingeladen. Die Stellungnahmen werden auf der Homepage des Parlaments (www.parlament.gv.at) veröffentlicht.

Neben Abgeordnetem Christian Stocker (ÖVP) drückte auch der Vorsitzende des Innenausschusses Karl Mahrer (ÖVP), der als Stadtrat in die Wiener Stadtpolitik wechselt, seine Freude über die geplante Möglichkeit einer Ausweitung des Staatsbürgerschaftsanspruchs für die Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes und das Begutachtungsverfahren aus. Sabine Schatz (SPÖ) unterstrich die Bedeutung der Gesetzesänderung, da sich in der Praxis herausgestellt habe, dass einige Fälle nicht berücksichtigt werden. Auch für die NEOS sei die Ausweitung sehr wichtig, um dieses Symbol der historischen Verantwortung all jenen zu ermöglichen, die es verdienen, so Stephanie Krisper (NEOS). Die Ausschussberatungen über den Gesetzesvorschlag wurden einstimmig vertagt.

Gesetzlicher Hintergrund

Laut den geltenden Bestimmungen können Fremde unter erleichterten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie der Behörde schriftlich mitteilen, dass sie sich als Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie vor dem 15. Mai 1955 aufgrund von erlittenen oder befürchteten Verfolgungen durch das NS-Regime ins Ausland begeben haben.

Im Oktober 2019 wurde auch ein Sondererwerbsbestand für die Nachkommen von Verfolgten eingeführt. Seit dem können auch jene unter erleichterten Bedingungen die Staatsbürgerschaft erwerben, bei denen anzunehmen ist, dass sie ohne das erlittene Unrecht ihrer Vorfahren während der NS-Zeit oder des Ständestaates heute im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft wären. Da der geltende Gesetzeswortlaut aber voraussetzt, dass sich die Verfolgten quasi freiwillig ins Ausland begeben haben, zeigten sich im Vollzug Fälle, die auf dieser Basis keine Berücksichtigung finden konnten. Dies betraf beispielsweise Personen, deren Vorfahren von Organen des Ständestaates, der NSDAP oder des Deutschen Reiches ermordet oder ins Ausland deportiert wurden.

Alle fünf im Nationalrat vertretenen Parteien haben daher einen Antrag gestellt, die notwendigen gesetzlichen Adaptierungen vorzunehmen, um auch in diesen bisher nicht erfassten Fällen den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. (Schluss Innenausschuss) keg/wit