Parlamentskorrespondenz Nr. 1476 vom 16.12.2021

Nationalrat verlängert Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit und Freistellung von Schwangeren

Teuerungsausgleich und weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Wien (PK) – Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie hat der Nationalrat heute zahlreiche Maßnahmen verlängert. So wurde etwa die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern, der Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe sowie der Freistellung von ungeimpften Schwangeren bis Ende März 2022 beschlossen. Für Menschen, die lange in Kurzarbeit waren, gibt es einen Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 €. Der Bildungsbonus für Arbeitslose in längerer Ausbildung wird bis Ende Dezember 2022 verlängert. Saisonbetrieben werden 65% der Lohnkosten abgegolten, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind.

Der bereits in der gestrigen Sitzung für gewisse Gruppen beschlossene Teuerungsausgleich wurde zudem heute auch für arbeitslose Menschen und BezieherInnen von Notstandshilfe geregelt.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Neuregelung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, die die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern soll. Auch eine Entschließung mit der Forderung, Saisonarbeitskräften die Rot-Weiß-Rot-Karte auszustellen, erzielte eine Mehrheit. Durch eine Anpassung des IEF-Service-GmbH-Gesetzes haben die Abgeordneten außerdem eine geänderte Behördenstruktur für die Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH beschlossen. Ein Antrag zur Unterstützung von Personen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen wurde einhellig angenommen.

Ein von den NEOS im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag für eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte blieb in der Minderheit. Auch die SPÖ konnte keine Mehrheit für zwei während der Debatte eingebrachte Forderungen finden. Sie setzte sich für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und für eine erweiterte Sonderbetreuungszeit für Eltern von Hochrisiko-Kindern ein.

Teuerungsausgleich, Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit und Freistellung von Schwangeren

In der gestrigen Sitzung war der Teuerungsausgleich von 150 € pro Haushalt bereits für BezieherInnen von Sozialhilfe, Mindestsicherung, Studienbeihilfe und Mindestpensionen geregelt worden. Mittels Abänderungsantrag zum Arbeitslosenversicherungsgesetz haben ÖVP und Grüne heute die Einmalzahlung für Arbeitslose und BezieherInnen von Notstandshilfe beantragt. Wer von November bis Dezember 2021 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, soll 150 € zur Abdeckung des Sonderbedarfs in der COVID-19-Pandemie erhalten. Der Anspruch gilt auch für Personen, die im gleichen Zeitraum im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe für mindestens 32 Tage Krankengeld bezogen haben. Der Teuerungsausgleich wurde mehrheitlich beschlossen.

Mehrere andere im Zuge der Corona-Pandemie geschaffene Instrumente wurden erneut verlängert. Die Abgeordneten haben etwa mehrheitlich für eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern in der Corona-Pandemie bis Ende März 2022 gestimmt.

Ebenfalls mehrheitlich bis Ende März 2022 verlängert wurde die Kurzarbeitsregel für besonders betroffene Betriebe. Für Menschen mit geringem Einkommen wird es außerdem einen einmaligen Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 € geben. Mittels Abänderungsantrag erweiterten ÖVP und Grüne noch den Kreis der Anspruchsberechtigten. So soll der Bonus allen Personen zustehen, die von März 2020 bis November 2021 für mindestens zehn Monate und im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren. Außerdem wurden die der Buchhaltungsagentur zu übermittelnden Daten konkretisiert.

Darüber hinaus wurde der Bildungsbonus mehrheitlich bis Ende Dezember 2022 verlängert. Der Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 120 € im Monat wird Arbeitslosen gewährt, die eine zumindest viermonatige Schulung oder Qualifizierungsmaßnahme im Auftrag des AMS absolvieren. Sonderregeln für Selbstständige beim Zugang zur Arbeitslosenversicherung bleiben zudem bis Ende März 2022 aufrecht.

Durch mehrheitlich beschlossene Änderungen im Arbeitsmarktfinanzierungsgesetz werden Saisonbetrieben pandemiebedingt 65% der Lohnkosten abgegolten, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Damit will man verhindern, dass in der Saison beschäftigte ArbeitnehmerInnen in andere Branchen abwandern.

Die coronabedingte Freistellung von ungeimpften Schwangeren wurde ebenfalls mehrheitlich verlängert. Bis 31. März 2022 können ungeimpfte schwangere Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche laut der Änderung im Mutterschutzgesetz freigestellt werden, wenn sie Arbeiten mit Körperkontakt leisten. Auch Schwangere, die zwar geimpft sind, aber keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen, können von der Arbeit freigestellt werden.

Keine Zustimmung gab es für eine Forderung der SPÖ, die die Freistellung von Schwangeren bis Ende Juni 2022 verlängern und auf geimpfte Schwangere ausweiten wollten.

Debatte über Instrumente zur Bewältigung der Pandemie

Mit den Maßnahmen wolle man insbesondere vulnerable Gruppen am Arbeitsplatz schützen, zur Planungssicherheit beitragen, Familien bei Betreuungspflichten unterstützen und Arbeitslose nicht im Stich lassen, fasste Arbeitsminister Martin Kocher zusammen. Er hob hervor, dass neben dem Rechtsanspruch auch Sonderbetreuungszeit nach Vereinbarung ermöglicht wird, nämlich dann, wenn Schulen nicht behördlich geschlossen sind. Die Freistellung von ungeimpften Schwangeren werde aus Sicht des Arbeitsministers ein letztes Mal verlängert, weil dann alle die Möglichkeit hatten, sich vor der Schwangerschaft impfen zu lassen. Insgesamt drückte er seine Hoffnung aus, dass aufgrund einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt möglichst wenige Maßnahmen aus dem umfassenden Paket benötigt werden.

Markus Koza (Grüne) nahm insbesondere zum Teuerungsausgleich Stellung. Man wolle damit die gestiegene Inflation für all jene abgelten, die es ökonomisch nicht leicht haben. Erfreut zeigte sich Koza auch über die Verlängerung des Bildungsbonus. Laurenz Pöttinger (ÖVP) umriss mehrere der Maßnahmen, strich aber besonders die Hilfe für Saisonbetriebe heraus. Der Ersatz von 65% der Lohnkosten sei fair und wichtig für den Tourismusstandort, so Pöttinger.

Josef Muchitsch (SPÖ) betonte, dass das ständige Auf und Ab in der Pandemie die Betroffenen vor große Herausforderungen stelle. Besonders Langzeitarbeitslose haben es aus seiner Sicht aktuell schwer. Diese Menschen brauchen laut Muchitsch nicht nur eine Einmalzahlung, sondern eine Brücke für die nächsten Monate. Er forderte daher den Arbeitsminister mit einem Entschließungsantrag auf, das Arbeitslosengeld unverzüglich auf 70% des Nettoeinkommens zu erhöhen und die erhöhte Notstandshilfe bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Der Antrag blieb in der Minderheit. Erfreut zeigte Muchitsch sich über die Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Langzeit-Kurzarbeitsbonus. Er kündigte hier die Zustimmung seiner Fraktion an.

Fiona Fiedler (NEOS) war anderer Meinung. Sie ortete bei Langzeit-Kurzarbeitsbonus ein Gießkannenprinzip und eine Bestrafung für jene Betriebe, die die Kurzarbeit im Sommer zurückgeschraubt haben. Auch die Hilfe für Saisonbetriebe sei aus ihrer Sicht nicht zielgerichtet. Die Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere bezeichnete sie einmal mehr als negativen Impfanreiz und damit nicht nur als ungerecht, sondern auch als gefährlich für die werdenden Mütter und die ungeborenen Kinder.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) hingegen verstand nicht, warum die Freistellung von Schwangeren und die Sonderbetreuungszeit wieder nur bis Ende März verlängert werden. Den Arbeitsminister forderte sie dazu auf, für Meinungsvielfalt zu sorgen.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Petra Wimmer (SPÖ) kritisierten, dass es bei der Freistellung von Schwangeren und bei der Sonderbetreuungszeit zu wenig Sicherheit für die Betroffenen gebe. Wimmer brachte Familien mit Hochrisiko-Kindern zur Sprache und forderte per Entschließungsantrag eine Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Eltern von Hochrisiko-Kindern während hoher Corona-Inzidenzen. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Barbara Neßler (Grüne) und Bettina Zopf (ÖVP) betonten, dass es bei der Freistellung von Schwangeren um den Schutz der werdenden Mütter und der nächsten Generation gehe. Neßler wiederholte die Botschaft, dass die Impfung für schwangere Frauen extrem wichtig sei. Man müsse aber auch jene Personen schützen, die man mit diesen Appellen nicht erreiche, so die Abgeordnete.

Erleichterte Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten

Eine mehrheitlich beschlossene Neuregelung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes soll die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern. Bislang wurde jährlich eine Höchstzahl für befristet beschäftigte ausländische Saisonarbeitskräfte und ErntehelferInnen festgelegt. Diese Höchstzahl an saisonalen Bewilligungen soll nun entfallen. Eine weitere Änderung betrifft Erleichterungen bei der Beschäftigungsbewilligungen für so genannte Stammsaisonniers. Mit der Novelle will man dem hohen Arbeitskräftebedarf begegnen.

Eine Mehrheit gab es auch für einen Entschließungsantrag, mit dem die Koalitionsparteien die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonarbeitskräfte anregen.

Laut Arbeitsminister Martin Kocher schaffe die neue Regelung für Stammsaisonniers Rechtssicherheit. Denn viele Menschen, die schon lange zum Arbeiten nach Österreich kommen, seien bislang in einer prekären Lage gewesen. Er betonte, dass damit niemandem in Österreich ein Arbeitsplatz weggenommen werde, sondern es sich um Stellen handle, die sonst nicht besetzt werden könnten.

Für Peter Wurm (FPÖ) ist es der falsche Ansatz, den Fachkräftemangel mit Arbeitskräften aus Drittstaaten zu lösen. Auch die Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte würden Österreich nicht für die Zukunft absichern, sondern noch mehr vom Ausland abhängig machen.

Alois Stöger (SPÖ) kritisierte, dass es in Branchen wie der Gastronomie, bei ErntehelferInnen oder auch in der Lederindustrie Arbeitsbedingungen gebe, die dazu führen, dass niemand am europäischen Markt mehr diese Tätigkeiten verrichten möchte. Mit der neuen Regelung würde der Arbeitsmarkt für Drittstaaten aufgemacht werden, damit die schlechten Arbeitsbedingungen aufrecht erhalten werden können.

Diese Kritik wiesen Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Barbara Neßler (Grüne) entschieden zurück. Der Tourismus schaffe so gute Arbeitsbedingungen, dass Saisonarbeitskräfte bleiben wollen, sagte Kirchbaumer. Mit der Änderung würden heimische Tourismusbetriebe entlastet. Sie können in Zukunft Stammkräfte aus dem Ausland leichter anstellen und ganzjährig beschäftigen, betonte sie. Auch Barbara Neßler erläuterte, dass die Änderung das Ziel habe, die Bedingungen für Stammsaisonniers deutlich zu verbessern, indem Hürden beim Weg zu einem sicheren Aufenthaltstitel beseitigt und eine Ganzjahresperspektive geboten werde. Tanja Graf (ÖVP) äußerte sich positiv zur Ausweitung der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Gerald Loacker (NEOS) kritisierte, dass Österreich die Zuwanderung schlecht steuere, obwohl das Land auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sei. Er begrüßte Adaptierungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, sprach sich jedoch für eine umfassende Reform aus. Dazu brachte er auch einen Entschließungsantrag ein. Für Unternehmen in innovativen Branchen solle ein schnelleres Verfahren ermöglicht werden, lautete die Forderung. Franz Hörl (ÖVP) konnte dem Vorschlag des "Fast Track" viel abgewinnen. Der Antrag blieb dennoch in der Minderheit.

Änderungen in Behördenstruktur der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH

Die Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH wird in ihrer Behördenstruktur geändert. Das haben die Abgeordneten mehrheitlich mit einer Anpassung des IEF-Service-GmbH-Gesetzes beschlossen. So soll nicht mehr jede einzelne Geschäftsstelle eine Behörde sein. Außerdem wird die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich mit anderen Trägern gleichgestellt und die Informationsverpflichtung von Gerichten an die IEF-Service GmbH bei Straftaten im Zusammenhang mit Insolvenzen ausgeweitet.

Einhellig beschlossen hat der Nationalrat einen Antrag zur Unterstützung von Personen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen. Die Änderung im Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz sieht vor, dass der Arbeitsminister etwa durch die Förderung von Pilotprojekten Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann, wenn diese zur gesundheitlichen Unterstützung der betroffenen Personen nicht ausreichend vorhanden sind.

Markus Koza (Grüne) erläuterte, dass damit der erste Schritt in Richtung eines One-Stop-Shops für Menschen geschaffen werde, die es am Arbeitsmarkt schwer haben. Sie sollen künftig an einem Ort Unterstützung bekommen und so leichter einen Job finden. Christian Ragger (FPÖ) bezeichnete die Maßnahme als wichtigen ersten Schritt. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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