Ausländerbeschäftigungsgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Änderung (1162 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 434/BNR
Dafür: V, G, A. Dagegen: S, F
Beschlossen im Nationalrat 434/BNR, Dafür: V, G, N. Dagegen: S, F

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren (2017 bis 2021) in zumindest drei Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig Tourismus oder Land- und Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren und sich bis 31. Dezember 2022 beim AMS registrieren lassen, können in diesem Wirtschaftszweig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall erhalten. Nach aktuellen Erhebungen erfüllen rund 3.100 Arbeitskräfte diese Voraussetzung.
  • Wegfall der jährlichen Höchstzahl für befristet beschäftigte ausländische Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer. Der Arbeitsminister hat jedoch bei der Festsetzung von Kontingenten nach § 5 AuslBG die allgemeine Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und das Potential der zugelassenen Stammsaisoniers ausreichend zu berücksichtigen.

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ
FPÖ

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit

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