Parlamentskorrespondenz Nr. 31 vom 14.01.2022

Neu im Justizausschuss

Zivilverfahrens-Novelle 2021 zur digitalen Akten- und Verfahrensführung bei Gericht

Wien (PK) - Vorrangiges Ziel der umfassenden Zivilverfahrens-Novelle 2021 des Justizministeriums ist die Anpassung der Verfahrensgesetze an die fortschreitende Digitalisierung der Justiz, insbesondere der digitalen Aktenführung (1291 d.B.). Laut der Vorlage werden auch weitere Verbesserungen des Verfahrensrechts angestrebt, die eine Erleichterung der Verfahrensführung und eine Verbesserung des Zugangs zum Recht bewirken sollen, ebenso wie eine Rechtsbereinigung in diesem Bereich, um eine leichtere Auffindbarkeit und einen besseren Überblick über die Rechtslage für die RechtsanwenderInnen zu ermöglichen.

Die verfahrensrechtlichen Vorgaben und Abläufe sollen demnach grundsätzlich nicht verändert werden. Dort, wo die digitale Aktenführung Sonderregelungen erfordert, wie dies etwa bei der Unterschriftsleistung der Fall ist, sollen neue Regelungen geschaffen werden, die parallel zu den für auf Papier geführten Akten gelten.

Um jedoch eine möglichst vollständige digitale Aktenführung zu gewährleisten und die parallele Führung eines Papierakts zu vermeiden, soll die Einbringung von physischen Originalen minimiert werden. So soll beispielsweise vorgesehen werden, dass Urkunden nur mehr in Abschrift vorzulegen sind, soweit nicht ausdrücklich deren Vorlage in Urschrift vom Gesetz angeordnet oder vom Gericht verfügt wird.

Weitere Ziele seien eine bürgerfreundliche und verwaltungsentlastende Neuregelung der Gebühren für die Akteneinsicht. So soll etwa für elektronische Kopien, die auf von der Justiz zur Verfügung gestellten Datenträgern erstellt werden, ein neuer, nach dem Datenvolumen gestaffelter Gebührenansatz zur Anwendung gelangen. Beseitigt werden sollen Doppelgleisigkeiten bei der Einbringung von Gebühren, Geldstrafen und Kosten.

Unter anderem sollen mit der Novelle für Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz und für Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung auch neue Gerichtsstände geschaffen werden. Weiters wird in Streitigkeiten nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz der Vorlage zufolge die streitwertunabhängige Anrufung des Obersten Gerichtshofs ermöglicht. Eine Erweiterung ist etwa für die für ein strittiges Trennungsverfahren gewährte Verfahrenshilfe auf das einvernehmliche Trennungsverfahren vorgesehen. Modernisiert werden sollen auch die Bestimmungen über die Bestellung der LaienrichterInnen in Handelssachen.

Im gerichtlichen Sachverständigenwesen werden etwa gesetzliche Nachschärfungen in den Verfahrensbestimmungen zur Bestellung von Sachverständigen vorgesehen. Die E-ID soll künftig auch im Bereich der elektronischen Kommunikation der Sachverständigen und DolmetscherInnen mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs Anwendung finden.

Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar

Zur Genehmigung liegt dem Justizausschuss außerdem eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar vor (1296 d.B.). (Schluss) mbu