Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 24.02.2022

Nationalrat: Teuerungsausgleich für bestimmte Gruppen beschlossen

Freistellung für ungeimpfte Schwangere bis Ende Juni verlängert, weitere Beschlüsse im Sozialbereich

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute einen Teuerungsausgleich für jene Menschen beschlossen, die besonders hart von der Inflation getroffen wurden. MindestpensionistInnen und LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld erhalten somit eine weitere Zahlung von 150 €. Auch für BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld gibt es ein weiteres Mal 150 €. Pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen werden ebenfalls mit einem Teuerungsausgleich bedacht und erhalten zwei Mal 150 €. Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalte sowie EmpfängerInnen von Studienbeihilfe werden mit einer Einmalzahlung von 300 € unterstützt.

Im Zuge dieser Beschlüsse wurden unter anderem auch eine Aufstockung der Mittel für die Saison-Start-Hilfe und ein Honorar für GynäkologInnen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen, verankert. Schwangere Frauen können bis Ende Juni weiterhin von ihrer Arbeit in körpernahen Berufen freigestellt werden. Der Nationalrat hat die entsprechende Regelung verlängert. Außerdem kommt es zu Verbesserungen bei den kleinsten bäuerlichen Pensionen, indem das sogenannte "fiktive Ausgedinge" die Pensionen künftig nur noch um 7,5% schmälert.

Abänderungsanträge und Entschließungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit. So forderte die SPÖ eine Auszahlung des Teuerungsausgleichs bereits im März sowie eine vorgezogene Pensionserhöhung. Die FPÖ sprach sich für eine Pensionsanpassung von 4% rückwirkend mit 1. Jänner aus.

Teuerungsausgleich für zahlreiche Gruppen

Einen Teuerungsausgleich für bestimmte Gruppen haben die Abgeordneten durch zahlreiche Gesetzesänderungen mehrheitlich beschlossen. Jene Personen, die Anspruch auf eine Ausgleichszulage (Mindestpension) haben sowie LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld und BezieherInnen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG erhalten mit Ende April eine Einmalzahlung von 150 €. Mittels Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne im Plenum noch jene Personen als Anspruchsberechtigte ergänzt, die im Jänner und Februar 2022 arbeitslos waren und mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben.

Mit dem Beschluss wird zudem ein Honorar für GynäkologInnen eingeführt, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen. Außerdem werden Regelungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einander angeglichen.

Auch BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten eine weitere Zahlung von 150 €, die für März geplant ist. Mit einem Abänderungsantrag haben die Koalitionsparteien noch klargestellt, dass dieser Betrag unpfändbar ist. Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte erhalten einen Teuerungsausgleich von 300 €. Auch Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, werden mit einer Zahlung von 300 € unterstützt. Im Zuge der Änderung werden auch die Mittel zur Unterstützung von Saisonbetrieben (Saison-Start-Hilfe) von 60 auf 90 Mio. € aufgestockt. Auf Verlangen der SPÖ wurde über diesen Teil des Gesetzes getrennt abgestimmt. Alle Änderungen wurden mehrheitlich beschlossen.

Pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen erhalten ebenfalls – analog zu MindestpensionistInnen - einen Teuerungsausgleich von zweimal 150 €.

Abänderungsanträge der SPÖ blieben in der Minderheit. So wollten die SozialdemokratInnen erreichen, dass der Teuerungsausgleich für MindestpensionistInnen und für pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen bereits im März ausgezahlt wird. Mit einem Entschließungsantrag setzte sich die SPÖ für eine vorgezogene Pensionserhöhung zur Abfederung der Teuerung ein. Sie wollten den Sozialminister dazu auffordern, dem Nationalrat spätestens im zweiten Quartal einen Vorschlag für eine Pensionserhöhung um mindestens 4% zuzuleiten. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Auch die Freiheitlichen konnten für einen Entschließungsantrag zum Thema Teuerung keine Mehrheit erzielen. Sie forderten eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 4% für alle PensionistInnen bis zur ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022, die rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft treten solle.

Mückstein: Teuerungsausgleich als akute Hilfe

Sozialminister Wolfgang Mückstein bezeichnete den grünen Weg, von fossilen Energien auf erneuerbare umzusteigen, als langfristig einzige richtige Lösung, um steigenden Energiepreisen zu begegnen. Für die akute Situation brauche es aber zusätzlich kurzfristige Lösungen, die man mit dem Teuerungsausgleich schaffe. Es freue ihn als Sozialminister besonders, dass damit die aktuell hohe Inflation für Menschen mit sehr geringem Einkommen abgefedert werden könne. Auch Arbeitsminister Martin Kocher bezeichnete die in seinen Bereich fallenden Hilfen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld als wichtig.

Markus Koza (Grüne) führte an, dass mit den Geldern von insgesamt knapp über 200 Mio. € über 700.000 Menschen geholfen werde. Es handle sich um einen wesentlichen Beitrag für besonders vulnerable Gruppen, damit die Inflation einigermaßen leistbar bleibe. Eva Blimlinger (Grüne) befürwortete, dass der Teuerungsausgleich auch pensionierten BezieherInnen von Ergänzungszulagen zustehe.

Bettina Zopf (ÖVP) äußerte sich ebenso positiv zum Teuerungsausgleich und wies darauf hin, dass es bereits zahlreiche weitere Maßnahmen gegeben habe. Aus ihrer Sicht sind all diese sozialen Leistungen nur durch die Steuern, die UnternehmerInnen, ArbeitnehmerInnen und BäuerInnen zahlen, möglich. Kira Grünberg (ÖVP) nutzte die Gelegenheit, um auf die besondere Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) bezeichnete den von der Koalition initiierten Teuerungsausgleich als sehr wichtige Maßnahme. Der Haken sei jedoch, dass die Auszahlung mit Ende April erst sehr spät erfolge. Sie zeigte sich überzeugt, dass auch eine Überweisung im März möglich sei und argumentierte damit die Abänderungsanträge ihrer Fraktion. Dietmar Keck (SPÖ) brachte ein Beispiel einer Mindestpensionistin, die nicht mehr wisse, wie sie sich die Dinge des täglichen Lebens leisten solle. Dass PensionistInnen vor der Entscheidung stehen, ob sie essen, heizen oder wohnen, sei ein Zustand, den Österreich sich nicht erlauben dürfe.

Gerald Loacker (NEOS) kritisierte, dass der Teuerungsausgleich nicht über das Finanzamt abgewickelt werde. Weil die hohen Preise bleiben werden, hält er zudem eine Einmalzahlung für nicht sinnvoll. Man müsse sich überlegen, wie eine dauerhafte Entlastung möglich sei, so Loacker.

Verlängerung der Freistellung von Schwangeren, Verbesserungen für kleinste bäuerliche Pensionen

Mehrheitlich beschlossen wurde weiters die Verlängerung der coronabedingten Freistellung von Schwangeren. Schwangere Frauen in körpernahmen Berufen ab der 14. Schwangerschaftswoche können damit bis Ende Juni 2022 weiterhin von der Arbeit freigestellt werden. Die Regelung gilt für geimpfte und für ungeimpfte Schwangere.

Im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmerinnen werde diese Regelung verlängert und erweitert, sagte Arbeitsminister Kocher. Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) wies darauf hin, dass es in Zeiten der Pandemie nicht einfach sei, ein Kind zu erwarten. Es gehe daher um den bestmöglichen Schutz der werdenden Mütter. Wie Barbara Neßler (Grüne) appellierte sie an Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere, sich impfen zu lassen. Für Gerald Loacker (NEOS) ist die Freistellung ein Fehlanreiz und gesundheitspolitisch bedenklich.

Eine Mehrheit gab es auch für eine Verbesserung bei den kleinsten bäuerlichen Pensionen. Durch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes schmälert das sogenannte "fiktive Ausgedinge" die Pensionen künftig nur noch um 7,5%. Dieser Pauschalbetrag nach Übergabe des Betriebs hat die Ausgleichszulage für BäuerInnen bisher um 10% geschmälert.

Clemens Stammler (Grüne) und Ernst Gödl (ÖVP) zeigten sich erfreut über die Änderung, die rund 30.000 Menschen in Österreich zugutekomme. Josef Hechenberger (ÖVP) bezeichnete die Änderung als Signal der Wertschätzung. Peter Schmiedlechner und Michael Schnedlitz (beide FPÖ) forderten, das fiktive Ausgedinge ganz abzuschaffen. Auch Gerald Loacker (NEOS) kritisierte die schrittweise Verringerung. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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