Parlamentskorrespondenz Nr. 1262 vom 10.11.2022

Budget: Ausgaben für Pensionen und Pflege steigen im kommenden Jahr deutlich

Vom Frühstarterbonus haben laut Sozialminister Rauch bisher mehr Frauen als Männer profitiert

Wien (PK) – Sozialminister Johannes Rauch hat heute bei den Beratungen im Budgetausschuss des Nationalrats über die Budgetkapitel Soziales und Pensionsversicherung bestätigt, dass die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung erhöht werden soll. Es gebe dazu bereits eine Vereinbarung mit den Ländern, hielt er gegenüber den Abgeordneten fest. Im Budgetentwurf für 2023 sind für diesen Bereich 17,8 Mio. € mehr eingestellt, was ein Plus von 16,6% bedeutet.

Was die angestrebte Gehaltserhöhung für Angehörige von Pflegeberufen betrifft, hob Rauch hervor, dass sich die Landessozialreferent:innen grundsätzlich darauf geeinigt hätten, noch heuer eine bundesweit einheitliche Prämie von 2.000 € auszuzahlen. Im Laufe des nächsten Jahres soll diese Prämie dann in eine "kollektivvertragliche monatliche Auszahlungsform" übergeführt werden. Er persönlich hätte es begrüßt, wenn die Prämie steuerfrei gewährt werden hätte können, sagte Rauch gegenüber der SPÖ, das sei beim Finanzminister aber nicht durchsetzbar gewesen.

Zuversichtlich zeigte sich der Sozialminister hingegen, was die dauerhafte Implementierung der Gehaltserhöhung betrifft. Niemand werde auf die Idee kommen, die Zahlung wieder abzuschaffen, meinte er, auch wenn er generell "harte" Finanzausgleichsverhandlungen über die künftige Finanzierung der Pflege erwartet. Für das kommende Jahr stellte Rauch außerdem in Zusammenhang mit den Zweckzuschüssen für den Gehaltsbonus einen Ausgleich zwischen den Ländern in Aussicht, da aufgrund der aktuellen Zuteilung nach dem Bevölkerungsschlüssel und nicht nach der Zahl der Pflegekräfte sehr unterschiedliche Leistungen gewähren könnten.

Abseits des Themas Pflege ging es bei den heutigen Beratungen auch um die Armutsbekämpfung, die Unterstützung von Menschen mit Behinderung und die steigenden Pensionsausgaben. Wie Rauch den Abgeordneten auf Anfrage mitteilte, wurde im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 23.458 Pensionsbezieher:innen der sogenannte "Frühstarterbonus" zuerkannt. Dieser war von den Koalitionsparteien als Ersatz für die abgeschaffte "Hacklerregelung" eingeführt worden. Durchschnittlich ausgezahlt wurden demnach 42,91 €, wobei deutlich mehr Frauen (63%) als Männer (37%) profitieren. Noch nicht abgeschlossen ist laut Rauch die Diskussion über ein automatisches Pensionssplitting, es gebe hier Pro- und Kontra-Argumente.

Budget für den Bereich Soziales steigt um 18,2%

Insgesamt sieht der Budgetentwurf (1669 d.B.) für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 5,04 Mrd. € vor. Das sind um 774,6 Mio. € bzw. 18,2%, mehr als für heuer veranschlagt. Grund für dieses Plus ist insbesondere die im Juli beschlossene Pflegereform. Die Einnahmen (Einzahlungen) sollen um 19,6 Mio. € auf 664,2 Mio. € steigen.

Konkret will die Regierung für den Pflegebereich im kommenden Jahr 4,48 Mrd. € – bei Einnahmen von 658,2 Mio. € – zur Verfügung stellen. Die Mittel werden unter anderem für das Pflegegeld inklusive Pflegekarenz (2,86 Mrd. €), die Dotierung des Pflegefonds (455,6 Mio. €), Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses (300 Mio. €), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (125,3 Mio. €), die Unterstützung pflegender Angehöriger (20 Mio. €) sowie die Hospiz- und Palliativversorgung verwendet. Dazu kommen die zuletzt beschlossenen Zweckzuschüsse an die Länder für eine bessere Bezahlung von Pflegepersonal (570 Mio. €) sowie für Erstausbildungen im Pflegebereich (88 Mio. €). Für das Pilotprojekt Community Nurses stehen laut Budgetunterlagen 15,78 Mio. € im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans der EU zur Verfügung. Dem AMS werden 30 Mio. € für das Pflegestipendium überwiesen. Die höheren Pflegeausgaben machen sich auch im neuen Bundesfinanzrahmen 2023 bis 2026 (1670 d.B.) bemerkbar.

Insgesamt hatten gemäß den Angaben des Sozialministeriums zuletzt – Stand August 2022 – 468.917 Personen Anspruch auf Pflegegeld. 22.218 haben Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung bezogen (Stand Juli 2022). Pflegekarenzgeld wurde 2021 von 3.478 Angehörigen in Anspruch genommen.

Für die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und weitere Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe sind im Bundesvoranschlag für das kommende Jahr 182,81 Mio. € veranschlagt. Das ist ein deutliches Plus von 25,68 Mio. € gegenüber 2022. Damit soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gemäß dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 forciert werden. Auch für Gewaltprävention sowie für verschiedene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Unterstützung sozial schwacher Haushalte wird es zusätzliche Mittel – darunter etwa 15 Mio. € für den sogenannten "Wohnschirm" – geben. 101,7 Mio. € hat die Regierung für diverse Opferrenten und andere Versorgungsleistungen budgetiert.

Mit den vorgesehenen zusätzlichen 32 Planstellen für das Sozial- und Gesundheitsressort sollen vor allem der Legistikbereich, insbesondere die Gesundheitslegistik, und der Bereich E-Health gestärkt werden. Die Personalaufstockung sei aufgrund der Personalausdünnung in der Vergangenheit dringend notwendig, sagte Rauch dazu im Ausschuss. In der Corona-Pandemie habe man auf Leiharbeitsverträge zurückgreifen müssen. Zudem sieht er großen Aufholbedarf bei der Digitalisierung von Gesundheitsdaten.

Pflegereform: Rauch sieht zweiten Schritt notwendig

Von SPÖ-Abgeordnetem Philip Kucher darauf angesprochen, mit welchen Maßnahmen er sich bei den Budgetverhandlungen nicht durchsetzen konnte, meinte der Gesundheitsminister, er hätte für den Bereich Pflege "natürlich gerne mehr Geld gehabt". Die im Zuge der Pflegereform vereinbarte Milliarde werde zu wenig sein. Es sei evident, dass es einen zweiten Schritt brauche. Schließlich gebe es noch in vielen Bereichen Handlungsbedarf.

Als Schlüsselfrage im Bereich der Pflege sieht Rauch mittlerweile die Frage: "Woher bekommen wir das Personal her?" Dabei gehe es nicht alleine um die Bezahlung. Ohne Zuwanderung von außerhalb Europas werde es trotz der im Zuge der Pflegereform gesetzten Maßnahmen zur Attraktivierung der Pflege nicht gehen, ist er sich sicher. Ein wesentlicher Punkt wäre ihm zufolge auch, Diensträder wieder planbarer zu gestalten.

Was bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Pflegeheime betrifft, hält Rauch angesichts der Zuständigkeit der Länder den Finanzausgleich für einen maßgeblichen Hebel. Er sei dabei durchaus zuversichtlich, weil der Finanzdruck bei den Städten, Ländern und Gemeinden groß sei, sagte er. Insgesamt rechnet der Minister mit "harten" Verhandlungen, weil das Ausmaß der Forderungen an den Bund schon jetzt sehr hoch sei.

Aktuell keine Pläne gibt es laut Rauch in Bezug auf Änderungen bei der Pflegegeldeinstufung. Er halte nicht viel davon, an einem System "herumzuschrauben", das im Kern funktioniere, betonte er gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Gerhard Kaniak. Die durchschnittliche Dauer von Pflegegeldverfahren gab er mit knapp 57 Tagen an.

Zur Pflegelehre merkte der Minister an, diese sei als Modellversuch geplant. Derzeit sei das Curriculum in Ausarbeitung. Es sei jedenfalls nicht geplant, dass schon 15-Jährige bei schwer pflegebedürftigen Personen am Bett stehen. Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sind ihm zufolge derzeit mehr als 32.000 selbstständige Personen tätig.

Keine Änderungen gibt es laut Rauch beim Pilotprojekt "Community Nurses". Es stünden genug Budgetmittel für drei Jahre zur Verfügung. Danach sei eine Evaluierung vorgesehen, wobei man in der Startphase gute Erfahrungen gemacht habe.

Neben Kaniak und Kucher hatten auch die ÖVP-Abgeordneten Martina Diesner-Wais und Werner Saxinger, Bedrana Ribo (Grüne), Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) Fragen zum Bereich Pflege gestellt.

Wohnschirm auch für Strompreisrechnungen

Was das Thema Armut betrifft, gab Rauch SPÖ-Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek Recht, wonach sich die Situation zuletzt verschärft habe, wobei er die Ursachen im Ukraine-Krieg und in der hohen Inflation sieht. Der österreichische Sozialstaat habe aber sichergestellt, dass es zu keiner Massenverarmung wie in anderen Staaten gekommen sei, bekräftigte er. Zudem habe die Regierung mit Hilfen in Milliardenhöhe auf die Entwicklungen reagiert. Konkret verwies Rauch etwa auf die doppelte Familienbeihilfe, Einmalzahlungen und die Strompreisbremse.

Zudem sei der Wohnschirm, der ursprünglich nur als Delogierungsprävention gedacht gewesen sei, verlängert und ausgeweitet worden, hob Rauch hervor. So werde es nun auch möglich sein, im Bedarfsfall Stromrechnungen zu übernehmen. Rauch befürchtet, dass es im kommenden Frühjahr, was die Energiepreise betrifft, noch zu einer weiteren Verschärfung der Situation kommen wird. Besonders häufig in Anspruch genommen wird der Wohnschirm laut Rauch von Alleinerzieher:innen und Familien mit Kindern, eine Aufschlüsselung nach Nationalitäten gebe es nicht. Zu Anmerkungen von Alois Stöger (SPÖ) und Gerald Loacker (NEOS), dass eigentlich die Länder für die Unterstützung sozial schwacher Familien zuständig wären, hielt Rauch fest, es gehe um Härtefälle.

Als nachhaltigste Maßnahme zur Armutsbekämpfung sieht Rauch die künftige Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen. Auch bei der Sozialhilfe würde er gerne nachschärfen, eine grundlegende Reform sei in der Bundesregierung aber nicht mehrheitsfähig.

Pilotprojekte zur Integration von Menschen mit Behinderung

Was die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung anlangt, wertete es Rauch als problematisch, dass der einschlägige Nationale Aktionsplan – wie Aktionspläne generell – nicht mit Budget hinterlegt sei. Das Ressort bemühe sich aber, entlang des Aktionsplans dafür zu sorgen, dass Geld für die angestrebten Ziele bereitgestellt werde.

Für 2023 plant das Ressort unter anderem ein Pilotprojekt in drei Bundesländern zur "persönlichen Assistenz". In diesem Bereich ist die Zuständigkeit zwischen dem Bund, der für Assistenz im beruflichen Umfeld verantwortlich ist, und den Ländern, die sich um persönliche Assistenz im Alltag kümmern, geteilt. Zudem strebt er "Pilotlösungen" an, damit Menschen, die in integrativen Werkstätten arbeiten, mehr als ein Taschengeld erhalten. Das Hochziehen eigener Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten werde hingegen eher schwierig werden, führte Rauch aus. Für junge Menschen mit Behinderung ist eine Ausweitung des Jugendcoaching geplant.

Ausgaben für Pensionen steigen deutlich

Deutlich steigen werden 2023 die Pensionsausgaben des Bundes. Das ist zum einen der hohen Inflationsrate, zum anderen aber auch einem steigenden Bezieher:innenstand infolge zunehmender Pensionszugänge geburtenstarker Jahrgänge ("Baby-Boomer"-Generation) geschuldet. Weiters schlagen sich die vorgesehene gestaffelte Einmalzahlung für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen sowie in den Vorjahren beschlossene Maßnahmen wie der Frühstarterbonus nieder. Demgegenüber wirken die hohe Beschäftigtenzahl und die damit verbundenen höheren Einnahmen der Pensionsversicherungsträger ausgabendämpfend.

Konkret sind im Budgetentwurf für den Bereich der Pensionsversicherung (UG 22) im Jahr 2023 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 13,95 Mrd. € budgetiert. Das sind um rund 1,95 Mrd. € bzw. 16,2% mehr als 2022. Knapp 1,2 Mrd. € davon werden für die Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt vor allem in staatliche Ausfallshaftungen für die Pensionen sowie in diverse Pensionsbeiträge (z.B. für Landwirt:innen und Gewerbetreibende). Die Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-Untergliederung sind mit 79,4 Mio. € vergleichsweise niedrig angesetzt und resultieren aus Nachtschwerarbeitsbeiträgen.

Bei ihren Berechnungen geht die Regierung von rund 2,52 Millionen Pensionsbezieher:innen im Jahr 2023 aus, bei gleichzeitig rund 4,34 Millionen Pflichtversicherten. Sie werden im Schnitt eine monatliche Pension von 1.404,93 € (14 mal jährlich) erhalten. Die durchschnittliche ASVG-Pension wird voraussichtlich bei 1.588 € und damit um 7% über dem Wert des heurigen Jahres liegen. Bei den zu erwartenden 204.860 Ausgleichszulagenbezieher:innen rechnet die Regierung mit einer durchschnittlichen monatlichen Unterstützung von 416,87 €.

Faktisches Pensionsantrittsalter liegt bei durchschnittlich 60,9 Jahren

Für die weitere Entwicklung der Pensionsausgaben wird nicht zuletzt maßgeblich sein, inwieweit es gelingt, das faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche heranzuführen. Zuletzt war 2021 ein Durchschnittsalter von 60,9 Jahren bei Pensionsantritt zu verzeichnen, für 2030 wird laut Budgetunterlagen ein Zielwert von 62 Jahre angepeilt.

Nicht nur der parlamentarische Budgetdienst erachtet dieses Ziel für wenig ambitioniert, da der Wert nach Einschätzung der Budgetexpert:innen allein schon durch die bevorstehende schrittweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen erreicht werden sollte. Auch Sozialminister Rauch zeigte sich in dieser Frage durchaus zuversichtlich. Er glaubt, dass die Bemühungen, ältere Menschen länger im Erwerbsleben zu halten durch den Arbeitskräftemangel steigen werden. Ein wichtiger Punkt ist dabei für ihn die Gesundheitsprävention. Zudem müsse man den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern, betonte er, zumal derzeit viel angesammeltes Wissen verlorengehe. Laut Berechnungen des Ressorts bringt ein Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalter um einen Monat Einsparungen von 200 Mio. €, bei einem Jahr sind es 2,8 Mrd. €.

Grundsätzlich in Gefahr sieht Rauch das österreichische Pensionssystem nicht. Die Pensionen seien sicher, bekräftigte er in Einklang mit ÖVP-Abgeordneter Elisabeth Scheucher-Pichler. Allerdings gelte es, bei den Pensionsverhandlungen im kommenden Jahr nicht nur einen Fokus auf eine angemessene Pensionserhöhung, sondern auch auf die langfristige Sicherung der Pensionen zu richten. Rauch verwies zudem auf zahlreiche Unabwägbarkeiten. So wisse man nicht, ob der Trend zu 30-Stunden-Jobs, der zu geringeren Einzahlungen ins Pensionssystem führe, anhalten werde.

Der Eigenanteil bei den Pensionen liegt laut Rauch im ASVG-Bereich derzeit bei 76,39%, bei Selbstständigen bei 49,69% und bei Bauern bei 20,5%. Wie hoch die Budgeteinsparungen durch die Deckelung der Pensionserhöhung 2023 bei den Sonderpensionen sind, konnte er hingegen nicht beantworten. "Datenverschneidungen" seien aufgrund der Datenschutzgrundverordnung nicht möglich, das sei "ein wunder Punkt", erklärte er.

Skeptisch beurteilte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger die Budgetzahlen. Ihm zufolge werden in den Budgetentwürfen Pensionsausgaben im ASVG-Bereich häufig zu hoch veranschlagt, während man die Pensionsausgaben für Beamt:innen unterbewerte. Das habe sich auch in den letzten beiden Jahren gezeigt. NEOS-Abgeordneter Loacker forderte demgegenüber Maßnahmen, um das Ausgabenwachstum bei den Pensionen einzudämmen. Er kritisierte außerdem dass der Nachtschwerarbeitsbeitrag trotz zu geringer Leistungsdeckung nicht angehoben werde.

Auch Ausgaben für Beamtenpensionen steigen

Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld). Auch in diesem Bereich erwartet die Regierung mit Ausgaben von 11,53 Mrd. € ein deutliches Plus von 780,7 Mio. € bzw. 7,3% im Vergleich zum Voranschlag für 2022. Dem stehen zu erwartende Einnahmen in der Höhe von 2,07 Mrd. € gegenüber. Bis 2026 wird ein Anstieg der Ausgaben auf 13,9 Mrd. € (+20,5% gegenüber 2023) – bei gleichzeitigem Rückgang der Einnahmen auf 1,93 Mrd. € – prognostiziert, wobei das durchschnittliche faktische Pensionsantrittsalter bei Beamt:innen mit zuletzt 62,8 Jahren höher ist als im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dämpfend auf die Ausgaben wirkte sich die Deckelung bei der Pensionserhöhung 2023 aus.

Noch deutlicher sichtbar wird die Dynamik bei den Pensionsausgaben durch einen gesamthaften Blick: Hat der Bund 2020 insgesamt noch 20,8 Mrd. € für Pensionsleistungen ausgegeben, werden es laut Bundesfinanzrahmen im Jahr 2026 voraussichtlich bereits 32,8 Mrd. € (+57,8%) sein, wobei 18,9 Mrd. € davon auf die gesetzliche Pensionsversicherung entfallen. Nach Einschätzung des Sozialressorts könnten sich diese Planwerte aber auch noch weiter erhöhen, wie der parlamentarische Budgetdienst in seiner Analyse festhält.

Eine Frage von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm, wann der "Peak" bei den Beamtenpensionen erreicht sein werde, konnte Rauch nicht beantworten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Finanzminister. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zum Budget 2023, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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