Parlamentskorrespondenz Nr. 1273 vom 11.11.2022

Budget 2023: Brunner rechnet erneut mit hohen Zuwächsen bei öffentlichen Abgaben

Budgetausschuss behandelt Finanzagenden

Wien (PK) – Zum Ende der Budgetberatungen für das Budget 2023 diskutierte der Budgetausschuss mit Finanzminister Magnus Brunner die acht Budget-Untergliederungen (UG 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51, 58) des Finanzressorts. Der Fokus der weitgespannten Debatte lag auf der Steuer- und Abgabenquote. Finanzminister Brunner rechnet für 2023 erneut mit Steigerungen bei den öffentlichen Abgaben aufgrund der hohen Inflation (1669 d.B.). Mitverhandelt wurde der Finanzrahmen 2023-2026 (1670 d.B.).

Mehrausgaben sind für den Stromkostenzuschuss budgetiert. Zu hohen Steigerungen soll es bei den Auszahlungen für Finanzierungen kommen, wo das Finanzministerium damit rechnet, dass die Vorjahreswerte um über 100% überstiegen werden. Weniger ausgegeben wird hingegen für die Bankenstabilität.

Opposition kritisiert Steuer- und Abgabenquote

2023 rechnet das Finanzministerium mit Einzahlungen im Bereich der Öffentlichen Abgaben von insgesamt 65,92 Mrd. €. Im Vergleich zum Voranschlag 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 8,98 Mrd. € oder 15,8%. Da die Planwerte 2022 im Budgetvollzug deutlich überschritten werden, geht der Budgetdienst davon aus, dass der Anstieg gegenüber dem Erfolg 2022 geringer ausfallen wird.

Die Öffentlichen Bruttoabgaben werden im Budgetentwurf 2023 mit 109,1 Mrd. € veranschlagt. Gegenüber den Planwerten für 2022 sollen insbesondere die Einnahmen aus Körperschaftsteuer (+3,5 Mrd. €), Umsatzsteuer (+3,2 Mrd. €) und Lohnsteuer (+1,9 Mrd. €) ansteigen. Für die nationale CO2-Bepreisung werden weitere Einzahlungen von 1,0 Mrd. € budgetiert. Als Grund für die Anstiege nennt das Finanzministerium die hohe Inflation. Das kräftige Aufkommenswachstum werde jedoch das durch die im Rahmen der Teuerungs-Entlastungspakete und der ökosozialen Steuerreform (ÖSSR) beschlossenen Maßnahmen gedämpft, so der Budgetdienst. Karlheinz Kopf (ÖVP) wies in dem Zusammenhang auch auf die aktuelle Rekordbeschäftigung in Österreich hin. In der Periode 2023 bis 2026 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der Einzahlungen aus den Öffentlichen Nettoabgaben von 5,1% ausgegangen.

Kai Jan Krainer (SPÖ) ortete ein Problem bei der österreichischen Steuerstruktur, weshalb seine Fraktion die Steuern auf Arbeit senken und Vermögen stärker besteuern wollte. Christoph Matznetter (SPÖ) machte sich für die Verschiebung der CO2-Bepreisung stark. Dem konterte der Finanzminister mit der international hoch geachteten ökosozialen Steuerreform, der CO2-Bespreisung sowie der Abschaffung der kalten Progression. Die Sozialversicherungsbeiträge hätten einen hohen Anteil an der Abgabenquote, so die Erklärung des Finanzministeriums.

Maximilian Lercher (SPÖ) trat für Gegenfinanzierungsmaßnahmen ein und erkundigte sich zum geplanten Aufkommen der Normverbrauchsabgabe. Seitens der FPÖ thematisierte Axel Kassegger ebenfalls die CO2-Bepreisung. Karin Doppelbauer (NEOS) hinterfragte mögliche negative Erwerbsanreize durch Teuerungsbonus, Familienbonus Plus und Alleinverdiener:innenabsetzbetrag. Die NEOS-Abgeordnete machte sich für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung stark.

Hubert Fuchs (FPÖ) fragte den Finanzminister, ob es Pläne zur Einführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern gebe. Eine Vermögensbesteuerung sei nicht angedacht, betonte Magnus Brunner. Anders stand er einer Behaltefrist bei der Kapitalertragsteuer gegenüber.

Brunner: Abhängigkeit von russischem Gas reduziert

Zu hohen Steigerungen kommt es bei den Auszahlungen für Finanzierungen und Währungstauschverträge, wo die Vorjahreswerte um über 100% überstiegen werden sollen. Im Finanzierungshaushalt sind Auszahlungen von 8,68 Mrd. € geplant (+101,9%). Aufgrund der Periodenabgrenzung liegt der Anstieg im Ergebnishaushalt bei 46,7%. Der Budgetdienst führte den "schnellen und beträchtlichen Anstieg trotz der langen durchschnittlichen Restlaufzeiten der bestehenden Schulden" auf die Auszahlungen für Disagien zurück. In den Folgejahren bis 2026 sollen die Finanzierungskosten zwischen 7,98 Mrd. € und 8,54 Mrd. € jährlich betragen. Damit liegen sie um etwa 160% höher als bei ihrem Tiefststand im Erfolg 2021.

Seit dem Jahr 2022 werden auch Grüne Bundeswertpapiere begeben. Im Unterschied zu herkömmlichen Emissionen werden die Erlöse dabei ausschließlich zur (Re-)Finanzierung grüner Projekte verwendet, welche ökologische oder klimarelevante Vorteile aufweisen, betonte Brunner. Petra Bayr (SPÖ) machte sich auch darüber hinaus für umweltfreundliches Verhalten stark. Green Budgeting spiele eine große Rolle, bekräftigte der Finanzminister.

Loacker wollte die Geschäfte der Wien Energie der Finanzaufsicht unterlegen. Dies sei nicht möglich, so das Finanzministerium, das Bedarf nach Regulierung erkannte. Hanger erkundigte sich zu dem Rating Österreichs. Die Republik Österreich habe weiterhin eine hohe Bonität, so Brunner. Signalwirkung habe die Änderung des Ausblicks von stabil auf negativ durch die Ratingagentur Fitch gehabt. Ausschlaggebend sei die hohe Abhängigkeit von russischem Gas gewesen. Diese Abhängigkeit wurde reduziert, betonte Brunner und wollte mittelfristig zu einem nachhaltigem Budgetpfad zurückkehren.

Finanzverwaltung von BMG-Novelle geprägt

In der Finanzverwaltung werden in erster Linie jene Auszahlungen verrechnet, die zur Wahrnehmung der Aufgaben der Finanzverwaltung benötigt werden. Diese betreffen vor allem den Personalaufwand und den betrieblichen Sachaufwand (z. B. IT-Infrastruktur, Mieten). Bei den Einnahmen werden vor allem die Einhebungsvergütung für an die Europäische Kommission (EK) abgeführte Zölle und aufgrund der BMG-Novelle 2022 Erträge aus öffentlichen Rechten (Förderzins, Bergbau) verrechnet. Durch die BMG-Novelle 2022 kam es beim Budget der Finanzverwaltung zu einer wesentlichen Aufgabenerweiterung mit einer deutlichen Erhöhung des Budgets. Dabei wurden die Bereiche "Digitalisierung", "Telekommunikation, Breitband, Sicherheitsforschung" und "Bergbau" in diese Finanzuntergliederung transferiert. Da die budgetäre Umschichtung im Jahr 2022 unterjährig erfolgte, ist der Vergleich mit dem letzten Voranschlag verzerrt, betonte der Budgetdienst in seiner Analyse. Die budgetierten Einzahlungen steigen um 127,9% auf 300,4 Mio. € an. Als Begründung nennt der Budgetdienst erneut die Novelle bei den Bundesministerien. Beim Zoll werden Mehreinnahmen von 6,1 Mio. €, in Summe 78,4 Mio. € erwartet.

Für die Finanzverwaltung wird im Finanzierungshaushalt mit Auszahlungen von 1,72 Mrd. € gerechnet. Im Vergleich zum Voranschlag für 2022 bedeutet dies einen Anstieg um 13,4%. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Kai Jan Krainer (SPÖ) trat entschieden gegen die Einmischung von Kabinettsmitarbeiter:innen in Einzelsteuersachen ein und forderte diesbezüglich Finanzminister Brunner zu einer schriftlichen Weisung auf. Dem hielt Brunner ganzheitliche Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung gegenüber. Neben Sicherheitseinrichtungen gebe es auch Prüfungen im internationalen Umfeld, betonte er. Auch Jakob Schwarz (Grüne) machte sich für Betrugsbekämpfung stark und wollte die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken. Doppelbauer erkundigte sich zu den Rückzahlungen unberechtigt empfangener COVID-Förderungen.

Brunner: Finanzausgleichsverhandlungen starten noch 2022

2 Mrd. € sollen die Auszahlungen für den Finanzausgleich betragen, so der Budgetentwurf 2023, um 3,1% mehr als im Vorjahr. Der Budgetdienst begründet dies mit mehreren gegenläufigen Entwicklungen. Zum einen entfalle der 2022 geleistete einmalige Zweckzuschuss für Investitionen an die Länder (500 Mio. €) und die für das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2020 budgetierten Auszahlungen sinken um 51,2 Mio. €. Zum anderen seien im Budgetentwurf 2023 Auszahlungen von 500 Mio. € für das neue KIG 2023 vorgesehen. Die übrige Auszahlungssteigerung beziehen sich auf Positionen, die mit der Abgabenentwicklung in Zusammenhang stehen. Dazu zählt etwa der Katastrophenfonds (+74,8 Mio. €). Diese Budgetierung sei ausreichend, betonte Brunner gegenüber Andreas Hanger (ÖVP) und verwies dabei auf den Durchschnitt der letzten Jahre. Die Verhandlungen zum Finanzausgleich werden noch 2022 aufgenommen, betonte Brunner gegenüber Doppelbauer.

Stromkostenzuschuss führt zu starken Änderungen beim Bundesvermögen

Im Bereich Bundesvermögen schlägt sich 2023 der Stromkostenzuschuss zu Buche. Der Budgetentwurf sieht im Finanzierungshaushalt Auszahlungen von 5,5 Mrd. € vor. Im Vergleich zum letzten Bundesvoranschlag bedeutet dies eine Steigerung um 51,1%. Die Steigerung bei den Auszahlungen im BVA-E 2023 resultiert laut Analyse des Budgetdienstes vor allem aus der Veranschlagung des Stromkostenzuschusses (2,7 Mrd. €). Im Vergleich zu 2022 fällt der Energiekostenausgleichs (-0,6 Mrd. €) weg und die Auszahlungen für die COFAG (-0,5 Mrd. €) sinken. Geplant sind eine Aufstockung beim ESM (+146,0 Mio. €) und höhere Auszahlungen für Haftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (+164,5 Mio. €). Zudem sind beim Bundesvermögen Überschreitungsermächtigungen für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds mit 2,5 Mrd. € sowie für den Stromkostenzuschuss über 3 Mrd. € enthalten, die zu weiteren Anstiegen im Budgetvollzug führen können, heißt es vom Budgetdienst.

Die Einzahlungen sollen im Vergleich zum Budgetentwurf 2022 um 475 Mio. € bzw. 32,5% auf 1,9 Mrd. € steigen. Als Begründung werden höher veranschlagte Dividenden (+508 Mio. €) genannt.

Weniger Ausgaben für Bankenstabilität

Der Entwurf zum Budget 2023 sieht im Bereich Finanzmarktstabilität im Finanzierungshaushalt Auszahlungen von 146,1 Mio. € und Einzahlungen von 2,617 Mrd. € vor. Der Budgetdienst erklärt den Rückgang der budgetierten Auszahlungen um 1,0 Mrd. € durch die für 2022 veranschlagte Rückzahlung für die HETA-Nachranganleihe 2012-2022, die ab 2023 nicht mehr anfällt. Der geplante Anstieg der Einzahlungen um 2,6 Mrd. € resultiert vor allem aus der für 2023 erwarteten Rückzahlung des ab 2017 zur Refinanzierung der KA Finanz AG über die ABBAG bereitgestellten Darlehens des Bundes in Höhe von 2,5 Mrd. €.

Kassenverwaltung: Ab 2023 keine Auszahlungen für Negativzinsen

Ab 2023 sind im Bereich Kassenverwaltung keine Auszahlungen im Finanzierungshaushalt mehr vorgesehen. Bis zum Jahr 2022 entstanden diese durch Negativzinsen bei der Liquiditätshaltung, analysierte der Budgetdienst. Auch im Finanzrahmen 2023-2026 entfallen die Auszahlungen künftig.

Aufgrund von positiven Zinssätzen rechnet das Finanzministerium mit Einzahlungen aus der Veranlagung. Der Großteil der Einzahlungen betreffe jedoch Transfers von der EU, so der Budgetdienst. Diese sind im Budget 2023 mit insgesamt 2,347 Mrd. € veranschlagt.

Beamt:innen gehen mit 62,8 Jahren in Pension

Bei den Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld) erwartet die Regierung Ausgaben von 11,53 Mrd. €. Dabei handelt es sich um ein deutliches Plus von 780,7 Mio. € bzw. 7,3% im Vergleich zum Voranschlag für 2022. Dem stehen zu erwartende Einnahmen in der Höhe von 2,07 Mrd. € gegenüber. Bis 2026 wird ein Anstieg der Ausgaben auf 13,9 Mrd. € (+20,5% gegenüber 2023) prognostiziert. Ziel sei weiterhin das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen, so Brunner zu Franz Leonhard Eßl (ÖVP). Derzeit liege das durchschnittliche Antrittsalter bei den Beamt:innen bei 62,8 Jahren.

Weiters interessierte sich Petra Oberrauner (SPÖ) für die Kosten des Breitbandausbaus. Elisabeth Götze (Grüne) machte sich für mehr Frauen in Führungspositionen stark. (Schluss Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zum Budget 2023, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.