BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

des Finanzausschusses

 

Dienstag, 3. April 2018, 15.30 Uhr im Lokal 1 (EG Bibliothekshof)

Tagesordnung:

1.)         Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden

           (11 d.B. und 60 d.B.)

2.)         Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 - VersVertrRÄG 2018)

           (26 d.B. und 61 d.B.)

3.)         Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

           (24 d.B. und 62 d.B.)

4.)         Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

           (6 d.B. und 63 d.B.)

5.)         Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

           (23 d.B. und 58 d.B.)

 

Ewald Lindinger

Vorsitzender

 

Wien, 2018 04 03

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.