Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 8

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geregelt werden, nach dem neuen Integrationspaket entfernt werden können und die Möglichkeit besteht, daß der Gesetzgeber differenzierter vorgeht.

Dieser Aufgabe sollte sich der Gesetzgeber in folgender Weise annehmen: Hinsichtlich der Rückstände sollte vom Grundsatz ausgegangen werden, daß der Verwaltungsgerichtshof nach Inkrafttreten des neuen Rechts keinen Bescheid bestätigen muß, wenn er nicht der neuen Rechtslage entspricht. Für die Zukunft soll es durch beschwerdemindernde Regelungen im neuen Recht, aber auch durch die Schaffung eines unabhängigen Spruchkörpers, eines sogenannten Bundesasylsenates, im Bereich des Asylrechtes zur Entlastung kommen. Letzteres würde die Möglichkeit schaffen, dem Verwaltungsgerichtshof auch Ablehnungstatbestände zu eröffnen, sodaß er nur noch in Fällen von besonderer Bedeutung in die Sache einzugehen hat.

Insgesamt verfolge ich damit das Konzept, den Verwaltungsgerichtshof durch intelligente Übergangsbestimmungen zunächst aus der Notlage, in der er sich aktuell befindet, zu befreien, um so den notwendigen Spielraum dafür zu schaffen, daß die Diskussion über die Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ruhe dort wiederaufgenommen werden kann, wo sie vor Entstehen der Rückstände unterbrochen wurde.

Ich gehöre zu jenen, die sich vollinhaltlich zu Landesverwaltungsgerichten und zur Landesverwaltungsgerichtsbarkeit bekennen. Ich halte diese für sehr notwendig und wichtig und bin überzeugt davon, daß wir aufgrund der Einigung, die zwischen den Landeshauptleuten, dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler bei der letzten außerordentlichen Sitzung der Landeshauptleutekonferenz eingeleitet worden ist, in den nächsten Jahren zu dieser notwendigen Landesverwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich kommen und damit den Verwaltungsgerichtshof dann entlasten.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Günther Hummer: Herr Bundesminister! Besteht die Möglichkeit, auch im Asylbereich eine Verrechtlichung des Rechtsmittelverfahrens zu erreichen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Im Asylbereich möchte ich im Hinblick auf die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes einen sogenannten unabhängigen Bundesasylsenat einführen. Im Integrationspaket ist diese Institution, dieser Verwaltungssenat, vorgesehen. Dieser unabhängige Bundesverwaltungssenat soll im Bundeskanzleramt angesiedelt sein.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Günther Hummer: Herr Bundesminister! Kann ich davon ausgehen, daß der Bundesasylsenat gewissermaßen ein partieller Vorgriff auf die Landesverwaltungsgerichte sein wird?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich empfinde es nicht unbedingt als einen partiellen Vorgriff, sondern als einen wichtigen Zwischenschritt mit dem Endziel, daß die Landesverwaltungsgerichte geschaffen werden.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 706/M, an den Herrn Bundesminister für Inneres. Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark) , um die Verlesung seiner Anfrage. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Erhard Meier: Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage an Sie lautet:


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