Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 17

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Herr Bundesminister! Das war eine sehr philosophische, gesetzestechnisch durchaus richtige Antwort. Ich konkretisiere: Wie stehen Sie zu einer Mitwirkung der Staatsbürger etwa im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechtes, bei der Einbürgerung, indem die Gemeinderäte oder in Wien die Bezirksräte mitbestimmen? – Dazu wäre eine Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes notwendig.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist meiner Meinung nach ein Anliegen, das in dem einen oder anderen Bereich ohne Zweifel notwendig und wichtig ist. Es ist für mich beispielsweise nicht einsichtig, wieso die Möglichkeit des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft von Bundesland zu Bundesland äußerst unterschiedlich ist und nach unterschiedlichen Kriterien gehandhabt wird. Es sieht ein Bundesland einen durchschnittlichen Zeitraum von sechs bis sieben Jahren, ein anderes einen von 15 Jahren vor. Ich persönlich glaube, daß es notwendig und wichtig ist, eine Mindestgrenze und eine Maximalgrenze beim Erwerb der Staatsbürgerschaft einzuführen.

Ob man auch zu einer Änderung dahin gehend kommt, daß vor Ort entschieden wird, indem Gemeinderäte oder Bezirksräte ein Mitspracherecht haben, überlasse ich der parlamentarischen Diskussion. Ich weiß nur, daß die örtlichen Organe, wie beispielsweise der Bürgermeister, in solchen Fällen immer gefragt werden und eine Stellungnahme abgeben. Das ist zumindest schon ein Teil eines Mitwirkungsrechtes.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Herr Bundesminister! Im letzten Jahr wurden zirka 12 000 Staatsbürgerschaften verliehen. Die Staatsbürgerschaft ist das größte Recht, das ein Bürger bekommt, und es wäre nur recht und billig, wenn jene, die in diesem Land wohnen, dabei mitwirken könnten. Ich konkretisiere nochmals, Herr Bundesminister: Wären Sie zu einer Novellierung dahin gehend bereit, daß die Hauptwohnsitzgemeinde, der Gemeinderat oder in Wien der Bezirksrat, dabei zwingend mitwirken kann, und zwar nicht in Form eines Anhörrechtes, sondern in Form eines entsprechenden Beschlusses?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Ich verschließe mich dieser Initiative nicht, nur bin ich nicht derjenige, der das zu entscheiden hat. Das ist eine Entscheidung, die die gesetzgebende Körperschaft, nämlich der Nationalrat und in weiterer Folge der Bundesrat durch die Bestätigung einer solchen Novellierung, herbeiführen kann oder nicht. Ich glaube, daß das eine Verschiebung von Kompetenzen wäre, über die man im Rahmen der Bundesstaatsreform ohne Zweifel diskutieren kann. Ich glaube nicht, daß wir den Fehler machen sollten, im Zuge einer notwendigen Bundesstaatsreform an Tabus vorbeizugehen. Man soll alles offen diskutieren und sich fragen, ob es zweckmäßig ist oder nicht.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr nur 9. Anfrage, 702/M, an den Herrn Bundesminister für Inneres. Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Karl Pischl (ÖVP, Tirol) , um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Karl Pischl: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe folgende Frage eingereicht:

702/M-BR/97

Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um der Verbreitung kinderpornographischer und rechtsextremer Beiträge im Internet zu begegnen?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite