Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 25

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Eingelangt ist ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers betreffend Mitteilung des Bundespräsidenten über die Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Helga Markowitsch:

"Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident am 26. Februar 1997 die beiliegende Entschließung betreffend Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 77 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz gefaßt hat.

Aufgrund des Artikels 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Barbara Prammer die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

(1) Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik,

Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen,

Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (BGBl. Nr. 100/1993);

(2) Angelegenheiten der Konsumentenpolitik, einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt,

Koordination der Konsumentenpolitik.

Dazu gehören insbesondere auch:

Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten,

Angelegenheiten des Konsumentenpolitischen Beirates,

Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt;

(3) Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen,

Nahrungsmittelhygiene,

Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Nahrungsmittelkontrolle;

(4) Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die vom Bundesamt für Agrarbiologie zu besorgen sind.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen; Preisregelungen auf diesem Gebiet,

Angelegenheiten der Futtermittelhygiene und -kontrolle,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite