Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 40

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ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 3 bis 5 hat Herr Bundesrat Pischl übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Karl Pischl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Februar 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unterrichtsordnung für Schulen für Berufstätige erlassen wird, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige.

Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt allen vor, deshalb brauche ich ihn nicht zu verlesen.

Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte ferner den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Februar 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird. Dieser Bericht liegt ebenfalls allen vor und braucht deshalb nicht verlesen zu werden.

Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Februar 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird. Dieser Bericht liegt ebenfalls allen vor und braucht daher nicht verlesen zu werden.

Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Frau Präsidentin! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erste Rednerin darf ich Frau Bundesrätin Mühlwerth um ihren Debattenbeitrag bitten.

11.10

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist es zu begrüßen, daß aus Erlässen endlich Gesetzesmaterie wird. Es ist das Gesetz an sich auch nicht so schlecht, aber es sind zwei Punkte darin enthalten, die wirklich problematisch erscheinen.

Der erste dieser Punkte ist die Leistungsbeurteilung beziehungsweise das Ablegen von Kolloquien bei drei Nicht genügend. Die Tagesschule hat es da ein bißchen einfacher: Da können die Schüler am Ende des Schuljahres beziehungsweise im Herbst zu einer Wiederholungsprüfung antreten. In der Schule für Berufstätige hingegen ist dann, wenn der Wechsel vom Winter- zum Sommersemester stattfindet, nur genau eine freie Woche lang Zeit, um sich den Stoff eines ganzen Semesters anzueignen.


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