Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 72

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gungsinteressen aufeinandertreffen, für ganz bestimmte Arbeitssituationen, für ganz bestimmte Gruppen von Betroffenen auch die Kollektivvertragspartner eine Ausnahme machen können.

Der Vorteil, den ich für die Arbeitnehmerseite sehe, ist der – bisher ist die Verordnungsermächtigung ausschließlich beim Landeshauptmann oder bei dem Bundesministerium gelegen, es hat keine Möglichkeit der Ausgestaltung sozialrechtlicher, sozialpolitischer Maßnahmen gegeben, weil es vom Gesetz her im Einzelfall nicht vorgeschrieben werden kann –, daß die Kollektivvertragspartner, auch angesprochen die Arbeitnehmerseite, die Möglichkeit haben, zu sagen, unter welchen Voraussetzungen für die Arbeitnehmer eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot gegeben ist.

Ich denke daher, sehr geschätzte Damen und Herren, daß wir mit dieser Regelung in unseren Arbeitszeitgesetzen Vorteile für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insgesamt somit auch für den Standort Österreich, also für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich liefern können. Ich hoffe, daß die Partner, die in der Wirtschaft gefordert sind, zu jenen Lösungen kommen werden, die uns weiterbringen, die auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jene Vorteile mit sich bringen werden, die wir davon erwarten. Ich bin trotz allem, da natürlich Verhandlungen immer ein Sich-Zusammenraufen bedeuten, doch zuversichtlich, daß auch in bezug auf die derzeit abgebrochenen Verhandlungen in einer großen Branche es letztlich zu einem vernünftigen Ergebnis für beide Teile kommen wird.

Erlauben Sie mir, sehr geschätzte Frau Bundesrätin Fischer, nur noch eine Erklärung auch zum § 2 Abs. 2 des Karenzgeldgesetzes – ich freue mich, daß Sie die gleiche Meinung haben, daß wir gut beraten gewesen sind, vom Karenzgeldgesetz zu reden und das Karenzurlaubsgeld praktisch aus unserem Sprachschatz zu verbannen –: Es ist also im § 2 Abs. 2 vorgesehen, daß bei selbständiger Erwerbstätigkeit der Ausschluß des Bezuges gegeben ist, wenn der Einheitswert 54 000 S übersteigt. Bei jedem Gesetz, das wir beschließen, ist es doch wichtig, eine Gleichwertigkeit unter den Betroffenen zu erzielen, das heißt also, daß die Auswirkungen für unselbständig Erwerbstätige und auch für Selbständige gleichwertig verteilt sind. Wenn man diesen Einheitswert von 54 000 S auf die Situation von unselbständig Erwerbstätigen umlegt, so ergibt dies 4 500 S pro Monat. Wenn man diese 4 500 S in Relation zu den 3 741 S der unselbständig Erwerbstätigen setzt, die kein Karenzgeld bekommen, wenn dieser Wert überstiegen wird, dann stellt man fest, die Situation bei den Selbständigen ist etwas günstiger als jene bei den unselbständig Erwerbstätigen.

Ich wollte das noch zur Erklärung im Zusammenhang mit dem Karenzgeldgesetz sagen und ich hoffe, daß der geschätzte Bundesrat auch den Vorstellungen des Nationalrates folgen und diesen Gesetzesvorlagen seine Zustimmung geben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.26

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.

13.26

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Frage der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es geht dabei – Frau Ministerin, das ist unbestritten, auch von unserer Seite – primär um die Erhaltung von Arbeitsplätzen, um die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Aber es muß auch um eine faire, gesellschaftspolitisch anerkennbare Lösung dieses Themas gehen. Man fragt sich nämlich, warum, wenn schon heute etwa die Hälfte der österreichischen Arbeitnehmer durch zahlreiche Ausnahmeregelungen außerhalb der geltenden Arbeitszeit tätig ist, wir das Arbeitszeit und Arbeitsruhegesetz überhaupt ändern müssen. Mit der neuen Regelung besteht nämlich generell die Möglichkeit, nun in einem achtwöchigen Durchrechnungszeitraum 50 Wochenstunden, bei einem längeren Durchrechnungszeitraum 48 Stunden zu arbeiten. Mein Kollege Engelbert Weilharter ist schon im Detail darauf eingegangen.


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