Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 20

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entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe – ich schätze, es sind zirka 2 000 bis 2 500 – bosnischer Kriegsflüchtlinge, die zwar eine Arbeitsbewilligung haben, aber in den Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung geraten, weil sie nicht mehr der Definition des § 12 entsprechen. Diesbezüglich beabsichtige ich eine gesetzliche Veränderung. Ein entsprechender Entwurf ist gestern bereits in Begutachtung gegangen.

Die zweite Frage, die mir sehr wichtig erscheint, lautet: Wie kann man kontrollieren, daß dieses Geld, das von uns für bestimmte Projekte vorgesehen ist, auch tatsächlich sinnvoll verwendet wird? – Dazu kann ich sagen: Wir haben in Bosnien, in Sarajewo, einen eigenen Beauftragten des Innenministeriums, der die Aufgabe hat, dies zu kontrollieren. Darüber hinaus kooperieren wir mit verschiedenen Organisationen, wie der Caritas, der Volkshilfe, der katholischen Kirche und zahlreichen anderen. Diese Organisationen bekommen für bestimmte Projekte Mittel, deren Verwendung ebenfalls sehr genau kontrolliert wird. Das wird auch vor Ort von den Organisationen selbst kontrolliert.

Das Una-Sana-Projekt ist ein Projekt, das wir gemeinsam mit der Europäischen Union betreiben und bei dem ich auch davon ausgehe, daß ein Mißbrauch soweit wie möglich ausgeschlossen ist.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Herr Bundesminister.

Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Wilfing. – Bitte.

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Sie haben angesprochen, daß es trotz der vielen Integrationsmaßnahmen und der Heimkehrhilfen für bosnische Kriegsvertriebene eine bestimmte Anzahl an Kriegsvertriebenen geben kann, die auch dann, wenn die Bundesbetreuung ausgelaufen sein wird, noch immer im Land und nicht integriert sein werden und daß es Maßnahmen geben muß, um diese Menschen zu integrieren. Welche konkreten Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um diese Integration dann vonstatten gehen zu lassen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe soeben die genaue Zahl der derzeit in Bundesbetreuung befindlichen bosnischen Kriegsvertriebenen erhalten. Per 1. Oktober 1997 waren es 6 388 Menschen, die noch in der gemeinsamen Aktion sind.

Herr Bundesrat! Ich sehe das Problem auf drei Ebenen. Erstens muß man sich natürlich darum bemühen, daß möglichst viele von diesen Menschen die Chance bekommen, in ihre Heimat zurückzukehren. Da gehe ich davon aus, daß wir diese Betreuungsaktion, die Unterstützungsgelder und ähnliches auch im nächsten Jahr fortsetzen und anbieten werden.

Die zweite Maßnahme ist die, daß diejenigen Menschen, deren Eingliederung in den Arbeitsprozeß möglich ist, diese Eingliederungsmöglichkeit auch bekommen müssen. Diesbezüglich sind wir in gutem Kontakt mit dem Sozialministerium und versuchen, möglichst vielen arbeitsfähigen Bosniern die Möglichkeit zu geben, Arbeit zu finden und auch die Arbeitsbewilligung zu bekommen.

Drittens wird es einige wenige geben, die krank oder alt sind, und für diese Menschen muß man eine dauernde Aufenthaltsbewilligung in Österreich schaffen, und sie werden in der einen oder anderen Form ohne Zweifel von uns weiter unterstützt werden müssen. Da muß es eine gemeinsame Maßnahme der neun Bundesländer und des Bundes geben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nunmehr zur 8. Frage an den Herrn Bundesminister für Inneres.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth, um die Verlesung der Anfrage.


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