Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 32

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in positiver Hinsicht durch den technischen Standard, in negativer Hinsicht aufgrund der Behandlung der Asylanten beziehungsweise Flüchtlinge durch die deutschen Zollbeamten.

Können Sie mir sagen: Wie weit ist der österreichische Stand der Technik, wie effizient ist die technische Ausrüstung bei unseren Grenzkontrollen im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Die für die Grenzkontrolle und die Grenzüberwachung eingesetzte Technik weist im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten einen sehr hohen und sehr modernen Standard auf. Die bereits bestehende hohe Effektivität der Grenzkontrolle und der Grenzüberwachung wird durch eine Vielzahl von zusätzlichen technischen Maßnahmen in den nächsten Wochen verbessert werden.

Wir werden an unseren EU-Außengrenzen sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit Hubschrauber einsetzen, die eine wirkungsvolle Ergänzung der bodengebundenen Kräfte bilden. Weiters haben wir vor, an der Ostgrenze 40 mobile Wärmebildeinheiten einzusetzen, mit denen man die Möglichkeit hat, personelle Bewegungen im Bereich der Grenze in einer Entfernung von bis zu sechs Kilometern festzustellen.

Ich glaube deshalb, daß wir von der technischen Ausstattung her schon sehr weit sind. Sie wird mit Ende 1998 abgeschlossen sein und danach mindestens dem Standard in Deutschland entsprechen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Dr. Bösch. – Bitte.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Minister! Wie wird sich nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens unser Verhältnis zu Liechtenstein und zur Schweiz in der Grenzüberwachung gestalten?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die Grenzen zu Liechtenstein und zur Schweiz sind EU-Außengrenzen. Sie sind Vorarlberger, Sie wissen, wie die Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und Österreich zurzeit durchgeführt werden. An diesem Prinzip wird sich durch das Inkrafttreten des Schengener Abkommens mit 1. Dezember nichts ändern.

Mein Ziel ist natürlich, um das klar zu sagen, zu erreichen, daß die Schweiz möglichst in den Schengen-Prozeß integriert wird. Ich werde deshalb Anfang Dezember einen Besuch in der Schweiz beim Bundespräsidenten und jetzigen Innenminister Koller abstatten, um entsprechende Gespräche zu führen. Es ist sinnvoll, daß sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein in den Schengen-Prozeß eingegliedert werden, wobei ich aber davon ausgehe, daß sie nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten übernehmen müssen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 15. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Pfeifer. Ich darf ihn um die Verlesung bitten.

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nochmals Schengen:

805/M-BR/97

Was bedeutet der Beschluß vom 7. Oktober 1997 im Schengener Exekutivausschuß über das Inkraftsetzen von Schengen für Österreich in der Praxis?


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