Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 10

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Schriftführerin Helga Markowitsch: "Der Herr Bundespräsident hat am 10. Dezember 1997, Zl. 300.100/151-BEV, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer innerhalb des Zeitraumes vom 14. bis 18. Dezember den Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend, am 19. Dezember den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem und vom 20. Dezember 1997 bis 4. Jänner 1998 den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.

Für den Bundeskanzler:

i. V. MR Dr. Storfa"

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke. – Dies dient zur Kenntnis.

Eingelangt sind fünf Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt sind Beschlüsse des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1997 geändert wird (5. BFG-Novelle 1997),

ein Bundesgesetz, mit dem weitere Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – 2. BÜG. 1997) und

ein Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesvermögen.

Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates vom 10., 11. und 12. Dezember 1997, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie folgende Vorlagen, die für die Tagesordnung der morgigen 634. Sitzung des Bundesrates vorgesehen sind, und zwar:

betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften sowie

Bundesgesetze über Änderungen des Schulorganisationsgesetzes, der Berufsreifeprüfung, des Schulunterrichtsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997, der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1997 – UrhG-Nov. 1997, ein Stellenbesetzungsgesetz, Änderungen des Bundesvergabegesetzes 1997, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, der ZDG-Novelle 1997, ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen, ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Änderungen des am 9. Oktober 1992 in Salzburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn sowie ein Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB.


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