Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 39

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die Frage, ob österreichische Soldaten – auch wenn es auf freiwilliger Basis ist – zu einem Einsatz in das Ausland entsendet werden sollen, selbstverständlich von der gesamten Bundesregierung zu beantworten ist. Ich bin daher sehr froh, daß diese eindeutige Regelung im KSE vorhanden ist.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Dr. Bösch gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Minister! Im Rahmen des Entwurfes des EU-Vertrages von Amsterdam wurde auch der Artikel J 7 neu gefaßt. In diesem Artikel, der sich mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union befaßt, wird bekräftigt, daß die Westeuropäische Union ein integraler Bestandteil der Union sein wird. Im Rahmen der Aufgaben der WEU wird neben friedenserhaltenden Aufgaben auch erwähnt, daß zur Krisenbewältigung friedenschaffende Maßnahmen getroffen werden können.

Ich frage Sie deshalb: War die gesamte Bundesregierung für die Neufassung dieses EU-Vertrages, und wie beurteilen Sie diesen neuen Artikel J 7 im Rahmen der Sicherheitspolitik Ihrer Regierung?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Es sagt Artikel J 7 nichts darüber aus, welches Land sich in einem konkreten Fall in welcher Form an einem Einsatz beteiligt. Es sagt auf der anderen Seite auch unser KSE nicht aus, daß es auf eine bestimmte Art von Einsätzen beschränkt bleibt, sondern das, worauf es beschränkt bleibt, ist, daß wir zweifellos nicht an einem Krieg zwischen zwei Nationen teilnehmen können oder werden oder wollen, weil dadurch das derzeit bestehende Neutralitätsgesetz verletzt würde. Alle anderen Formen sind in gewissem Rahmen heute auch definitorisch anders geprägt, als das früher der Fall war.

Aus der Erfahrung zeigt sich, daß man heute kaum mehr von Peace-keeping-Aktivitäten im alten Sinne spricht, sondern die übliche internationale Terminologie ist Peace-Support-Operations, das heißt friedensunterstützende Maßnahmen. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß das alte Modell, nämlich zwei Streitteile, die ihre Kämpfe beenden und dann eine internationale Organisation herbeirufen, um diesen Waffenstillstand oder diesen Frieden zu sichern, um diesen damit erstellten Frieden zu halten, eigentlich immer mehr zum Sonderfall wird und andere Formen von Instabilitäten auftreten, die diese eindeutige Zuordnung nicht zulassen. Es ist also sicherlich insgesamt richtiger, von Peace-Support zu sprechen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Dr. Kaufmann. – Bitte.

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit der Frage von Bundesrat Pfeifer hinsichtlich des Einsatzes des Bundesheeres im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden möchte ich Sie, Herr Bundesminister, fragen, wie der Einsatz des österreichischen Bundesheeres im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe in Polen abgelaufen ist und welche Erfahrungen wir daraus gewinnen konnten.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Wir haben diesen Einsatz im Sommer, und zwar konkret von Anfang bis Ende des Monats August durchgeführt. Wir waren mit 40 Mann, das heißt einem Zug, dort und hatten drei Wasseraufbereitungsanlagen und 15 Fahrzeuge mit. Die Aufgabenstellung war, die Trinkwasserversorgung für die Bewohner sicherzustellen und dabei die nötigen Desinfektionsvorgänge et cetera durchzuführen, und das ist auch in hervorragender Art und Weise gelungen. Es war dies ein Beitrag, der von der polnischen Bevölkerung und der polnischen Regierung sicherlich sehr geschätzt wurde als eine wesentliche Hilfestellung bei dieser Katastrophe, die alle Ausmaße gesprengt und die Grundversorgung der Bevölkerung extrem gefordert hat.


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