Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 68

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Ich darf mir auch erlauben, im Namen der freiheitlichen Fraktion zur Untermauerung unserer Position folgenden Antrag einzubringen:

Antrag

der Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Paul Tremmel, Monika Mühlwerth betreffend Ausbildungs- und Arbeitsplätze für österreichische Hebammen zu TOP 4: III-173/BR und 5642/BR

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dringend aufgefordert,

die falschen Prognosen der Lebendgeburten, die falschen Annahmen über die erforderlichen Nachbetreuungszeiten von Wöchnerinnen und Säuglingen und die daraus resultierenden Unterschätzungen der erforderlichen Hebammenzahl in der ÖBIG-Studie umgehend zu berichtigen,

den bisherigen Betrieb der Bundeshebammenakademien in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, bis der Fehlbestand von mehr als 300 Hebammen abgebaut ist,

somit auch 1998 alle Ausbildungsplätze in allen sechs Akademien für alle qualifizierten österreichischen Bewerberinnen zur Verfügung zu stellen, wobei hinsichtlich der Kostenübernahme Einigung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen wäre, die nicht zu Lasten der Auszubildenden gehen darf,

die Nachbetreuung von Wöchnerinnen und Säuglingen bundesweit besser zu organisieren, insbesondere Hausbesuche durch frei praktizierende und öffentlich bestellte Hebammen sicherzustellen, um zum Wohle des Kindes auch das soziale Umfeld der Wöchnerin aufzuwerten,

dem Bundesrat bis 1. Oktober 1998 über die getroffenen Maßnahmen wieder zu berichten."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.40

Präsident Ludwig Bieringer: Der von den Bundesräten Dr. Bösch und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Ausbildung und Arbeitsplätze für österreichische Hebammen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit Eleonora Hostasch. Ich erteile es ihr. 

14.41

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zu den beiden Berichten, die jetzt Gegenstand der Beratungen sind, kurz allgemein Stellung zu nehmen und dann auf die in der bisherigen Debatte aufgeworfenen Fragen Bezug zu nehmen beziehungsweise aus meiner Sicht auch die eine oder andere Klarstellung vorzunehmen.

Der Gesundheitsbericht ist – so hoffe ich – für Sie eine wichtige Orientierungshilfe, eine Informationsquelle und auch ein Überblick über etliche Aspekte unseres Gesundheitssystems. Wir – das heißt meine Mitarbeiterinnen und ich, aber insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen des ÖBIG – haben uns bemüht, einen Bericht zusammenzustellen, der zwar insgesamt ein respektables Volumen aufweist, aber trotzdem einen Umfang behält, der noch zum Lesen anregt, damit der Bericht nicht ein Ausmaß annimmt, das von vornherein davon abschreckt, überhaupt darin nachzuschlagen. Das bringt freilich mit sich, daß die eine oder andere Frage, die noch ausführlicher darin anzusprechen ebenfalls interessant gewesen wäre, nicht in dem vom einen oder anderen erwarteten Ausmaß behandelt werden konnte.


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