Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Paul Tremmel und Kollegen betreffend die Aufnahme von Bestimmungen über die Stärkung des Bundesrates in die Regierungsvorlage über die Strukturreform des Bundesstaates

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor Behandlung im Verfassungsausschuß des Nationalrates die Regierungsvorlage zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 im Sinne einer Strukturreform des Bundesstaates (14 der Beilagen, XX. GP) um jene Bestimmungen über die Stärkung des Bundesrates zu ergänzen, die dieser in seinem Gesetzesantrag an den Nationalrat (953 der Beilagen, XX. GP) formuliert hat."

*****

Meine Damen und Herren! Ich darf zusammenfassen: Wir Freiheitlichen wollen eine Reform des Bundesrates, und wir wollen endlich eine umfassende Debatte über alle Anträge, die zu diesem Thema vorliegen, hier im Bundesrat führen. Wir vertreten konkret die Auffassung, daß der Konsultationsmechanismus im verfassungsmäßig legitimierten Organ Bundesrat – ich habe versucht, das zu argumentieren – eingerichtet wird. Wir haben daher, meine Damen und Herren Kollegen Bundesräte, als Bundesräte, die diesem Gremium selbstbewußt nunmehr endlich eine Aufgabe geben sollten, den von den Koalitionsparteien gewählten Weg für falsch zu erachten. Meine Fraktion wird deshalb der Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.38

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Paul Tremmel und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Johanna Schicker das Wort. – Bitte.

12.38

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Landeshauptmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nun wieder zur Tagesordnung zurück, nachdem Herr Dr. Bösch doch ein bißchen abweichend von derselben über andere Themen gesprochen hat. Die Bundesratsreform steht heute nicht auf der Tagesordnung.

Mit der heutigen Beschlußfassung des Bundesverfassungsgesetzes über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes sind Städte- und Gemeindebund unter anderem dazu berechtigt, Anträge gemäß Artikel 138a Abs. 1 B-VG zu stellen. Bei diesen Anträgen handelt es sich um das Feststellungsbegehren in bezug darauf, ob eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 15a Abs. 1 B-VG vorliegt und ob von einem Land oder dem Bund die aus einer solchen Vereinbarung resultierenden Verpflichtungen erfüllt worden sind.

Das vorliegende Ermächtigungsgesetz stärkt die Rechtsstellung der Gemeinden und ihrer Vertretungen, und das ist gut so. Diese getroffenen Regelungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung eines gelebten und praktizierten Föderalismus. Wenn auch nicht alle Forderungen des Österreichischen Städte- und Gemeindebundes in diesem Gesetz Eingang gefunden haben, so bleibt doch zu hoffen, daß die vorgesehenen Ermächtigungen keine Spezialbestimmungen im Hinblick auf den Konsultationsmechanismus und den Stabilitätspakt bleiben, sondern der Bund die Notwendigkeit eventueller Verbandsklagen der kommunalen Interessenvertretungen akzeptiert.

Verstärkte Einflußmöglichkeiten bedeuten aber auch höhere Verantwortung, und so werden die gesetzlich autorisierten Interessenvertreter der österreichischen Gemeinden in Zukunft viel poli


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite