Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 13

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Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Bundesrat! Es gibt derzeit noch keine Aufgliederung. Die Abteilungen sind angewiesen, diese Zahlen von den Landesschulräten einzuholen, und ich werde sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen, wenn wir sie haben.

Präsident Ludwig Bieringer: Herr Kollege Tremmel, Ihre Zusatzfrage, bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Ich stelle keine langen Vorfragen, mit Ausnahme dieser Zwischenbemerkung jetzt. – Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ist dieses Vorruhestandsmodell, von dem Sie meinten, es werde niemand in den Ruhestand gedrängt, im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Bereichen? Ich spreche etwa von der österreichischen Post, wo es eine Karenzierung ab dem 55. Lebensjahr gibt und wo man im 60. Lebensjahr in Pension gehen kann. Ist diese Gleichbehandlung gegeben?

Präsident Ludwig Bieringer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Kenntnisse über das Modell der Post sind bei mir nicht vollständig vorhanden. Ich meine aber, daß es ein gutes Modell ist, das den Lehrern eine echte Chance bietet.

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 892/M, an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Harald Repar, um Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

892/M-BR/98

Wie können Sie sich eine Fortsetzung der Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf über die Pflichtschule hinaus vorstellen?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist zu unterscheiden zwischen Sinnesbehinderung, Körperbehinderung und geistiger Behinderung. Sinnesbehinderte und Körperbehinderte werden selbstverständlich in alle Schulen, für die sie die Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen, integriert. Sie machen bekanntlich Matura und studieren an der Universität.

Für geistig behinderte Kinder haben wir die Möglichkeit geschaffen, sie bis zum Ende der Pflichtschulzeit zu integrieren, sie dann aber auch besonders zu betreuen. Eine Integration in eine berufsbildende beziehungsweise berufsbildende höhere Schule ist nicht zu vertreten, wenn der Jugendliche nicht die Fähigkeiten hat, die Zielsetzung dieser Schule auch zu erfüllen. Das heißt, nach der Pflichtschulzeit, die für Kinder mit geistiger Behinderung auch ein zehntes und ein elftes Schuljahr umfassen kann, ist eine Integration in die Gesellschaft, in einen Arbeitsprozeß vorzubereiten, ist auf einen Arbeitsplatz vorzubereiten. Es kann nicht sein, daß die Schule der einzige Ort für Integration ist. Schule bereitet darauf vor, die Integration muß dann aber in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz weiter erfolgen.

Präsident Ludwig Bieringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich frage das heute nicht zum ersten Mal, und ich hoffe immer wieder auf eine befriedigende Ant


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