Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 107

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Finanzen, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft sowie externe Experten aus den Bereichen Personalberatung, Wirtschaftsprüfung und Gesellschaftsrecht teilnehmen. Zum Abschluß der Arbeiten sind noch externe Gutachten einzuholen und abzuwarten. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wann wird das sein?) Da ich unmittelbar damit befaßt bin, nehme ich an, daß diese in den nächsten Wochen kommen werden.

Zu den Fragen 14 und 15:

Was die Nominierung von Verfassungsrichtern betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß aufgrund des § 1 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes die offenen Stellen des Präsidenten, des Vizepräsidenten oder eines der übrigen Mitglieder oder der Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" und in den für die amtlichen Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen zur allgemeinen Bewerbung auszuschreiben sind.

Zur Nominierung von Richtern der Gerichtshöfe im Rahmen der Europäischen Union ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesregierung dabei ein eigenständiges Ernennungsrecht nicht zukommt, da die Ernennung jeweils durch den Beschluß von EU-Institutionen erfolgt. Die Mitglieder des Rates der EU haben jedoch das Recht, im Rahmen des Rates an der Ernennung mitzuwirken. Dabei ist es bei solchen Ernennungen üblich, daß je ein von einem Mitgliedsland benanntes Mitglied berücksichtigt wird.

Die österreichische Mitwirkung an diesen Ernennungen wird durch Artikel 23c B-VG geregelt. Danach obliegt die österreichische Mitwirkung der Bundesregierung, und diese hat dabei das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates herzustellen. Das ist auch bei der von Ihnen angesprochenen Benennung geschehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Beantwortung.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich wiederhole – darauf habe ich schon aufmerksam gemacht –, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

16.31

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Ihre Antwort auf unsere dringliche Anfrage ist wie befürchtet, nämlich ausgesprochen dürftig ausgefallen. Sie scheinen eine Problematik zu bagatellisieren, die nach unserem Dafürhalten nicht bagatellisierungswürdig ist. Uns Freiheitlichen geht es darum, daß im Rahmen der Postenbesetzung in den öffentlichen und halböffentlichen Bereichen unserer Republik endlich eine objektive und nachvollziehbare Vorgangsweise gewählt wird.

Herr Staatssekretär! Es ist für uns verständlich, daß Ihnen unangenehm war, was mein Kollege Dr. Königshofer in der Begründung der dringlichen Anfrage gesagt hat. Sie haben deshalb auch nicht darauf geantwortet. Es ist verständlich, daß Ihnen unangenehm ist, daß in dem tragischen Fall Praschak die Bevölkerung in die Abgründe hinter dem Vorhang des realen rotweißroten Sozialismus blicken konnte. Selbstverständlich ist uns auch klar, daß Sie die Absicht hatten, diese aufgebrochene Eiterbeule möglichst schnell wieder zuzupflastern, meine Damen und Herren von der SPÖ! Die Idee aber, daß es notwendig wäre, den gesamten Organismus zu heilen, ist Ihnen nur ganz kurz gekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Meier: Das machen Sie in Salzburg!)

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an Ihre eigenen Aussagen erinnern, meine Damen und Herren! Mit Erlaubnis der Frau Vizepräsidentin darf ich eine APA-Meldung vom 7. Mai 1997 heranziehen, in der Sie von der SPÖ aus Ihrem Präsidium berichten. Darin heißt es: "Das SPÖ-Parteipräsidium hat ... einstimmig neue, verschärfte Richtlinien für die Auswahl von Führungskräften


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