Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 97

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppe samt Erklärungen Österreichs (943, Zu 943 und 1170/NR sowie 5678/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies

ein Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppe samt Erklärungen Österreichs.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Schaufler übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister für Äußeres und Vizekanzler! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten liegt Ihnen schriftlich vor, daher möchte ich mich auf den Antrag beschränken. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Hinweis auf den schriftlichen Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

15.13

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden dem Ausschußantrag keine Zustimmung geben. Wir sind der Ansicht, daß mit diesem Gesetz die Regierung unter dem Deckmantel einer internationalen Notwendigkeit NATO-Truppen ein Stationierungsrecht in Österreich einräumen möchte, ohne daß sie aber der NATO beitreten muß.

Sie, meine Damen und Herren der Regierung, wollen also – so seltsam es nach unserem Dafürhalten klingen mag – Lasten übernehmen, ohne aber die Vorteile zu lukrieren. Die Sicherheitspolitik dieser Bundesregierung ist nach wie vor seltsam. Ich darf Ihnen an dieser Stelle von einem eher unverdächtigen Zeugen eine Stellungnahme zu Ihrer Politik bringen. Ich darf auf die Stellungnahme der Österreichischen Offiziersgesellschaft zurückgreifen und diese – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin – kurz zitieren:

Mit großem Unverständnis – so steht hier – reagiert die Österreichische Offiziersgesellschaft auf das Scheitern der Bundesregierung in der Frage des Optionenberichtes. Das selbst gewählte Ziel aus dem Koalitionsübereinkommen zur laufenden Gesetzgebungsperiode konnte nicht erreicht werden. Es scheiterte am Widerstand einer Partei, alle weiterführenden sicherheitspolitischen Optionen einschließlich der Frage einer Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Im Juli 1998 beginnt die EU-Präsidentschaft Österreichs, das bedeutet auch den Vorsitz bei der initiativen Gestaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Wie soll ein Land die Außen- und Sicherheitspolitik für die Europäische Gemeinschaft wahrnehmen, das sich gerade dadurch blamiert hat, daß es die eigene Sicher


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