Es ist mir bei dieser Gelegenheit ein ganz besonderes Bedürfnis, meinem Kollegen, Herrn Bundesrat Bieringer, den Dank für die abgelaufene Vorsitzführung auszusprechen (allgemeiner Beifall), ebenso den Dank den Vizepräsidenten, Frau Anna Elisabeth Haselbach (allgemeiner Beifall) und Herrn Jürgen Weiss (allgemeiner Beifall), sowie auch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Albrecht Kone
#ny und Frau Dr. Susanne Riess-Passer. (Allgemeiner Beifall.)Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in der Bundesverfassung vorgesehen, wurde am 1. Juli 1998 der Vorsitz des Bundesrates dem Bundesland Steiermark überantwortet. Nun fällt die Funktionsdauer in eine Zeit, in der unsere verehrte Frau Landeshauptfrau Waltraud Klasnic Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz ist und Österreich die Ehre hat, durch Vorsitz in der Europäischen Union Impulse für weitere Zielsetzungen zu einem friedlich geeinten Europa zum Wohle seiner Bürger einzubringen.
Durch Vertrauensvorschuß meiner Gesinnungsgemeinschaft wurde ich 1996 vom Steirischen Landtag für meine dritte Funktionsperiode als Bundesrat in das Hohe Haus der Länderkammer entsendet. In der konstituierenden Landtagssitzung am 23. Jänner 1996 wurde ich in geheimer Wahl durch Mehrheitsbeschluß Erstgereihter und damit zum zweiten Mal für die Funktion des Präsidenten des Bundesrates nominiert. Dieser Vorgang hat mich damals emotional sehr berührt, da mir weder von einem meiner steirischen Vorgänger noch aus einem anderen Bundesland eine geheime Wahl für den Bundesratspräsidenten bekannt war, wobei ich selbstverständlich eine solche politische Mehrheitsbildung besonders akzeptiere und respektiere.
Ich ließ deshalb meine Lebenserfahrungen Revue passieren: insgesamt über 50 Jahre unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit, Jahrzehnte als Funktionär meiner Partei auf Bezirksebene Graz Jakomini, fast 40 Jahre als Kammerfunktionär der Wirtschaftskammer, davon 25 Jahre als Vorsteher eine Berufsgruppe, die besonders mit der Bevölkerung kommuniziert, aber in deren Reihen auch viele waren, die durch Schicksalsschläge wie Kriegsinvalidität oder als politische Opfer schwer heimgesucht wurden; da war es mir über wirtschaftliche Zielsetzungen hinaus vergönnt, Gräben erfolgreich zuzuschütten.
Zu nennen sind weiters 15 Jahre als Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz, ein halbes Jahrhundert in der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, deren Landesobmann und Bundesobmann-Stellvertreter ich heute in Nachfolge des ehemaligen Vorsitzenden des Bundesrates, Regierungsrat Eduard Pumpernig, bin, und Jahrzehnte als Sportfunktionär für verschiedene Disziplinen.
Ich folgerte, wie und welche Leistung ich nun durch meine Lebenserfahrung im Rahmen des derzeit vorgegebenen Aufgabenbereiches hier im Hohen Haus zusätzlich einbringen kann, zumal ich nicht geeignet bin, in der politischen Gesinnung anderer etwas anderes als die Chance für eine nutzbringende Symbiose zu sehen.
Ich erlaubte mir deshalb, auch die Kreativität meiner Bundesratskollegen zu analysieren, zumal deren vielfältige Leistungen durch Fehlen medienwirksamer Öffentlichkeitsarbeit meist nicht beachtet werden. Auch ihre jahrelangen Bemühungen um die Stärkung unserer föderalistischen Bundesstaatlichkeit sind kaum bekannt. Intensivierung der Bürgernähe und Erhaltung regionaler Identität für eine lebenswerte Zukunft in einer demokratischen, humanistischen und ökosozialen Marktwirtschaft waren stets ihre wenig bekanntgewordene Zielsetzung. Das ist wiederum ein signifikantes Zeichen für das Fehlen einer eigenen Infrastruktur für die Bundesräte!
Die Wirksamkeit des Bundesrates in Österreich ist nicht daran zu messen, wie oft er zu schon beschlossenen Gesetzen Einspruch erhebt, zumal Konfliktsituationen durch vielfältige Vorarbeit und selbstverständlich auch durch den Koalitionspakt in der Gegenwart seltener geworden sind. Infolgedessen wird heute oft die Notwendigkeit des Bundesrates in Frage gestellt. Niemand käme jedoch auf die Idee, die Feuerwehr abzuschaffen, weil die Brandverhütung gut funktioniert.
Allerdings ist eine Reform des Bundesrates, die zu einer durchschlagskräftigeren Vertretung der Interessen der Länder führt, durch die innen- und außenpolitischen Veränderungen unaufschiebbar geworden. In sinnvoller Ergänzung zum Konsultationsmechanismus – darüber werden
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