Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 115

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über Folgewirkungen dieser Umstellung auf! (Bundesrat Meier: Aber diese Wertberichtigungen sind doch nur eine Annahme!)

Schauen Sie: Sie brauchen nur mit einem Wertpapieranalysten darüber zu reden, wie es in der Vergangenheit war. (Bundesrat Prähauser: Sie hätten den Rosenstingl beraten sollen!) Es ist ein Grundprinzip, daß eine Anleihe, die niedrig verzinst ist, im Kurs selbstverständlich niedriger als eine höher verzinste liegt. Herr Kollege! Was werden denn Sie kaufen, wenn ich Ihnen folgende Alternativen anbiete (Bundesrat Pfeifer: Von Ihnen gar nichts!) : Hier ist eine Euro-Anleihe, die mit 5,5 Prozent verzinst wird, und da gebe ich Ihnen eine, die 9 Prozent an Zinsen erbringt. Da werden auch Sie sagen: Ich nehme lieber die Anleihe mit 9 Prozent, die bringt mir mehr! Diejenige mit 5 Prozent werden Sie nur dann kaufen, wenn der Kurs entsprechend niedrig ist. – Ich habe versucht, Ihnen das jetzt kurz und einfach zu erklären.

Herr Minister! Solange derartige Fragen ... (Bundesrat Schöls  – in Beantwortung eines Zurufs –: Mentil hat er geheißen!) Sie können als Fachmann gleich nach mir reden. – Herr Minister! Solange diese Dinge nicht aufgeklärt sind, solange die Bevölkerung und auch die Betriebe darüber nicht informiert sind, werden wir einem solchen Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.56

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. (Bundesminister Edlinger gibt ein Handzeichen.)

Herr Bundesminister, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

21.56

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht alle Dinge wiederholen, die im Finanzausschuß, im Plenum und auch in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind, aber doch einige Bemerkungen der Diskussion und den Argumenten, die hier vorgebracht worden sind, hinzufügen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß der Anlaß für das Gesetz – danach hat einer der Redner gefragt – der Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ist. Das wird, so nehme ich an, niemanden sonderlich überraschen.

Die Frage, die Herr Bundesrat Harring gestellt hat – warum man das eigentlich tun muß –, hat er selbst beantwortet: Es ist nötig, um die Rechtssicherheit in unserem Lande zu gewährleisten. Zum Gegenstand dieses Gesetzes – damit beantworte ich die Frage, warum nicht alle für die Wirtschafts- und Währungsunion sowie den gemeinsamen Wirtschaftsraum notwendigen gesetzlichen Bestimmungen gleichzeitig herauskommen –: Dieses Gesetz setzt nur jene legistischen Maßnahmen um, die im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums liegen.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen für den Fall, daß Sie vielleicht in zwei oder drei Jahren unter Berufung auf die heutige Diskussion meinen, man hätte seitens des Finanzministeriums etwas vergessen, langfristig ankündigen, daß alle sonstigen Rechtsanpassungen zur Euro-Umstellung, die erst ab dem 1. Jänner 2002 – wenn die Währung auch physisch vorhanden sein wird – erforderlich sein werden, dem Parlament, also selbstverständlich auch dem Bundesrat, zu guter Zeit und zeitgerecht vorgelegt werden. – Soviel zur Einleitung, damit klargestellt ist, aus welchen Gründen dieses Gesetz hier und heute beschlossen wird.

Ich erachte es durchaus für reizvoll, gerade am 2. Juli, also einen Tag, nachdem Österreich die Präsidentschaft in der Europäischen Union übernommen hat, hier in Ansätzen eine grundsätzliche Debatte zu führen. Ich bin immer wieder erstaunt, wenn ich manche innerösterreichische Diskussionen verfolge und das Selbstbewußtsein sehe, mit dem manche Argumente gegen die Europäische Union und den Euro vorgetragen werden, offensichtlich vor dem Hintergrund des Bewußtseins, daß man im alleinigen Besitz der Wahrheit ist und elf europäische Länder – deren Regierungen, Währungsexperten und Fachleute – offensichtlich einer falschen, irregeleiteten Überzeugung anheimgefallen sind.


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