Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 166

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. (Ruf bei den Freiheitlichen: Einhellig!)  – Blind bin ich nicht, bitte, es war nicht jede Hand in der Höhe.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist aber trotzdem angenommen.

26. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden (745/A und 1269/NR sowie 5707/BR der Beilagen)

27. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst (Kardiotechnikergesetz – KTG) erlassen wird und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden (1166 und 1272/NR sowie 5708/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden, und weiters

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst erlassen wird und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 26 und 27 hat wieder Herr Bundesrat Hager übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst erlassen wird und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden, liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.


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